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1 DOKUMENTATIONEN Wertpapiergesetz der VR China 中华人民共和国主席令 1 第四十三号 Nr. 43 中华人民共和国证券法 已由中华人民共和国第十届全国人民代表大会常务委员会第十八次会议于 2005 年 10 月 27 日修订通过, 现将修订后的 中华人民共和国证券法 公布, 自 2006 年 1 月 1 日起施行 Erlass des Präsidenten der Volksrepublik China Die Revision des Wertpapiergesetzes der Volksrepublik China ist auf der 18. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 10. Nationalen Volkskongresses verabschiedet worden, die revidierte Fassung des Wertpapiergesetzes der Volksrepublik China wird hiermit bekannt gemacht und wird vom an angewendet. 中华人民共和国主席胡锦涛 HU Jintao, Präsident der Volksrepublik China 2005 年 10 月 27 日 中华人民共和国证券法 (1998 年 12 月 29 日第九届全国人民代表大会常务委员会第六次会议通过根据 2004 年 8 月 28 日第十届全国人民代表大会常务委员会第十一次会议 关于修改 中华人民共和国证券法 的决定 修正 2005 年 10 月 27 日第十届全国人民代表大会常务委员会第十八次会议修订 ) 目录第一章总则第二章证券发行第三章证券交易第一节一般规定第二节证券上市第三节持续信息公开第四节禁止的交易行为第四章上市公司的收购第五章证券交易所第六章证券公司第七章证券登记结算机构 第八章证券服务机构第九章证券业协会第十章证券监督管理机构第十一章法律责任 Wertpapiergesetz der Volksrepublik China (Am auf der 6. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 9. Nationalen Volkskongress verabschiedet; auf Grund des Beschlusses zur Revision des Wertpapiergesetzes der Volksrepublik China der 11. Sitzung des 10. Nationalen Volkskongresses vom geändert; auf der 18. Sitzung des 10. Nationalen Volkskongresses vom revidiert) Inhalt 1. Kapitel: Allgemeine Regeln 2. Kapitel: Ausgabe von Wertpapieren 3. Kapitel: Wertpapierhandel 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen 2. Abschnitt: Marktzutritt der Wertpapiere 3. Abschnitt: Aufrechterhaltung der Offenlegung von Daten 4. Abschnitt: Im Handel verbotene Handlungen 4. Kapitel: Ankauf von Gesellschaften mit börsengängigen Aktien 5. Kapitel: Wertpapierbörsen 6. Kapitel: Wertpapiergesellschaften 7. Kapitel: Organe zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren 8. Kapitel: Wertpapierdienstleistungsorgane 9. Kapitel: Wertpapiergewerbeverbände 10. Kapitel: Organe zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere 11. Kapitel: Rechtliche Haftung 1 Quelle des chinesischen Textes: 法制日报 (Legal Daily) v , 2-4 = 中国证券报 (China Securities Journal) v , Zu den verwendeten Abkürzungen siehe Fn. 1 im Beitrag in diesem Heft. 86

2 第十二章附则 12. Kapitel: Ergänzende Regeln 第一章总则 第一条为了规范证券发行和交易行为, 保护投资者的合法权益, 维护社会经济秩序和社会公共利益, 促进社会主义市场经济的发展, 制定本法 第二条在中华人民共和国境内, 股票 公司债券和国务院依法认定的其他证券的发行和交易, 适用本法 ; 本法未规定的, 适用 中华人民共和国公司法 和其他法律 行政法规的规定 政府债券 证券投资基金份额的上市交易, 适用本法 ; 其他法律 行政法规另有规定的, 适用其规定 证券衍生品种发行 交易的管理办法, 由国务院依照本法的原则规定 第三条证券的发行 交易活动, 必须实行公开 公平 公正的原则 第四条证券发行 交易活动的当事人具有平等的法律地位, 应当遵守自愿 有偿 诚实信用的原则 第五条证券的发行 交易活动, 必须遵守法律 行政法规 ; 禁止欺诈 内幕交易和操纵证券市场的行为 第六条证券业和银行业 信托业 保险业实行分业经营 分业管理, 证券公司与银行 信托 保险业务机构分别设立 国家另有规定的除外 1. Kapitel: Allgemeine Regeln 1 [Rechtsetzungszweck, entspricht 1 WpG a.f.] Um die Ausgabe von Wertpapieren und den Handel mit ihnen zu normieren, die legalen Rechte der Anleger zu wahren, die sozioökonomische Ordnung und das gesellschaftliche öffentliche Interesse zu schützen und die Entwicklung der sozialistischen Marktwirtschaft zu fördern, wird dies Gesetz bestimmt. 2 [Anwendungsbereich; vgl. 2 WpG a.f., Abs. 2 geändert; Abs. 3 neu eingefügt] Im Gebiet der Volksrepublik China 2 gilt für die Ausgabe von Aktien, Gesellschaftsschuldverschreibungen und vom Staatsrat nach dem Recht festgelegten sonstigen Wertpapieren und für den Handel mit ihnen dieses Gesetz; soweit dieses Gesetz keine Bestimmungen trifft, werden die Bestimmungen des Gesellschaftsgesetzes der Volksrepublik China und anderer Gesetze und Verwaltungsrechtsnormen angewandt. Beim Handel mit auf den Markt gekommenen Regierungsschuldverschreibungen und Wertpapierinvestmentfondanteilen wird dieses Gesetz angewendet; enthalten andere Gesetze und Verwaltungsrechtsnormen gesonderte Bestimmungen, werden diese angewendet. Die Methode zur Verwaltung der Ausgabe und des Handels von Wertpapierderivatprodukten wird vom Staatsrat gemäß den Prinzipien dieses Gesetzes bestimmt. 3 [Prinzipien bei Ausgabe und Handel; entspricht 3 WpG a.f.] Bei der Ausgabe von Wertpapieren und dem Handel mit ihnen ist grundsätzlich öffentlich, fair und gerecht zu verfahren. 4 [Prinzipien für Marktteilnehmer; entspricht 4 WpG a.f.] Die an der Ausgabe von Wertpapieren und dem Handel mit ihnen Beteiligten haben eine gleichberechtigte Rechtsstellung und müssen sich an die Grundsätze der Freiwilligkeit, der Entgeltlichkeit und von Treu und Glauben halten. 5 [Grundsatz der Gesetzmäßigkeit; entspricht 5 WpG a.f.] Bei der Ausgabe von Wertpapieren und dem Handel mit ihnen sind die Gesetze und Verwaltungsrechtsnormen zu beachten; betrügerische Handlungen, Insiderhandel und den Wertpapiermarkt manipulierende Handlungen sind verboten. 6 [Grundsatz der nach Branchen getrennten Betreibung und Steuerung; vgl. 6 WpG a.f., Satz 2 neu eingefügt] Das Wertpapiergewerbe und das Bank-, Treuhand- und Versicherungsgewerbe werden voneinander getrennt betrieben und getrennt gesteuert. 3 Wertpapiergesellschaften und Banken sowie Organe 4 der Treuhand und des Versicherungsgewerbes werden voneinander getrennt errichtet. Dies gilt nicht, wenn der [Zentral-]Staat dies anders bestimmt. 2 D.h. im Gebiet des Renminbi. 3 Gesteuert: gemeint ist hier und im nächsten Paragraphen die staatliche Verwaltung. 4 Das Wort Organ wird in diesem Gesetz sowohl für Unternehmen wie für Behörden verwandt; hier sind Unternehmen gemeint. Im nächsten Paragraphen bezeichnet es eine Behörde. 87

