Methode zur Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen 经营者集中审查办法 1 2009-11-27 12:01 2009-11-27 12:01 Dokumentenquelle: Antimonopolbüro des Handelsministeriums 经营者集中审查办法 中华人民共和国商务部令 2009 年第 12 号 Verordnung des Handelsministeriums der Volksrepublik China 2009 Nr. 12 经营者集中审查办法 已经 2009 年 7 月 15 日商务部第 26 次部务会议审议通过, 现予公布, 自 2010 年 1 月 1 日起施行 Die wurde auf der 26. Ministeriumssitzung des Handelsministeriums am 15.07.2009 beraten und verabschiedet, wird hiermit bekanntgemacht und tritt am 01.01.2010 in Kraft. 部长陈德铭 Der Minister CHEN Deming 二〇〇九年十一月二十四日 24.11.2009 经营者集中审查办法 第一条为规范经营者集中反垄断审查工作, 明确经营者集中反垄断审查程序, 根据 中华人民共和国反垄断法 ( 以下简称 反垄断法 ), 制定本办法 第二条商务部是经营者集中反垄断审查执法机构, 承担受理和审查经营者集中申报的具体执法工作 第三条在商务部立案之后 做出审查决定之前, 申报人要求撤回经营者集中申报的, 应当提交书面申请并说明理由 除放弃集中交易的情形外, 申报的撤回应当经商务部同意 1 [Gesetzgebungszweck und Grundlage] Um die Antimonopolprüfungsarbeit bei Unternehmenszusammenschlüssen zu normieren und das Verfahren der Antimonopolprüfung bei Unternehmenszusammenschlüssen zu verdeutlichen, wird gemäß dem Antimonopolgesetz der Volksrepublik China (im Folgenden kurz Antimonopolgesetz genannt) diese Methode erlassen. 2 [Rechtsvollzugsorgan] Das Handelsministerium ist das Rechtsvollzugsorgan für die Antimonopolprüfung von Unternehmenszusammenschlüssen, es verantwortet die konkrete Rechtsvollzugsarbeit der Entgegennahme und Prüfung von Unternehmenszusammenschlussanmeldungen. 3 [Rücknahme der Anmeldung] Wenn nach Verfahrenseröffnung beim Handelsministerium und vor Erlass der Prüfungsentscheidung der Anmeldende die Rücknahme der Anmeldung des Unternehmenszusammenschlusses verlangt, muss er einen schriftlichen Antrag einreichen und den Grund erläutern. Außer unter den Umständen, dass die Zusammenschlusstransaktion aufgegeben wird, bedarf die Rücknahme der Anmeldung der Zustimmung des Handelsministeriums. 1 Quelle des chinesischen Textes: http://fldj.mofcom.gov.cn/aarticle/c/200911/20091106639145.html (eingesehen am 27.11.2009). 396
撤回经营者集中申报的, 审查程序终止 商务部同意撤回申报不视为对集中的批准 第四条在审查过程中, 商务部鼓励申报人尽早主动提供有助于对经营者集中进行审查和做出决定的有关文件 资料 第五条在审查过程中, 参与集中的经营者可以通过信函 传真等方式向商务部就有关申报事项进行书面陈述 申辩, 商务部应当听取当事人的陈述和申辩 第六条在审查过程中, 商务部可以根据需要征求有关政府部门 行业协会 经营者 消费者等单位或个人的意见 第七条在审查过程中, 商务部可以主动或应有关方面的请求决定召开听证会, 调查取证, 听取有关各方的意见 商务部召开听证会, 应当提前书面通知听证会参加方 听证会参加方提出书面意见的, 应当在听证会举办前向商务部提交 商务部举行听证会, 可以通知参与集中的经营者及其竞争者 上下游企业及其他相关企业的代表参加, 并可以酌情邀请有关专家 行业协会代表 有关政府部门的代表以及消费者代表参加 听证会参加方应当按时出席听证会, 遵守听证会程序, 服从听证会主持人安排 听证会参加方出于商业秘密等保密因素考虑, 希望单独陈述的, 可以安排单独听证 ; 安排单独听证的, 听证内容应当按有关保密规定处理 第八条进行 : 听证会按照以下程序 ( 一 ) 听证会主持人宣布听证会开始, 宣读听证会纪律 ; Wenn die Anmeldung eines Unternehmenszusammenschlusses zurückgenommen wird, endet das Prüfungsverfahren. Die Zustimmung des Handelsministeriums zur Rücknahme der Anmeldung wird nicht als Genehmigung des Zusammenschlusses betrachtet. 4 [Unaufgeforderte Einreichung von Materialien] Im Prüfungsverfahren ermuntert das Handelsministerium den Anmeldenden so früh wie möglich unaufgefordert Dokumente und Materialien einzureichen, die hilfreich für die Durchführung der Prüfung des Unternehmenszusammenschlusses und den Erlass einer Entscheidung sind. 5 [Verteidigungsrecht der Beteiligten] Im Prüfungsverfahren können die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen mittels Brief, Fax oder auf ähnliche Weise beim Handelsministerium bezüglich der relevanten Punkte der Anmeldung schriftliche Erläuterungen und Einwendungen vorbringen, das Handelsministerium muss die Erläuterungen und Einwendungen der Betroffenen anhören. 