德国将简化雇员签证审批程序 政策调整中将会导致签证审批时间延迟 德国联邦政府将继续简化签证以及延长居留权的审批程序. 简要回顾一下 : 2012 年 8 月德国政府已经开始施行系列措施, 简化签证审批程序, 采取的相关措施有 : 针对雇员签证申请 ( 欧盟蓝卡 ), 针对自主经营者 ( 降低资本要求和其他的要求 ), 针对学生 ( 上学期间以及就业后就业范围的扩大, 增加以找工作为目的的居留时间, 减轻自主就业的难度 ) 等等 就上述措施我们之前已经在本报报道过了, 在这里再增加一个针对短期停留者签证 ( 申根签证 ) 的政策改变的说明 该短期签证申请通过在中国设置签证申请中心统一收集预审签证材料, 免去申请者前往使馆面谈的程序, 使受理时间大大缩短 另外对于多次入境签证的申请政策也作了相对宽松的调整 现在来看, 对签证审批程序 2013 年夏天将会有一个更显著的改变 雇员签证申请只需提交德国使领馆, 德国管辖外管局的审批程序将被取缔 按照目前的程序要求申请雇员签证流程如下 : - 申请人向德国使领馆递交申请材料 - 使领馆将申请材料转交德国联邦行政总局, 材料然后由联邦行政总局向申请人指定德国居住地的外管局递交审批 ( 工作受理时间大约两周 ) - 外管局根据居留法相关法律依据, 审查申请材料是否满足申请签证类别的授予条件 ( 工作受理时间大约两周 ) - 此外, 如有需要, 申请材料还将继续呈报其他部门审批 尤其是雇员签证 ( 非领导岗位 ) 的申请需要得到劳动局的许可, 自主经营者的签证申请需要得到工商联合会 / 经济促进局的许可 ( 工作受理时间大约 2 到 4 周 ) - 在签证授予条件满足后, 外管局将签证同意意见发送德国联邦行政总局, 由其通知德国驻中国使领馆 ( 工作受理时间大约 1 周 ), 使领馆即向申请者可发放签证 在居留法第 31 条更改之后, 外管局只有在下述情况下需要对签证申请进行审批 :
- 其它的不以工作为目的的签证申请, 例如以家庭团聚为目的的居留, 或者, - 自主经营签证, 或者 - 无技术含量工作的工作签证申请, 也就是说, 将要进行的工作无需任何职业培训便可胜任 ( 一般情况下, 以此目的来申请居留签证非常困难 ), 或者 - 签证申请者有在德居居住经历 ( 法案中没有明确规定, 若签证申请者离开德国已经超过 10 年, 申请者的信息记录已从德国外国人登记簿中被删除时, 外管局是否还应就签证申请进行审批 ) 上述表明, 若申请工作签证, 外管局一般情况下将不再参与审批程序 如果在某种情况下, 该签证申请需要劳动局同意意见, 使领馆将委托德国联邦行政总局将申请材料直接递交劳动局审批 应此情况德国联邦行政总局正在设立新的相关部门 若工作签证申请无需劳动局审批, 将意味着, 使领馆可以自行对申请做评估以及决定是否授予 这尤其适用于下列签证申请情况 : - 欧盟蓝卡 - 不是自主营业者的企业负责人 - 其他的在领导岗位的雇员, 比如全权商业代表或者总代理 该签证申请程序改变的最终目的为减化签证申请审批时间 通过取消各地外管局的审批程序, 直接将材料移交给在科隆的联邦行政总局, 促使申请程序变得集中 同样的工作程序劳动局已经在两年前开始实施集中审批, 审批地主要在波恩 这个程序改变在度过过渡期后将促使申请者递交材料后有关部门办事效率的加速, 减少了部门间相互沟通的环节 我们希望, 联邦管理局也能借鉴此成功做法 所以因申请材料无需劳动局审批, ( 因为大使馆可以自行评估决定, 见上 ), 整个申请审批程序将会大大缩短 我们预计审批过程应在 3 周内完成 对于其他如一般员工签证的申请, 杜塞尔多夫外管局表明, 审批程序在 2013 年下半年将会有一个非常明显的延迟 因为德国联邦行政总局还没有对即将独立处理的审批程序进行部门以及人员的充分准备, 预计审批时间会长达 4 个月 这个政策的变化也将导致部门权力的转移 使领馆将会成为审批程序的最终决定人, 这个权力到目前为止是由使领馆与外管局共同使用的 德国联邦行政总局将作为使领馆的协调协助部门完成目前由外管局执行的协调任务 对于申请人或者其委托人, 与使领馆, 德国联邦行政总局以及劳动局的在申请程序中的紧密沟通是十分必要的, 这样可以监控审批过程, 避免产生意外 此举尤其适用于审批