3 第七条国务院证券监督管理机构依法对全国证券市场实行集中统一监督管理 国务院证券监督管理机构根据需要可以设立派出机构, 按照授权履行监督管理职责 第八条在国家对证券发行 交易活动实行集中统一监督管理的前提下, 依法设立证券业协会, 实行自律性管理 第九条国家审计机关依法对证券交易所 证券公司 证券登记结算机构 证券监督管理机构进行审计监督 第二章证券发行 第十条公开发行证券, 必须符合法律 行政法规规定的条件, 并依法报经国务院证券监督管理机构或者国务院授权的部门核准 ; 未经依法核准, 任何单位和个人不得公开发行证券 有下列情形之一的, 为公开发行 : ; ( 一 ) 向不特定对象发行证券的 ( 二 ) 向特定对象发行证券累计超过二百人的 ; ( 三 ) 法律 行政法规规定的其他发行行为 非公开发行证券, 不得采用广告 公开劝诱和变相公开方式 7 [Grundsatz der zentralisierten und einheitlichen Aufsicht; entspricht 7 WpG a.f.] Das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere führt nach dem Recht eine zusammengefasste und einheitliche Überwachung und Steuerung des Wertpapiermarktes im ganzen Land durch. Das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere kann nach Bedarf Außenstellen errichten, die entsprechend ihrer Ermächtigung Überwachungs- und Steuerungsaufgaben ausführen. 5 8 [Selbstverwaltungsorganisationen; entspricht 8 WpG a.f.] Unter der Voraussetzung der zusammengefassten und einheitlichen Überwachung und Steuerung der Ausgabe von Wertpapieren und des Handels mit ihnen durch den Staat werden nach dem Recht Wertpapiergewerbeverbände errichtet, die [das Wertpapiergewerbe] in Selbstkontrolle steuern. 6 9 [Überwachung durch Rechnungsprüfung; entspricht 9 WpG a.f.] Die staatlichen Rechnungsprüfungsstellen überwachen rechnungsprüferisch nach dem Recht die Wertpapierbörsen, die Wertpapiergesellschaften, die Organe zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren und die Organe zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere. 2. Kapitel: Ausgabe von Wertpapieren 10 [Prüfung und Billigung der öffentlichen Ausgabe von Wertpapieren; vgl. 10 WpG a.f., Wortlaut des Abs. 1 geändert, Abs. 2 und 3 neu eingefügt] Die öffentliche Ausgabe von Wertpapieren hat den in Gesetzen und Verwaltungsrechtsnormen bestimmten Bedingungen zu entsprechen und muss nach dem Recht vom Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere oder einer vom Staatsrat ermächtigten Abteilung geprüft und gebilligt worden sein; solange dies nicht nach dem Recht geschehen ist, darf keine Einheit und kein Einzelner öffentlich Wertpapiere ausgeben. Liegt einer der folgenden Umstände vor, gilt die Ausgabe als öffentlich: (1) wenn Wertpapiere an unbestimmte Objekte ausgegeben werden; (2) wenn Wertpapiere an bestimmte Objekte ausgegeben werden, [deren Zahl] kumuliert 200 Personen übersteigt; (3) andere in Gesetzen und Verwaltungsrechtsnormen bestimmte Ausgabehandlungen. Bei der nicht-öffentlichen Ausgabe von Wertpapieren dürfen Werbung, öffentliche Aufforderungen [zur Zeichnung der Wertpapiere] und verdeckte öffentliche Formen nicht verwendet werden. 5 Das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere ist die Chinesische Wertpapieraufsichtskommission (China Securities Regulatory Commission, CSRC). Zur Geschichte, zu den Rechtsgrundlagen, zum Aufbau der Aufsichtskommission und zu den Außenstellen der Kommission siehe Pißler, Chinesisches Kapitalmarktrecht, Tübingen 2004, 10 ff. 6 Als Wertpapiergewerbeverband zu nennen ist vor allem der im Jahr 1991 gegründete Chinesische Verband der Wertpapierbranche (Zhongguo zhengquan ye xiehui, Securities Association of China, Siehe hierzu und zu anderen Verbänden Pißler, a.a.o. (Fn. 5), 30 f. 88

4 第十一条发行人申请公开发行股票 可转换为股票的公司债券, 依法采取承销方式的, 或者公开发行法律 行政法规规定实行保荐制度的其他证券的, 应当聘请具有保荐资格的机构担任保荐人 保荐人应当遵守业务规则和行业规范, 诚实守信, 勤勉尽责, 对发行人的申请文件和信息披露资料进行审慎核查, 督导发行人规范运作 保荐人的资格及其管理办法由国务院证券监督管理机构规定 第十二条设立股份有限公司公开发行股票, 应当符合 中华人民共和国公司法 规定的条件和经国务院批准的国务院证券监督管理机构规定的其他条件, 向国务院证券监督管理机构报送募股申请和下列文件 : 11 [Sponsorsystem; neu eingefügt] Wenn Emittenten die öffentliche Ausgabe von Aktien oder von Gesellschaftsschuldverschreibungen beantragen, die in Aktien umgewandelt werden können, und nach dem Recht die Form der Übernahme des Absatzes anwenden, oder wenn sie andere Wertpapiere öffentlich ausgeben, bei denen Gesetze und Verwaltungsrechtsnormen die Durchführung des Sponsorsystems bestimmen, müssen sie ein Organ, welches die Befähigung als Sponsor besitzt, beauftragen, als Sponsor zu fungieren. Der Sponsor muss die Geschäftsvorschriften und Branchennormen einhalten, Treu und Glauben beachten und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt erfüllen, indem er die Antragsdokumente und Materialien für die Bekanntgabe von Informationen des Emittenten mit Sorgfalt überprüft und den Emittenten zur normierten Tätigkeit anhält. Die Befähigung als Sponsor und die Methode ihrer Verwaltung wird vom Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere bestimmt. 12 [Antrag auf öffentliche Ausgabe von Aktien bei der Errichtung von Gesellschaften; neu eingefügt, vgl. 77 ff. GesG] Die öffentliche Ausgabe von Aktien bei der Errichtung von Aktiengesellschaften muss mit den Voraussetzungen im Gesellschaftsgesetz der Volksrepublik China und anderen Voraussetzungen übereinstimmen, die vom Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere mit Genehmigung des Staatsrates bestimmt wurden, und es müssen beim Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere ein Antrag auf Einwerbung von Aktien und folgende Dokumente eingereicht werden: ( 一 ) 公司章程 ; (1) die Satzung der Gesellschaft; ( 二 ) 发起人协议 ; (2) die Vereinbarung mit den Gründern; ( 三 ) 发起人姓名或者名称, 发起人认购的股份数 出资种类及验资证明 ; (3) den Namen bzw. die Bezeichnungen der Gründer, die Zahl der von den Gründern gezeichneten Anteile, die Art der Einlage und der Nachweis der Überprüfung des Kapitals; ( 四 ) 招股说明书 ; (4) der Emissionsprospekt; 7 ( 五 ) 代收股款银行的名称及地址 ; ( 六 ) 承销机构名称及有关的协议 依照本法规定聘请保荐人的, 还应当报送保荐人出具的发行保荐书 法律 行政法规规定设立公司必须报经批准的, 还应当提交相应的批准文件 第十三条公司公开发行新股, 应当符合下列条件 : ( 一 ) 具备健全且运行良好的组织机构 ; (5) Bezeichnung und Adresse der Bank, welche stellvertretend die Einlagen für die Anteile entgegennimmt; (6) Bezeichnung des den Absatz übernehmenden Organs und betreffende Vereinbarungen. Wenn gemäß diesem Gesetz ein Sponsor beauftragt wird, muss außerdem das Empfehlungsschreiben zur Ausgabe eingereicht werden, das vom Sponsor ausgestellt wurde. Bestimmen Gesetze und Verwaltungsrechtsnormen, dass die Errichtung der Gesellschaft zu genehmigen ist, muss außerdem das betreffende Genehmigungsschriftstück eingereicht werden. 13 [Voraussetzungen für die öffentliche Ausgabe neuer Aktien; neu eingefügt, vgl. 20 WpG a.f.] Die öffentliche Ausgaben neuer Aktien durch Gesellschaften muss folgenden Voraussetzungen entsprechen: (1) [die Gesellschaft] hat eine perfekte und solide funktionierende Organisationsstruktur; 7 Siehe die 86, 87 GesG. 89