6 [Meinungseinholung] Im Prüfungsverfahren kann das Handelsministerium nach Bedarf die Meinungen der relevanten Ministerien, Branchenverbände, Unternehmen, Verbraucher und anderer Einheiten und Privatpersonen einholen. 7 [Einberufung einer Anhörungskommission] Im Prüfungsverfahren kann das Handelsministerium von sich aus oder auf Antrag einer relevanten Seite entscheiden, eine Anhörungskommission einzuberufen um Beweise zu ermitteln und die Meinungen aller relevanten Seiten anzuhören. Wenn das Handelsministerium eine Anhörungskommission einberuft, muss es die Teilnehmer der Anhörungskommission im Voraus schriftlich davon benachrichtigen. Wenn die Teilnehmer der Anhörungskommission schriftliche Meinungen einreichen, müssen sie diese so früh wie möglich vor Ausrichtung der Anhörungskommission beim Handelsministerium einreichen. Wenn das Handelsministerium die Anhörungskommission abhält, kann es Vertreter der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen und ihrer Wettbewerber, vor- und nachgelagerter Unternehmen und anderer relevanter Unternehmen von der Teilnahme benachrichtigen und kann entsprechend den Umständen relevante Experten, Vertreter von Branchenverbänden, Vertreter von relevanten Ministerien und Verbrauchervertreter zur Teilnahme einladen. Die Teilnehmer der Anhörungskommission müssen pünktlich bei der Anhörungskommission anwesend sein, das Verfahren der Anhörungskommission einhalten und die Anordnungen des Vorsitzenden der Anhörungskommission befolgen. Wenn ein Teilnehmer an der Anhörungskommission in Erwägung von Geschäftsgeheimnissen und anderen geheim zuhaltenden Faktoren wünscht, einzeln auszusagen, kann eine Einzelanhörung organisiert werden; wenn eine Einzelanhörung organisiert wird, muss der Inhalt der Anhörung gemäß den relevanten Geheimhaltungsbestimmungen behandelt werden. 8 [Verfahren der Anhörungskommission] Die Anhörungskommission wird gemäß dem folgenden Verfahren durchgeführt: (1) Der Vorsitzende der Anhörungskommission erklärt die Anhörungskommission für eröffnet und verliest die Anhörungskommissionsordnung; 397
( 二 ) 核对听证会参加方 ; (2) Er überprüft die Teilnehmenden an der Anhörungskommission; ( 三 ) 参加方就听证内容进行陈述 ; ( 四 ) 听证会主持人就听证内容询问有关参加方 ; ( 五 ) 听证会主持人宣布听证会结束 第九条在初步审查阶段, 商务部应当在 反垄断法 第二十五条规定的期限内做出是否实施进一步审查的决定 商务部做出不实施进一步审查决定的, 应当书面通知申报人 ; 认为有必要实施进一步审查的, 应当做出实施进一步审查的决定, 并书面通知申报人 商务部做出不实施进一步审查的决定或者逾期未做出决定的, 参与集中的经营者可以实施集中 第十条在进一步审查阶段, 商务部认为经营者集中具有或者可能具有排除 限制竞争效果的, 应当将其反对意见告知参与集中的经营者, 并设定一个允许参与集中的经营者提交书面抗辩意见的合理期限 参与集中的经营者的书面抗辩意见应当包括相关的事实和理由, 并提供相应的证据 参与集中的经营者逾期未提交书面抗辩意见的, 视为对反对意见无异议 第十一条在审查过程中, 为消除或减少经营者集中具有或者可能具有的排除 限制竞争的效果, 参与集中的经营者可以提出对集中交易方案进行调整的限制性条件 根据经营者集中交易具体情况, 限制性条件可以包括如下种类 : ( 一 ) 剥离参与集中的经营者的部分资产或业务等结构性条件 ; (3) Die teilnehmenden Seiten erläutern den Inhalt der Anhörung; (4) Der Vorsitzende der Anhörungskommission befragt die relevanten Teilnehmer zum Inhalt der Anhörung; (5) Der Vorsitzende der Anhörungskommission erklärt die Anhörungskommission für geschlossen. 