程序更改过渡阶段, 即当局尚未确定内部工作流程以及相关工作人员对工作内容还未十分熟悉时 在政策调整后, 层层审批的程序以及与外管局的联系将被取缔 另外审批条件也将统一 若管辖外管局之前相对而言不是非常合作, 政策的调整将会起到一个积极的作用 在 2013 年计划向德国派遣员工的公司, 对其员工的工作申请最好应在 6 月份提交, 否则可考虑申请无需劳动局审批签证申请或者对审批程序时间抱有较大的耐心 请注意, 以上信息不具有法律约束 就个案情况请咨询相关部门或者您信任的律师 Deutschland erleichtert Visaverfahren für Angestellte während der Umstellung ist mit Verzögerungen zu rechnen Die deutsche Bundesregierung hält weiter an ihrem Kurs zur Erleichterung von Visumverfahren und Erweiterung der Aufenthaltsrechte fest. Vorab ein kurzer Rückblick. Zum August 2012 wurden bereits Erleichterungen eingeführt, zb für Angestellte (Blaue Karte EU), Selbständige (Verringerung der Investitions- und weiterer Anforderungen) und Studenten (Erweiterung der Beschäftigung während und nach dem Abschluss, Erweiterung der Aufenthaltsdauer zur Jobsuche, Erleichterung der Selbständigkeit), um nur einige zu nennen. Wir haben an dieser Stelle darüber bereits berichtet. Hinzu kam eine Änderung der Verfahrenspraxis für Visa für Kurzaufenthalte (Schengen Visa) durch die Einführung von Visa Antragszentren in China, was zur Reduzierung von Interviews und Verkürzung der Verfahrensdauer führte. Auch die Vergabe von Mehrfach-Einreisevisa wird nach unserem Eindruck großzügiger gehandhabt. Nun zum Ausblick: Zum Sommer 2013 steht eine weitere wesentliche Änderung an. Die Beteiligung der deutschen Ausländerbehörde bei der Erteilung nationaler Visa durch die Deutsche Botschaft (inklusive Konsulat) für Angestellte soll in der Regel entfallen. Nach dem bisherigen Stand läuft das Verfahren dann wie folgt: - Der Antragsteller reicht den Antrag bei der deutschen Botschaft ein. - Die Botschaft leitet den Antrag an das Bundesverwaltungsamt, das den Antrag an die Ausländerbehörde des vorgesehenen Wohnorts des Antragstellers in Deutschland weiterleitet (Dauer: ca. 2 Wochen). - Die Ausländerbehörde prüft dann allgemeine Erteilungsvoraussetzungen nach der jeweiligen Rechtsgrundlage des beabsichtigten Aufenthalts (Dauer: ca. 2 Wochen).