5 ( 二 ) 具有持续盈利能力, 财务状况良好 ; ( 三 ) 最近三年财务会计文件无虚假记载, 无其他重大违法行为 ; ( 四 ) 经国务院批准的国务院证券监督管理机构规定的其他条件 上市公司非公开发行新股, 应当符合经国务院批准的国务院证券监督管理机构规定的条件, 并报国务院证券监督管理机构核准 第十四条公司公开发行新股, 应当向国务院证券监督管理机构报送募股申请和下列文件 : (2) [die Gesellschaft] hat eine nachhaltige Ertragsfähigkeit und die finanziellen Verhältnisse sind solide; (3) die Finanzbuchführungsschriftstücke der letzten drei Jahre enthalten keine falschen Angaben und es liegen keine anderen erheblichen rechtswidrigen Handlungen vor; (4) andere Voraussetzungen, die vom Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere mit Genehmigung des Staatsrates bestimmt wurden. Die nicht-öffentliche Ausgabe neuer Aktien durch Gesellschaften mit börsengängigen Aktien muss den Voraussetzungen entsprechen, die vom Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere mit Genehmigung des Staatsrates bestimmt wurden, und dem Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere zur Prüfung und Billigung berichtet werden. 14 [Antrag auf öffentliche Ausgabe neuer Aktien; neu eingefügt, vgl. 20 WpG a.f.] Gibt eine Gesellschaft öffentlich neue Aktien aus, müssen beim Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere ein Antrag auf Einwerbung von Aktien und folgende Dokumente eingereicht werden: ( 一 ) 公司营业执照 ; (1) der Gewerbeschein der Gesellschaft; ( 二 ) 公司章程 ; (2) die Satzung der Gesellschaft; ( 三 ) 股东大会决议 ; (3) der Beschluss der Hauptversammlung; ( 四 ) 招股说明书 ; (4) der Emissionsprospekt; ( 五 ) 财务会计报告 ; (5) der Finanzbuchhaltungsbericht; ( 六 ) 代收股款银行的名称及地址 ; ( 七 ) 承销机构名称及有关的协议 依照本法规定聘请保荐人的, 还应当报送保荐人出具的发行保荐书 第十五条公司对公开发行股票所募集资金, 必须按照招股说明书所列资金用途使用 改变招股说明书所列资金用途, 必须经股东大会作出决议 擅自改变用途而未作纠正的, 或者未经股东大会认可的, 不得公开发行新股 第十六条公开发行公司债券, 应当符合下列条件 : ( 一 ) 股份有限公司的净资产不低于人民币三千万元, 有限责任公司的净资产不低于人民币六千万元 ; (6) Bezeichnung und Adresse der Bank, welche stellvertretend die Einlagen für die Anteile entgegennimmt; (7) Bezeichnung des den Absatz übernehmenden Organs und betreffende Vereinbarungen. Wenn gemäß diesem Gesetz ein Sponsor beauftragt wird, muss außerdem das Empfehlungsschreiben zur Ausgabe eingereicht werden, das vom Sponsor ausgestellt wurde. 15 [Verwendung der eingeworbenen Gelder; entspricht 20 Abs. 2 WpG a.f. mit kleinen Änderungen im Wortlaut] Die von Gesellschaften mit börsengängigen Aktien über die öffentliche Ausgabe von Aktien eingeworbenen Mittel sind für die im Emissionsprospekt angegebenen Zwecke zu verwenden. Über die Veränderung der in der Erklärung angegebenen Verwendungszwecke hat die Hauptversammlung einen Beschluss zu fassen. Wenn eine eigenmächtige Änderung des Verwendungszwecks nicht korrigiert oder von der Hauptversammlung gebilligt wird, dürfen keine neuen Aktien öffentlich ausgegeben werden. 16 [Positive Voraussetzungen für die öffentliche Ausgabe von Gesellschaftsanleihen; entspricht 161 GesG a.f. mit Änderung des Wortlauts in Nr. 2; Abs. 3 neu eingefügt] Die öffentliche Ausgabe von Gesellschaftsschuldverschreibungen muss folgenden Voraussetzungen entsprechen: (1) Das Nettovermögen beträgt bei einer Aktiengesellschaft mindestens RMB 30 Mio. Yuan, bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mindestens RMB 60 Mio. Yuan; 90

6 ( 二 ) 累计债券余额不超过公司净资产的百分之四十 ; ( 三 ) 最近三年平均可分配利润足以支付公司债券一年的利息 ; ( 四 ) 筹集的资金投向符合国家产业政策 ; ( 五 ) 债券的利率不超过国务院限定的利率水平 ; (2) der kumulierte Restbetrag der Schuldverschreibungen übersteigt 40% des Nettovermögens der Gesellschaft nicht; (3) während der letzten drei Jahre genügte der durchschnittliche verteilbare Gewinn, um die Einjahreszinsen der Gesellschaftsschuldverschreibungen zu bezahlen; (4) die Richtung der Investitionen aus den aufgebrachten Mitteln entspricht der staatlichen Industriepolitik; (5) der Zinssatz der Gesellschaftsschuldverschreibungen überschreitet nicht das vom Staatsrat bestimmte Zinsniveau; ( 六 ) 国务院规定的其他条件 (6) andere vom Staatsrat bestimmte Voraussetzungen. 公开发行公司债券筹集的资金, 必须用于核准的用途, 不得用于弥补亏损和非生产性支出 上市公司发行可转换为股票的公司债券, 除应当符合第一款规定的条件外, 还应当符合本法关于公开发行股票的条件, 并报国务院证券监督管理机构核准 第十七条申请公开发行公司债券, 应当向国务院授权的部门或者国务院证券监督管理机构报送下列文件 : ; Die mit der öffentlichen Ausgabe von Gesellschaftsschuldverschreibungen aufgebrachten Mittel sind für den geprüften und gebilligten Zweck einzusetzen; sie dürfen nicht zum Ausgleich von Verlusten oder für nicht produktive Ausgaben verwandt werden. Gibt eine Gesellschaft mit börsengängigen Aktien Gesellschaftsschuldverschreibungen aus, die in Aktien umgewandelt werden können, müssen außer den in Absatz 1 bestimmten Voraussetzungen noch die in diesem Gesetz für die öffentliche Ausgabe von Aktien bestimmten Voraussetzungen vorliegen, und [die Ausgabe] muss dem Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere zur Prüfung und Billigung gemeldet werden. 17 [Antrag auf öffentliche Ausgabe von Gesellschaftsanleihen; entspricht 165 GesG a.f., Nr. 5 und Abs. 2 neu eingefügt] Wird die öffentliche Ausgabe von Gesellschaftsschuldverschreibungen beantragt, müssen bei der durch den Staatsrat ermächtigten Abteilung oder beim Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere folgende Schriftstücke eingereicht werden: ( 一 ) 公司营业执照 ; (1) der Gewerbeschein der Gesellschaft; ( 二 ) 公司章程 ; (2) die Satzung der Gesellschaft; ( 三 ) 公司债券募集办法 ; (3) [die Regeln für] das Verfahren der Einwerbung der Schuldverschreibungen; ( 四 ) 资产评估报告和验资报告 ( 五 ) 国务院授权的部门或者国务院证券监督管理机构规定的其他文件 依照本法规定聘请保荐人的, 还应当报送保荐人出具的发行保荐书 第十八条有下列情形之一的, 不得再次公开发行公司债券 : ( 一 ) 前一次公开发行的公司债券尚未募足 ; ( 二 ) 对已公开发行的公司债券或者其他债务有违约或者延迟支付本息的事实, 仍处于继续状态 ; (4) der Vermögensbewertungsbericht und der Bericht über die Überprüfung des Kapitals; (5) andere Schriftstücke, die von der durch den Staatsrat ermächtigten Abteilung oder vom Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere bestimmt werden. Wenn gemäß diesem Gesetz ein Sponsor beauftragt wird, muss außerdem das Empfehlungsschreiben zur Ausgabe eingereicht werden, das vom Sponsor ausgestellt wurde. 18 [Negative Voraussetzungen für eine weitere öffentliche Ausgabe von Gesellschaftsanleihen; entspricht 162 GesG a.f., Nr. 3 neu eingefügt] Liegt einer der folgenden Umstände vor, dürfen keine Gesellschaftsschuldverschreibungen mehr öffentlich ausgegeben werden: (1) die Gesellschaftsschuldverschreibungen der letzten Ausgabe sind nicht voll aufgebracht worden; (2) bei bereits ausgegebenen Gesellschaftsschuldverschreibungen oder bei ihren Verbindlichkeiten sind Vertragsverletzungen vorgekommen, oder Zahlungen von Kapital und Zinsen sind im Verzug, und diese Umstände bestehen fort; 91