9 [Entscheidung der ersten Prüfung] In der Phase der ersten Prüfung muss das Handelsministerium innerhalb der in 25 des Antimonopolgesetzes bestimmten Frist eine Entscheidung erlassen, ob es eine Hauptprüfung durchführt. Wenn das Handelsministerium die Entscheidung erlässt, kein Hauptprüfungsverfahren durchzuführen, muss es den Anmeldenden schriftlich benachrichtigen; wenn es meint, dass die Durchführung eines Hauptprüfungsverfahrens notwendig ist, muss es die Entscheidung erlassen, ein Hauptprüfungsverfahren durchzuführen und den Anmeldenden schriftlich benachrichtigen. Wenn das Handelsministerium die Entscheidung erlässt, eine Hauptprüfung nicht durchzuführen, oder nicht innerhalb der Frist eine Entscheidung erlässt, können die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen den Zusammenschluss vollziehen. 10 [Ablehnende Meinung des Handelsministeriums] Wenn in der Phase der Hauptprüfung das Handelsministerium meint, dass der Unternehmenszusammenschluss eine den Wettbewerb ausschließende oder beschränkende Wirkung hat oder haben kann, muss es die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen von seiner ablehnenden Meinung in Kenntnis setzen und eine angemessene Frist setzen um den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen zu gestatten, schriftlich Einwendungsmeinungen einzureichen. Die schriftlichen Einwendungsmeinungen der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen müssen die relevanten Tatsachen und Gründe umfassen und die relevanten Beweise bereitstellen. Wenn die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen nicht innerhalb der Frist schriftlich Einwendungsmeinungen einreichen, werden Sie betrachtet, als wenn sie keine abweichende Ansicht zu der ablehnenden Meinung hätten. 11 [Vorschlag beschränkender Auflagen] Im Prüfungsverfahren können die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen zur Beseitigung oder Verringerung der den Wettbewerb ausschließenden oder beschränkenden Wirkung, die der Unternehmenszusammenschluss hat oder haben kann, beschränkende Auflagen vorschlagen, die zu einer Anpassung des Zusammenschlusstransaktionsplanes führen. Gemäß den konkreten Umständen der Unternehmenszusammenschlusstransaktion können beschränkende Auflagen folgende Arten umfassen: (1) Strukturelle Auflagen wie die Abtrennung eines Teils des Vermögens oder Geschäftsbetriebs der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen; 398
( 二 ) 参与集中的经营者开放其网络或平台等基础设施 许可关键技术 ( 包括专利 专有技术或其他知识产权 ) 终止排他性协议等行为性条件 ; ( 三 ) 结构性条件和行为性条件相结合的综合性条件 第十二条参与集中的经营者提出的限制性条件应当能够消除或减少经营者集中具有或者可能具有的排除 限制竞争效果, 并具有现实的可操作性 限制性条件的书面文本应当清晰明确, 以便于能够充分评价其有效性和可行性 第十三条在审查过程中, 为消除或减少经营者集中具有或者可能具有的排除 限制竞争效果, 商务部和参与集中的经营者均可以提出对限制性条件进行修改的意见和建议 第十四条商务部应当在 反垄断法 第二十六条规定的期限内做出禁止或不予禁止经营者集中的决定, 并书面通知申报人 对不予禁止的经营者集中, 商务部可以决定附加减少集中对竞争产生不利影响的限制性条件 商务部做出进一步审查决定前, 参与集中的经营者不得实施集中 商务部做出对经营者集中不予禁止的决定或逾期未做出决定的, 参与集中的经营者可以实施集中 第十五条对于附加限制性条件批准的经营者集中, 商务部应当对参与集中的经营者履行限制性条件的行为进行监督检查, 参与集中的经营者应当按指定期限向商务部报告限制性条件的执行情况 参与集中的经营者未依限制性条件履行规定义务的, 商务部可以责令其限期改正 ; 参与集中的经营者在规定期限内未改正的, 商务部可以依照 反垄断法 相关规定予以处理 (2) Verhaltensauflagen, wie die Öffnung ihrer Netzwerke oder Plattformen oder sonstiger essential facilities, die Lizenzierung von Schlüsseltechnologien durch die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen (inklusive Patente, Know-How oder andere geistige Eigentumsrechte), die Beendigung von Exklusivitätsvereinbarungen; (3) Aus strukturellen Auflagen und Verhaltensauflagen verbundene kombinierte Auflagen. 