- Zudem holt sie die Zustimmung von weiteren Behörden ein, wenn dies vorgeschrieben ist. Dies betrifft insbesondere die Zustimmung der Arbeitsagentur bei Angestellten (die nicht in Führungspositionen sind) und der IHK/Wirtschaftsförderung bei Selbständigen (Dauer: 2 4 Wochen). - Sodann übermittelt die Ausländerbehörde die positive Stellungnahme an das Bundesverwaltungsamt, und dieses dann weiter an die Botschaft (ca. 1 Woche), und die Botschaft erteilt das nationale Visum. Nach der Änderung von 31 AufenthV ist die Beteiligung der Ausländerbehörde nur noch dann erforderlich, wenn - Ein anderer Aufenthaltszweck als Erwerbstätigkeit beabsichtigt ist, also zb Familienzusammenführung, oder - Selbständige Erwerbstätigkeit beabsichtigt ist, oder - Eine unqualifizierte Beschäftigung beabsichtigt ist; das sind Tätigkeiten, für die keine Ausbildung erforderlich sind, und für die eine Aufenthaltserlaubnis ohnehin nur sehr schwer zu bekommen ist; oder - Wenn sich der Antragsteller schon einmal in Deutschland aufgehalten hat (nicht geregelt ist, ob dies auch gilt, wenn der Wegzug aus Deutschland mehr als 10 Jahre zurückliegt, weil dann die Daten aus dem Ausländerregister in der Regel gelöscht sind und die Beteiligung der Ausländerbehörde keinen Sinn machen würde) Dies bedeutet für Visa für Beschäftigung, dass die Ausländerbehörde in der Regel nicht mehr beteiligt wird. Wenn eine Zustimmung der Arbeitsagentur vorgeschrieben ist, wird die Botschaft dann das Bundesverwaltungsamt mit der Einholung beauftragen, das zurzeit neue Ressourcen einrichtet. Für Beschäftigungen, in denen keine Zustimmung der Arbeitsagentur erforderlich ist, bedeutet dies, dass die Botschaft alleine entscheiden kann. Dies betrifft insbesondere folgende praktisch relevante Fälle der Beschäftigung: - Blaue Karte EU - Geschäftsführer, die nicht selbständig sind - Sonstige leitende Angestellte wie Prokuristen oder Generalvertreter Die Verfahrensänderung soll langfristig eine Verkürzung der Verfahrensdauer zur Folge haben. Durch den Ausschluss der lokalen Ausländerbehörden am Verfahren und die Übertragung auf das Bundesverwaltungsamt in Köln wird das Verfahren erheblich
zentralisiert. Eine ähnliche Zentralisierung hatte bereits die Abteilung des Arbeitsamts vor 2 Jahren erfahren, die für die Zustimmung zuständig ist und nun hauptsächlich in Bonn sitzt. Die Umstellung hatte nach einer Übergangsphase zu einer Verfahrensbeschleunigung und Erleichterung der Kommunikation geführt. Wir hoffen, dass das Bundesverwaltungsamt diesem Beispiel folgen wird. Eine sofortige Verkürzung der Verfahrensdauer ist für die Fälle zu erwarten, in denen kein Zustimmungserfordernis der Arbeitsagentur erforderlich ist, da die Botschaft alleine entscheiden kann (siehe oben). Wir erwarten hier eine Verfahrensdauer von ca. 3 Wochen. Für die übrigen Fälle der einfachen Angestellten ist nach Mitteilung eines leitenden Mitarbeiters der Ausländerbehörde Düsseldorf in der zweiten Jahreshälfte 2013 eine ganz erhebliche Verzögerung zu erwarten, weil das Bundesverwaltungsamt nicht auf die Übernahme der Aufgaben vorbereitet ist. Es ist eine Verfahrensdauer von bis zu 4 Monaten zu erwarten. Die Änderung hat auch eine Verlagerung der Kompetenz zur Folge. Die Botschaft wird nun die Herrin des Verfahrens, eine Position, die sie sich bisher mit der Ausländerbehörde geteilt hat. Ihr ausführendes Organ wird das Bundesverwaltungsamt, das die Koordinationsaufgaben der Ausländerbehörde übernimmt. Für den Antragsteller bzw. seinen Vertreter wird eine engere Kommunikation mit Botschaft, Bundesverwaltungsamt und Arbeitsagentur erforderlich sein, um das Verfahren zu kontrollieren und Überraschungen zu vermeiden. Dies gilt insbesondere auch für die Übergangsphase, in der die Behörden die internen Prozesse noch nicht etabliert haben und Sachbearbeiter eingesetzt werden, die noch nicht erfahren sind. Die Kontrollinstanz und Ansprechpartner Ausländerbehörde entfällt. Das Verfahren soll auch inhaltlich vereinheitlicht werden, sodass überall die gleichen Maßstäbe gelten. Dies mag in Zukunft an Standorten von Vorteil sein, wo die Ausländerbehörde bisher weniger kooperativ war. Engagierte Ausländerbehörden werden aber ihre großzügigere Praxis fortführen können. Sie kennen die Mitarbeiter der Arbeitsagentur und sorgen für eine gute Entscheidungspraxis im Sinne des Standorts. Sie werden in Zukunft auch einen entsprechend guten Draht zur Abteilung des Bundesverwaltungsamts pflegen, die regional für sie zuständig ist. Unternehmen, die in 2013 noch Entsendungen planen, sollten den Visaantrag daher am besten noch im Juni einreichen, das Visum für eine zustimmungsfreie Beschäftigung beantragen oder sich auf die Verzögerung einstellen.