7 ( 三 ) 违反本法规定, 改变公开发行公司债券所募资金的用途 第十九条发行人依法申请核准发行证券所报送的申请文件的格式 报送方式, 由依法负责核准的机构或者部门规定 第二十条发行人向国务院证券监督管理机构或者国务院授权的部门报送的证券发行申请文件, 必须真实 准确 完整 为证券发行出具有关文件的证券服务机构和人员, 必须严格履行法定职责, 保证其所出具文件的真实性 准确性和完整性 第二十一条发行人申请首次公开发行股票的, 在提交申请文件后, 应当按照国务院证券监督管理机构的规定预先披露有关申请文件 第二十二条国务院证券监督管理机构设发行审核委员会, 依法审核股票发行申请 发行审核委员会由国务院证券监督管理机构的专业人员和所聘请的该机构外的有关专家组成, 以投票方式对股票发行申请进行表决, 提出审核意见 发行审核委员会的具体组成办法 组成人员任期 工作程序, 由国务院证券监督管理机构规定 第二十三条国务院证券监督管理机构依照法定条件负责核准股票发行申请 核准程序应当公开, 依法接受监督 (3) unter Verstoß gegen dieses Gesetz wurde der Verwendungszweck der mit der öffentlichen Ausgabe von Gesellschaftsschuldverschreibungen eingeworbenen Geldmittel geändert. 19 [Form und Art der Einreichung der Dokumente zur Beantragung der öffentlichen Ausgabe von Wertpapieren; entspricht 12 WpG a.f.] Die Formulare der Schriftstücke, welche der Emittent einreicht, wenn er nach dem Recht die öffentliche Ausgabe von Wertpapieren beantragt, und die Art und Weise, in der er einreicht, wird von dem Organ bzw. der Abteilung bestimmt, das bzw. die nach dem Recht für die Prüfung und Billigung verantwortlich ist. 20 [Materielle Erfordernisse an die Dokumente zur Beantragung der öffentlichen Ausgabe von Wertpapieren; entspricht 13 WpG a.f.] Die vom Emittenten beim Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere bzw. bei der vom Staatsrat ermächtigten Abteilung eingereichten Schriftstücke des Antrags auf die Ausgabe von Wertpapieren haben wahr, genau und vollständig zu sein. Wertpapierdienstleistungsorgane 8 und Personal, die für die Ausgabe von Wertpapieren Schriftstücke ausstellen, haben ihre vom Recht bestimmten Amtspflichten strikt auszuführen und die Wahrheit, Genauigkeit und Vollständigkeit der von ihnen ausgestellten Schriftstücke zu gewährleisten. 21 [Bekanntgabe der Antragsschriftstücke bei Erstemission, neu eingefügt] Beantragt ein Emittent zum ersten Mal die öffentliche Ausgabe von Aktien, muss er nach Einreichung der Antragsschriftstücke gemäß den Bestimmungen des Organs des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere vorweg die betreffenden Antragsschriftstücke bekanntmachen. 22 [Ausgabeprüfungskommission; entspricht 14 WpG a.f. mit Änderung in Abs. 3] Das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere errichtet eine Ausgabeprüfungskommission, die nach dem Recht Anträge auf die Ausgabe von Aktien prüft. Die Ausgabeprüfungskommission wird aus Fachpersonal des Organs des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere und aus von diesem Organ angestellten einschlägigen Fachleuten von außerhalb dieses Organs gebildet; sie stimmt über die Anträge auf Ausgabe von Aktien ab und äußert aufgrund der Prüfung ihre Ansichten dazu. Das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere bestimmt, wie sich die Ausgabeprüfungskommission konkret zusammensetzt, die Amtszeiten ihres Personals und ihr Arbeitsverfahren. 23 [Verfahren zur Prüfung und Billigung der Ausgabe von Aktien; entspricht 15 WpG a.f., Änderung im Wortlaut des Abs. 3] Dem Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere obliegt es, gemäß den vom Recht bestimmten Bedingungen die Anträge auf die Ausgabe von Aktien zu prüfen und zu billigen. Das Verfahren der Prüfung und Billigung muss öffentlich sein und der Überwachung nach dem Recht unterliegen. 8 Siehe zu den Wertpapierdienstleistungsorganen das 8. Kapitel ( ). 92

8 参与审核和核准股票发行申请的人员, 不得与发行申请人有利害关系, 不得直接或者间接接受发行申请人的馈赠, 不得持有所核准的发行申请的股票, 不得私下与发行申请人进行接触 国务院授权的部门对公司债券发行申请的核准, 参照前两款的规定执行 第二十四条国务院证券监督管理机构或者国务院授权的部门应当自受理证券发行申请文件之日起三个月内, 依照法定条件和法定程序作出予以核准或者不予核准的决定, 发行人根据要求补充 修改发行申请文件的时间不计算在内 ; 不予核准的, 应当说明理由 第二十五条证券发行申请经核准, 发行人应当依照法律 行政法规的规定, 在证券公开发行前, 公告公开发行募集文件, 并将该文件置备于指定场所供公众查阅 发行证券的信息依法公开前, 任何知情人不得公开或者泄露该信息 发行人不得在公告公开发行募集文件前发行证券 第二十六条国务院证券监督管理机构或者国务院授权的部门对已作出的核准证券发行的决定, 发现不符合法定条件或者法定程序, 尚未发行证券的, 应当予以撤销, 停止发行 已经发行尚未上市的, 撤销发行核准决定, 发行人应当按照发行价并加算银行同期存款利息返还证券持有人 ; 保荐人应当与发行人承担连带责任, 但是能够证明自己没有过错的除外 ; 发行人的控股股东 实际控制人有过错的, 应当与发行人承担连带责任 Das an der Prüfung und Billigung von Anträgen auf die Ausgabe von Aktien teilnehmende Personal darf an der Einheit, welche die Ausgabe beantragt, nicht materiell interessiert sein; es darf von ihr keine Geschenke annehmen; es darf keine Aktien halten, wenn der Antrag auf deren Ausgabe von ihm geprüft und gebilligt wird bzw. worden ist; es darf mit der Einheit, welche die Ausgabe beantragt, keine privaten Kontakte aufnehmen. Bei der Prüfung und Billigung von Anträgen auf die Ausgabe von Gesellschaftsschuldverschreibungen durch vom Staatsrat ermächtigte Abteilungen wird entsprechend den vorangehenden beiden Absätzen verfahren. 24 [Prüfungsfrist; entspricht mit Änderungen 16 WpG a.f.] Das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere und vom Staatsrat ermächtigte Abteilungen müssen innerhalb von drei Monaten von dem Tage an, an dem die Dokumente des Antrages auf Ausgabe von Wertpapieren für zulässig erklärt wurden, einen Beschluss über Billigung nach Prüfung fassen, wobei der Zeitraum für geforderte Ergänzungen und Änderungen der Antragsschriftstücke durch den Emittenten nicht einberechnet wird, 9 wenn sie nach Prüfung nicht billigen, müssen sie die Gründe dafür erklären. 