12 [Anforderungen an beschränkende Auflagen] Die von den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen vorgeschlagenen beschränkenden Auflagen müssen die den Wettbewerb ausschließende oder beschränkende Wirkung, die der Unternehmenszusammenschluss hat oder haben kann, beseitigen oder verringern können und eine realistische Durchführbarkeit besitzen. Die schriftliche Fassung der beschränkenden Auflagen muss klar und deutlich sein um eine hinreichende Beurteilung ihrer Wirksamkeit und Durchführbarkeit ermöglichen können. 13 [Änderung beschränkender Auflagen] Im Prüfungsverfahren können das Handelsministerium und die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen gleichermaßen Meinungen und Vorschläge zur Änderung beschränkender Auflagen vorbringen, um die den Wettbewerb ausschließende oder beschränkende Wirkung, die der Unternehmenszusammenschluss hat oder haben kann, zu beseitigen oder zu verringern. 14 [Entscheidung der Hauptprüfung] Das Handelsministerium muss innerhalb der in 26 Antimonopolgesetz bestimmten Frist eine Entscheidung erlassen, die den Unternehmenszusammenschluss untersagt oder nicht untersagt, und die Anmeldenden schriftlich benachrichtigen. Wenn es den Unternehmenszusammenschluss nicht untersagt, kann das Handelsministerium entscheiden, beschränkende Auflagen aufzuerlegen, die die nachteiligen Einflüsse des Zusammenschlusses auf den Wettbewerb verringern. Bevor das Handelsministerium keine Entscheidung der Hauptprüfung erlassen hat, dürfen die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen den Zusammenschluss nicht vollziehen. Wenn das Handelsministerium eine Entscheidung erlassen hat, die den Unternehmenszusammenschluss nicht untersagt oder nicht innerhalb der Frist eine Entscheidung erlässt, dürfen die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen den Zusammenschluss vollziehen. 15 [Überwachung der Durchführung beschränkender Auflagen] Bei Unternehmenszusammenschlüssen, die unter Auferlegung beschränkender Auflagen genehmigt wurden, muss das Handelsministerium die Handlungen, mit denen die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen die beschränkenden Auflagen erfüllen, überwachen und überprüfen, die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen müssen entsprechend den festgesetzten Fristen dem Handelsministerium über den Zustand der Durchführung der beschränkenden Auflagen berichten. Wenn die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen nicht gemäß den beschränkenden Auflagen die bestimmten Pflichten erfüllen, kann das Handelsministerium Ihnen eine Pflicht zur Korrektur auferlegen; wenn die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen nicht innerhalb der bestimmten Frist korrigieren, kann das Handelsministe- 399
第十六条商务部 申报人以及其他单位和个人对于在经营者集中审查中知悉的商业秘密和其他需要保密的信息承担保密义务 第十七条本办法自 2010 年 1 月 1 日起施行 rium dies gemäß den relevanten Bestimmungen des Antimonopolgesetz behandeln. 16 [Geheimhaltungspflicht] Das Handelsministerium, der Anmeldende und andere Einheiten und Privatpersonen haben eine Geheimhaltungspflicht bezüglich der während der Prüfung des Unternehmenszusammenschlusses zur Kenntnis gelangten Geschäftsgeheimnisse und anderer der Geheimhaltung bedürfenden Informationen. 17 [Inkrafttreten] Diese Methode tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Übersetzung und Paragraphenüberschriften in eckigen Klammern von Markus Masseli 400