25 [Publizitätspflichten bei der Ausgabe; entspricht 17 WpG a.f.] Nachdem der Antrag auf die Ausgabe von Wertpapieren geprüft und gebilligt bzw. genehmigt worden ist, muss der Emittent gemäß den Vorschriften der Gesetze und Verwaltungsrechtsnormen vor der öffentlichen Ausgabe der Wertpapiere die Schriftstücke zur öffentlichen Ausgabe und Einwerbung offen legen und diese Schriftstücke dem Publikum an einem bestimmten Ort zur Einsicht zur Verfügung stellen. Bevor die Daten zur Ausgabe von Wertpapieren nach dem Recht offen gelegt worden sind, darf niemand, der die Umstände kennt, sie offen legen oder durchsickern lassen. Der Emittent darf die Wertpapiere nicht ausgeben, bevor er die Schriftstücke zur öffentlichen Ausgabe und Einwerbung offen gelegt hat. 26 [Widerruf der Billigung der Ausgabe; Haftung; vgl. 18 WpG a.f., erhebliche Änderungen] Wenn das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere oder eine vom Staatsrat ermächtigte Abteilung feststellt, dass ein bereits ergangener Beschluss über die Prüfung und Billigung der Ausgabe von Wertpapieren den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen oder dem gesetzlich bestimmten Verfahren nicht entspricht, und sind die Wertpapiere noch nicht ausgegeben worden, müssen sie ihn aufheben und die Ausgabe wird eingestellt. Wenn [die Wertpapiere] bereits ausgegeben aber noch nicht börsengängig sind, wird der Beschluss über die Prüfung und Billigung der Ausgabe aufgehoben und der Emittent muss den Inhabern der Wertpapiere den Ausgabepreis zuzüglich Bankzinsen für Bankeinlagen während des gleichen Zeitraums zurückgeben; der Sponsor muss mit dem Emittenten die gesamtschuldnerische Haftung übernehmen, wenn er nicht beweisen kann, dass bei ihm kein Verschulden vorliegt; wenn beim beherrschenden Aktionär oder bei einer tatsächlich beherrschenden Person Verschulden vorliegt, muss gemeinsam mit dem Emittenten die gesamtschuldnerische Haftung übernommen werden. 9 Der Passus, dass der Zeitraum für geforderte Ergänzungen und Änderungen der Antragsschriftstücke durch den Emittenden nicht in die Frist nach 24 einberechnet wird, wurde in der revidierten Fassung des WpG eingefügt. 93

9 第二十七条股票依法发行后, 发行人经营与收益的变化, 由发行人自行负责 ; 由此变化引致的投资风险, 由投资者自行负责 第二十八条发行人向不特定对象发行的证券, 法律 行政法规规定应当由证券公司承销的, 发行人应当同证券公司签订承销协议 证券承销业务采取代销或者包销方式 证券代销是指证券公司代发行人发售证券, 在承销期结束时, 将未售出的证券全部退还给发行人的承销方式 证券包销是指证券公司将发行人的证券按照协议全部购入或者在承销期结束时将售后剩余证券全部自行购入的承销方式 第二十九条公开发行证券的发行人有权依法自主选择承销的证券公司 证券公司不得以不正当竞争手段招揽证券承销业务 第三十条证券公司承销证券, 应当同发行人签订代销或者包销协议, 载明下列事项 : ( 一 ) 当事人的名称 住所及法定代表人姓名 ; ( 二 ) 代销 包销证券的种类 数量 金额及发行价格 ; ( 三 ) 代销 包销的期限及起止日期 ; ( 四 ) 代销 包销的付款方式及日期 ; ( 五 ) 代销 包销的费用和结算办法 ; 27 [Haftungsausschluss der die Ausgabe billigenden Organe; entspricht 19 WpG a.f.] Wenn sich nach einer auf dem Recht beruhenden Ausgabe von Aktien der Betrieb und die Erträge des Emittenten ändern, trägt dafür der Emittent selbst [allein] die Verantwortung; dadurch hervorgerufene Investitionsrisiken trägt der Anleger selbst. 28 [Übernahmevereinbarung; Emission nach besten Kräften und Festübernahme; vgl. 21 WpG a.f., Änderungen in Abs. 1] Gibt der Emittent Wertpapiere an nicht bestimmte Objekte aus und bestimmen Gesetze und Verwaltungsrechtsnormen, dass der Absatz von einer Wertpapiergesellschaft übernommen werden muss, muss der Emittent mit der Wertpapiergesellschaft eine Vereinbarung über die Übernahme des Absatzes unterzeichnen. Für die gewerbsmäßige Übernahme des Absatzes von Wertpapieren werden die Form des vertretungsweisen und die Form des garantierten Absatzes angewendet. Beim vertretungsweisen Absatz setzt die Wertpapiergesellschaft die Wertpapiere in Vertretung des Emittenten ab; nach Ablauf der Frist, für die sie den Absatz übernommen hat, gibt sie alle nicht verkauften Wertpapiere an den Emittenten zurück. Beim garantierten Absatz kauft die Wertpapiergesellschaft die Wertpapiere des Emittenten vereinbarungsgemäß in Gänze an, oder sie kauft diejenigen Wertpapiere in Gänze an, die bei Ablauf der Frist, für die sie den Absatz übernommen hat, noch nicht verkauft sind. 29 [Verbot von unlauteren Handlungen bei der Übernahme des Absatzes von Wertpapieren; entspricht 22 WpG a.f.] Der Emittent, der öffentlich Wertpapiere ausgibt, ist berechtigt, nach dem Recht autonom die Wertpapiergesellschaft zu wählen, welche den Absatz der Wertpapiere übernehmen soll. Die Wertpapiergesellschaften dürfen sich nicht mit unlauteren Wettbewerbsmethoden um die Übernahme des Absatzes von Wertpapieren bemühen. 30 [Inhalt des Übernahmevertrags; entspricht 23 WpG a.f.] Wenn eine Wertpapiergesellschaft den Absatz von Wertpapieren übernimmt, muss sie mit dem Emittenten eine Vereinbarung über den vertretungsweisen bzw. den garantierten Absatz unterzeichnen, welche die folgenden Punkte angibt: (1) Bezeichnung und Sitz jeder Partei und den Namen ihres gesetzlichen Repräsentanten; (2) Art, Zahl, Geldbetrag und Ausgabepreis der Wertpapiere, die vertretungsweise bzw. garantiert abgesetzt werden sollen; (3) Frist, Fristbeginn und Fristende für den vertretungsweisen bzw. garantierten Absatz; (4) Zahlungsform und Zahlungstermin für den vertretungsweisen bzw. garantierten Absatz; (5) Gebühren und Abwicklungsweise für den vertretungsweisen bzw. garantierten Absatz; ( 六 ) 违约责任 ; (6) Haftung für Vertragsverletzungen; ( 七 ) 国务院证券监督管理机构规定的其他事项 (7) andere Punkte, die das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere bestimmt. 94

10 第三十一条证券公司承销证券, 应当对公开发行募集文件的真实性 准确性 完整性进行核查 ; 发现有虚假记载 误导性陈述或者重大遗漏的, 不得进行销售活动 ; 已经销售的, 必须立即停止销售活动, 并采取纠正措施 第三十二条向不特定对象发行的证券票面总值超过人民币五千万元的, 应当由承销团承销 承销团应当由主承销和参与承销的证券公司组成 第三十三条证券的代销 包销期限最长不得超过九十日 证券公司在代销 包销期内, 对所代销 包销的证券应当保证先行出售给认购人, 证券公司不得为本公司预留所代销的证券和预先购入并留存所包销的证券 第三十四条股票发行采取溢价发行的, 其发行价格由发行人与承销的证券公司协商确定 第三十五条股票发行采用代销方式, 代销期限届满, 向投资者出售的股票数量未达到拟公开发行股票数量百分之七十的, 为发行失败 发行人应当按照发行价并加算银行同期存款利息返还股票认购人 第三十六条公开发行股票, 代销 包销期限届满, 发行人应当在规定的期限内将股票发行情况报国务院证券监督管理机构备案 第三章证券交易 3. Kapitel: Wertpapierhandel 31 [Prüfungspflicht der Emissionsbank gegenüber den Ausgabedokumenten; entspricht 24 WpG a.f.] Eine Wertpapiergesellschaft, die den Absatz von Wertpapieren übernimmt, muss die Wahrheit, Genauigkeit und Vollständigkeit der offen gelegten Schriftstücke zur Ausgabe [der Wertpapiere] und Einwerbung [von Einlagen] überprüfen; wenn sie falsche Angaben, irreführende Darstellungen oder erhebliche Lücken entdeckt, darf sie nicht zum Absatz [der Papiere] tätig werden; wenn bereits abgesetzt wird, ist die Absatztätigkeit sofort einzustellen, und es sind Maßnahmen zur Korrektur zu ergreifen. 32 [Emissionskonsortium, Konsortialführer, Konsorten; entspricht 25 WpG a.f.] Wenn der Nennwert der an nicht-bestimmte Objekte auszugebenden Wertpapiere RMB 50 Millionen Yuan übersteigt, muss der Absatz von einem Absatzkonsortium übernommen werden. Das Absatzkonsortium muss sich aus [einer] hauptsächlich absetzenden Wertpapiergesellschaft und aus am Absatz teilnehmenden Wertpapiergesellschaften zusammensetzen. 33 [Frist für die Übernahme des Absatzes, entspricht 26 WpG a.f.] Die Frist für den vertretungsweisen oder garantierten Absatz darf höchstens 90 Tage betragen. Während der Frist für den vertretungsweisen oder garantierten Absatz muss die Wertpapiergesellschaft gewährleisten, dass die abzusetzenden Wertpapiere zunächst an die Zeichner verkauft werden; sie darf vertretungsweise abzusetzende Wertpapiere nicht zunächst für die eigene Gesellschaft zurückhalten und Wertpapiere, deren Absatz sie garantiert, nicht vorweg ankaufen und behalten. 34 [Ausgabeagio; entspricht 28 WpG in der Fassung vom ] Wenn Aktien zu einem Preis über dem Nennwert ausgegeben werden, wird der Ausgabepreis vom Emittenten mit der den Absatz übernehmenden Wertpapiergesellschaft ausgehandelt und festgesetzt. 35 [Mindestabsatz; neu eingefügt] Wird bei der Ausgabe von Aktien die Form des vertretungsweisen Absatzes angewendet, und erreicht die Zahl der an Anleger verkauften Aktien nach Ablauf der Frist für den vertretungsweisen Absatz nicht 70% der für die öffentliche Ausgabe vorgesehenen Aktien, gilt die Ausgabe als gescheitert. Der Emittent muss den Zeichnern der Aktien den Ausgabepreis zuzüglich Bankzinsen für Bankeinlagen während des gleichen Zeitraums zurückgeben. 36 [Berichtspflicht; vgl. 27 WpG] Bei der öffentlichen Ausgabe von Aktien muss der Emittent nach Ablauf der Frist für den vertretungsweisen oder garantierten Absatz innerhalb einer bestimmten Frist dem Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere zu den Akten Bericht über den Verlauf der Aktienemission erstatten. 第一节一般规定 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen 第三十七条证券交易当事人依法买卖的证券, 必须是依法发行并交付的证券 37 [Voraussetzungen für den rechtmäßigen Handel mit Wertpapieren; entspricht 30 WpG] Die von den Parteien von Wertpapierkäufen nach dem Recht gekauften und verkauften Wertpapiere haben nach dem Recht ausgegebene und [dem Anleger] übertragene Wertpapiere zu sein. 95

11 非依法发行的证券, 不得买卖 第三十八条依法发行的股票 公司债券及其他证券, 法律对其转让期限有限制性规定的, 在限定的期限内不得买卖 第三十九条依法公开发行的股票 公司债券及其他证券, 应当在依法设立的证券交易所上市交易或者在国务院批准的其他证券交易场所转让 第四十条证券在证券交易所上市交易, 应当采用公开的集中交易方式或者国务院证券监督管理机构批准的其他方式 第四十一条证券交易当事人买卖的证券可以采用纸面形式或者国务院证券监督管理机构规定的其他形式 第四十二条证券交易以现货和国务院规定的其他方式进行交易 第四十三条证券交易所 证券公司和证券登记结算机构的从业人员 证券监督管理机构的工作人员以及法律 行政法规禁止参与股票交易的其他人员, 在任期或者法定限期内, 不得直接或者以化名 借他人名义持有 买卖股票, 也不得收受他人赠送的股票 任何人在成为前款所列人员时, 其原已持有的股票, 必须依法转让 第四十四条证券交易所 证券公司 证券登记结算机构必须依法为客户开立的账户保密 第四十五条为股票发行出具审计报告 资产评估报告或者法律意见书等文件的证券服务机构和人员, 在该股票承销期内和期满后六个月内, 不得买卖该种股票 Nicht nach dem Recht ausgegebene Wertpapiere dürfen nicht gekauft und verkauft werden. 38 [Zeitliche Einschränkung für den Handel mit bestimmten Wertpapieren; entspricht 31 WpG a.f.] Soweit das Gesetz für die Übertragung nach dem Recht ausgegebener Aktien, Gesellschaftsschuldverschreibungen und anderer Wertpapiere einschränkende Fristen setzt, dürfen sie während dieser Fristen nicht übertragen werden. 39 [Orte des Wertpapierhandels; vgl. 32 WpG a.f., erhebliche Änderung] Nach dem Recht öffentlich ausgegebene Aktien, Gesellschaftsschuldverschreibungen und andere [öffentlich ausgegebene] Wertpapiere müssen in nach dem Recht errichteten Wertpapierbörsen notiert und gehandelt oder über andere durch den Staatsrat genehmigte Wertpapierhandelsplätze übertragen werden. 40 [Börsenhandel; vgl. 33 WpG a.f., erhebliche Änderungen] Der Handel mit in den Wertpapierbörsen notierten Wertpapieren muss die Form des öffentlichen [an der Börse] konzentrierten Handels oder eine andere durch das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere genehmigte Form haben. 41 [Form der gehandelten Wertpapiere; entspricht 34 WpG a.f.] Für die von Parteien von Wertpapiergeschäften gekauften und verkauften Wertpapiere kann die Form von Dokumenten auf Papier oder eine von dem Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere bestimmte andere Form gewählt werden. 42 [Kassageschäfte; Ermächtigung des Staatsrats; vgl. 35 WpG a.f.; erhebliche Änderung] Wertpapierhandel wird als Kassageschäft oder in anderer durch den Staatsrat bestimmten Form durchgeführt. 43 [Personen, denen das Halten, der An- und Verkauf sowie der Erhalt als Geschenk von Aktien verboten ist; entspricht 37 WpG a.f.] Die an Wertpapierbörsen, bei Wertpapiergesellschaften und bei Organen zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren Tätigen, Funktionäre von Organen zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere sowie andere Personen, denen Gesetze und Verwaltungsnormen die Teilnahme am Aktienhandel verbieten, dürfen während ihrer Amtszeit bzw. in der vom Recht bestimmten Zeit nicht direkt oder unter falschem Namen oder unter dem Namen eines Dritten Aktien innehaben, kaufen oder verkaufen oder von anderen geschenkte Aktien annehmen. Wer immer zu den unter die im vorigen Absatz genannten Personen gehört, muss Aktien, die er bereits hält, nach dem Recht übertragen. 44 [Geheimhaltungspflicht über Konten der Kunden; entspricht 38 WpG a.f.] Wertpapierbörsen, Wertpapiergesellschaften und Organe zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren haben über von Kunden bei ihnen eröffnete Konten nach dem Recht Verschwiegenheit zu bewahren. 45 [Beschränkung des Kaufs und Verkaufs von Aktien durch Wertpapierdienstleistungsinstitute und deren Personal; entspricht 39 WpG a.f.] Wertpapierdienstleistungsorgane und Personal, die für die Ausgabe von Aktien Rechnungsprüfungsberichte, Berichte über Vermögensbewertungen, Rechtsgutachten oder andere Schriftstücke ausgestellt haben, dürfen während der Frist, für die der Absatz dieser Aktien übernommen worden ist, und innerhalb von 6 Monaten ab dem 96

12 除前款规定外, 为上市公司出具审计报告 资产评估报告或者法律意见书等文件的证券服务机构和人员, 自接受上市公司委托之日起至上述文件公开后五日内, 不得买卖该种股票 第四十六条证券交易的收费必须合理, 并公开收费项目 收费标准和收费办法 证券交易的收费项目 收费标准和管理办法由国务院有关主管部门统一规定 第四十七条上市公司董事 监事 高级管理人员 持有上市公司股份百分之五以上的股东, 将其持有的该公司的股票在买入后六个月内卖出, 或者在卖出后六个月内又买入, 由此所得收益归该公司所有, 公司董事会应当收回其所得收益 但是, 证券公司因包销购入售后剩余股票而持有百分之五以上股份的, 卖出该股票不受六个月时间限制 公司董事会不按照前款规定执行的, 股东有权要求董事会在三十日内执行 公司董事会未在上述期限内执行的, 股东有权为了公司的利益以自己的名义直接向人民法院提起诉讼 公司董事会不按照第一款的规定执行的, 负有责任的董事依法承担连带责任 Ende dieser Frist derartige Aktien [dieser Gesellschaft] nicht kaufen oder verkaufen. Abgesehen von dem vorigen Absatz dürfen Wertpapierdienstleistungsorgane und Personal, die für eine Gesellschaft mit börsengängigen Aktien Buchprüfungsberichte, Berichte über Vermögensbewertungen oder Rechtsgutachten und andere Schriftstücke ausstellen, von dem Tag an, an dem sie den Auftrag der Gesellschaft erhalten haben, bis zum Ablauf von fünf Tagen nach der Veröffentlichung des Schriftstücks derartige Aktien [dieser Gesellschaft] nicht kaufen oder verkaufen. 46 [Gebühren im Wertpapierhandel; entspricht 40 WpG a.f.] Gebühren im Wertpapierhandel haben vernünftig zu sein, und ihre Gegenstände und Sätze und die Art und Weise ihrer Erhebung sind zu veröffentlichen. Gegenstände und Sätze der Gebühren im Wertpapierhandel und wie sie gelenkt werden, werden von der betreffenden sie lenkenden Abteilung des Staatsrats einheitlich festgelegt. 47 [Einziehung von short swing-gewinnen; vgl. 42 WpG a.f., erhebliche Änderungen, Abs. 2 Satz 2 neu eingefügt] Wenn Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder, leitende Manager oder Aktionäre, die mindestens 5% der Anteile der börsengängigen Gesellschaft halten, die von ihnen gehaltenen Aktien dieser Gesellschaft innerhalb von sechs Monaten von dem Tag an, an dem sie sie gekauft haben, wieder verkaufen, oder innerhalb von sechs Monaten von dem Tag an, an dem sie sie verkauft haben, wieder kaufen, gehört der Gewinn daraus zum Eigentum der Gesellschaft, und der Vorstand der Gesellschaft muss den Gewinn, der erzielt wurde, einziehen. Wenn aber eine Wertpapiergesellschaft, weil sie den übernommenen Absatz von Aktien garantiert hat, die nach dem Verkauf [an Dritte] übrig gebliebenen Aktien kauft und dann mindestens 5% der Aktien dieser Gesellschaft hält, unterliegt sie beim Verkauf dieser Aktien nicht der sechsmonatigen Beschränkung. Wenn der Vorstand der Gesellschaft nicht nach dem vorigen Absatz verfährt, sind die Aktionäre berechtigt, zu verlangen, dass er innerhalb von 30 Tagen danach verfährt. Verfährt der Vorstand der Gesellschaft innerhalb der genannten Frist nicht entsprechend, sind die Aktionäre berechtigt, zum Vorteil der Gesellschaft im eigenen Namen direkt beim Volksgericht Klage zu erheben. Wenn der Vorstand der Gesellschaft nicht nach Absatz 1 verfährt, haften die verantwortlichen Vorstandsmitglieder nach dem Recht als Gesamtschuldner auf Schadenersatz. 第二节证券上市 2. Abschnitt: Marktzutritt der Wertpapiere 第四十八条申请证券上市交易, 应当向证券交易所提出申请, 由证券交易所依法审核同意, 并由双方签订上市协议 证券交易所根据国务院授权的部门的决定安排政府债券上市交易 48 [Antrag auf Börsenzulassung; vgl. 43 WpG, erhebliche Änderung] Wird die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel beantragt, muss der Antrag bei der Wertpapierbörse eingereicht werden, und, wenn die Wertpapierbörse nach Prüfung nach dem Recht einverstanden ist, unterzeichnen beide Seiten eine Börsenzulassungsvereinbarung. Die Wertpapierbörsen bereiten auf Grund des Beschlusses der vom Staatsrat ermächtigten Abteilungen den börsenzugelassenen Handel von Regierungsschuldverschreibungen vor. 97

13 第四十九条申请股票 可转换为股票的公司债券或者法律 行政法规规定实行保荐制度的其他证券上市交易, 应当聘请具有保荐资格的机构担任保荐人 本法第十一条第二款 第三款的规定适用于上市保荐人 第五十条股份有限公司申请股票上市, 应当符合下列条件 : ( 一 ) 股票经国务院证券监督管理机构核准已公开发行 ; ( 二 ) 公司股本总额不少于人民币三千万元 ; ( 三 ) 公开发行的股份达到公司股份总数的百分之二十五以上 ; 公司股本总额超过人民币四亿元的, 公开发行股份的比例为百分之十以上 ; ( 四 ) 公司最近三年无重大违法行为, 财务会计报告无虚假记载 证券交易所可以规定高于前款规定的上市条件, 并报国务院证券监督管理机构批准 第五十一条国家鼓励符合产业政策并符合上市条件的公司股票上市交易 第五十二条申请股票上市交易, 应当向证券交易所报送下列文件 : 49 [Sponsorsystem bei der Börsenzulassung von Aktien; neu eingefügt] Wird die Zulassung zum Börsenhandel mit Aktien, Gesellschaftsschuldverschreibungen, die in Aktien umgewandelt werden können, oder mit anderen Wertpapieren beantragt, bei denen Gesetze oder Verwaltungsrechtsnormen die Durchführung des Sponsorsystems bestimmen, muss ein Organ, welches die Befähigung als Sponsor besitzt, beauftragt werden, als Sponsor zu fungieren. Die Bestimmungen der Absätze 2 und 3 des 11 dieses Gesetzes werden auf Börsenzulassungssponsoren angewendet. 50 [Voraussetzungen für die Börsenzulassung von Aktien; vgl. 152 GesG a.f., erhebliche Änderungen] Aktiengesellschaften, welche die Börsenzulassung von Aktien beantragen, müssen den folgenden Voraussetzungen entsprechen: (1) Aktien werden bereits nach Prüfung und Billigung des Organs des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere öffentlich ausgegeben; (2) das gesamte Anteilkapital der Gesellschaft beträgt mindestens RMB 30 Mio. Yuan; (3) die öffentlich ausgegebenen Anteile machen mindestens 25% bzw., wenn das gesamte Anteilkapital der Gesellschaft RMB 400 Mio. Yuan übersteigt, mindestens 10% aller Anteile der Gesellschaft aus; (4) die Gesellschaft hat während der letzten drei Jahre keine erheblich das Gesetz verletzenden Handlungen begangen, in den Finanzbuchführungsberichten gibt es keine falschen Angaben. Die Wertpapierbörsen können höhere als die im vorigen Absatz bestimmten Börsenzulassungsvoraussetzungen festlegen und diese zur Genehmigung an das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere berichten. 51 [Gesellschaften, deren Börsennotierung staatlich gefördert wird; entspricht 44 WpG a.f.] Der Staat fördert, dass Aktien von Gesellschaften, die der Industriepolitik entsprechen und auch den Bedingungen für die Börsenzulassung entsprechen, zum Handel an den Börsen zugelassen werden. 52 [Antrag auf Börsenzulassung; entspricht 45 WpG a.f. mit Änderungen in Nr. 5 und 6] Wenn bei der Wertpapierbörse die Börsenzulassung von Aktien beantragt wird, müssen die folgenden Schriftstücke vorgelegt werden: ( 一 ) 上市报告书 ; (1) ein Bericht über die [geplante] Börsenzulassung; ( 二 ) 申请股票上市的股东大会决议 ; (2) der Beschluss der Hauptversammlung über den Antrag auf Börsenzulassung; ( 三 ) 公司章程 ; (3) die Satzung der Gesellschaft; ( 四 ) 公司营业执照 ; (4) der Gewerbeschein der Gesellschaft; ( 五 ) 依法经会计师事务所审计的公司最近三年的财务会计报告 ; ; ( 六 ) 法律意见书和上市保荐书 (5) die nach dem Recht von einem Wirtschaftsprüfungsbüro geprüften Finanz- und Buchführungsberichte der Gesellschaft für die letzten drei Jahre; (6) ein Rechtsgutachten und die Börsenzulassungsempfehlung; ( 七 ) 最近一次的招股说明书 ; (7) der letzte Emissionsprospekt; 98

14 ( 八 ) 证券交易所上市规则规定的其他文件 第五十三条股票上市交易申请经证券交易所审核同意后, 签订上市协议的公司应当在规定的期限内公告股票上市的有关文件, 并将该文件置备于指定场所供公众查阅 第五十四条签订上市协议的公司除公告前条规定的文件外, 还应当公告下列事项 : ( 一 ) 股票获准在证券交易所交易的日期 ; ( 二 ) 持有公司股份最多的前十名股东的名单和持股数额 ; (8) andere Schriftstücke, die in den Börsenzulassungsvorschriften der Wertpapierbörse bestimmt sind. 53 [Publizitätspflichten bei der Börsenzulassung von Aktien; vgl. 47 WpG a.f.] Nachdem der Antrag auf Zulassung zum Börsenhandel der Aktien von der Wertpapierbörse geprüft worden ist und [die Wertpapierbörse damit] einverstanden ist, muss die Gesellschaft, welche die Börsenzulassungsvereinbarung unterschreibt, innerhalb einer bestimmten Frist die einschlägigen Schriftstücke der Börsenzulassung der Aktien offen legen und diese Schriftstücke dem Publikum an einem bestimmten Ort zur Einsicht zur Verfügung stellen. 54 [Inhalt der Publizitätspflichten; vgl. 48 WpG a.f., Nr. 3 neu eingefügt] Abgesehen von der Offenlegung der Schriftstücke nach dem vorigen Paragraphen muss die Gesellschaft, welche die Börsenzulassungsvereinbarung unterschreibt, noch folgende Punkte offen legen: (1) den Tag, von dem an der Handel dieser Aktie an der Wertpapierbörse zugelassen wird; (2) eine Liste der zehn Aktionäre mit dem größten Aktienbesitz und die Zahl der von ihnen gehaltenen Anteile; ( 三 ) 公司的实际控制人 ; (3) die Person, welche die Gesellschaft tatsächlich beherrscht; ( 四 ) 董事 监事 高级管理人员的姓名及其持有本公司股票和债券的情况 第五十五条上市公司有下列情形之一的, 由证券交易所决定暂停其股票上市交易 : ( 一 ) 公司股本总额 股权分布等发生变化不再具备上市条件 ; ( 二 ) 公司不按照规定公开其财务状况, 或者对财务会计报告作虚假记载, 可能误导投资者 ; (4) die Namen der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat und der leitenden Manager, und inwieweit sie Aktien und Gesellschaftsschuldverschreibungen dieser Gesellschaft halten. 55 [Vorläufige Einstellung des börsennotierten Handels der Aktien einer Gesellschaft; vgl. 157 GesG a.f., Änderung in Nr. 2, Nr. 5 neu eingefügt] Wenn bei einer börsengängigen Gesellschaft einer der folgenden Umstände vorliegt, beschließt die Wertpapierbörse, dass ihre Aktien vorübergehend nicht an der Börse gehandelt werden: (1) der Gesamtbetrag des Anteilkapitals oder die Verteilung der Anteilsrechte der Gesellschaft ändern sich derart, dass sie nicht mehr die Voraussetzungen für die Börsenzulassung erfüllt; (2) die Gesellschaft legt nicht vorschriftsgemäß ihre finanziellen Verhältnisse offen oder macht falsche Angaben in ihren Finanzbuchführungsberichten, so dass Anleger irregeführt werden könnten; ( 三 ) 公司有重大违法行为 ; (3) bei der Gesellschaft gibt es erheblich das Gesetz verletzende Handlungen; ( 四 ) 公司最近三年连续亏损 ; (4) die Gesellschaft hat in den letzten drei Jahren fortgesetzt Verluste gemacht; ( 五 ) 证券交易所上市规则规定的其他情形 第五十六条上市公司有下列情形之一的, 由证券交易所决定终止其股票上市交易 : ( 一 ) 公司股本总额 股权分布等发生变化不再具备上市条件, 在证券交易所规定的期限内仍不能达到上市条件 ; (5) andere in den Börsenzulassungsvorschriften der Wertpapierbörse bestimmte Umstände. 56 [Beendigung des börsennotierten Handels der Aktien einer Gesellschaft; vgl. 158 GesG a.f.] Wenn bei einer börsengängigen Gesellschaft einer der folgenden Umstände vorliegt, beschließt die Wertpapierbörse, dass der Börsenhandel mit ihren Aktien beendet wird: (1) der Gesamtbetrag des Anteilkapitals oder die Verteilung der Anteilsrechte der Gesellschaft ändern sich derart, dass sie nicht mehr die Voraussetzungen für die Börsenzulassung erfüllt und innerhalb einer von der Wertpapierbörse bestimmten Frist können die Börsenzulassungsvoraussetzungen nicht erreicht werden; 99

15 ( 二 ) 公司不按照规定公开其财务状况, 或者对财务会计报告作虚假记载, 且拒绝纠正 ; ( 三 ) 公司最近三年连续亏损, 在其后一个年度内未能恢复盈利 ; ; ( 四 ) 公司解散或者被宣告破产 ( 五 ) 证券交易所上市规则规定的其他情形 第五十七条公司申请公司债券上市交易, 应当符合下列条件 : ( 一 ) 公司债券的期限为一年以上 ; ( 二 ) 公司债券实际发行额不少于人民币五千万元 ; ( 三 ) 公司申请债券上市时仍符合法定的公司债券发行条件 第五十八条申请公司债券上市交易, 应当向证券交易所报送下列文件 : (2) die Gesellschaft legt nicht vorschriftsgemäß ihre finanziellen Verhältnisse offen oder macht falsche Angaben in ihren Finanzbuchführungsberichten und verweigert die Korrektur; (3) die Gesellschaft hat in den letzten drei Jahren fortgesetzt Verluste gemacht und kann im darauf folgenden Jahr nicht wieder Gewinne machen; (4) die Gesellschaft wird aufgelöst oder der Konkurs wird über sie erklärt; (5) andere in den Börsenzulassungsvorschriften der Wertpapierbörse bestimmte Umstände. 57 [Voraussetzungen für die Börsenzulassung von Gesellschaftsanleihen, entspricht 51 WpG a.f.] Für den Antrag einer Gesellschaft auf Zulassung ihrer Gesellschaftsschuldverschreibungen zum Börsenhandel müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen: (1) Die Gesellschaftsschuldverschreibungen laufen über mindestens ein Jahr; (2) es werden tatsächlich Gesellschaftsschuldverschreibungen für einen Betrag von mindestens RMB 50 Mio. Yuan ausgegeben; (3) zur Zeit des Antrags der Gesellschaft auf die Ausgabe von Gesellschaftsschuldverschreibungen wird den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen für deren Ausgabe entsprochen. 58 [Antrag auf Börsenzulassung von Gesellschaftsanleihen; vgl. 52 WpG a.f., Änderung der Zuständigkeit, Nr. 7 und Abs. 2 neu eingefügt] Wird die Zulassung von Gesellschaftsschuldverschreibungen zum Börsenhandel beantragt, müssen die folgenden Schriftstücke bei der Wertpapierbörse eingereicht werden ( 一 ) 上市报告书 ; (1) ein Bericht über die [geplante] Börsenzulassung; ( 二 ) 申请公司债券上市的董事会决议 ; ; (2) der Beschluss des Vorstandes über den Antrag auf Börsenzulassung; ( 三 ) 公司章程 ; (3) die Satzung der Gesellschaft; ( 四 ) 公司营业执照 ; (4) der Gewerbeschein der Gesellschaft; ( 五 ) 公司债券募集办法 ; (5) das Verfahren zur Einwerbung [von Zeichnungen] der Gesellschaftsschuldverschreibungen; ( 六 ) 公司债券的实际发行数额 ( 七 ) 证券交易所上市规则规定的其他文件 申请可转换为股票的公司债券上市交易, 还应当报送保荐人出具的上市保荐书 第五十九条公司债券上市交易申请经证券交易所审核同意后, 签订上市协议的公司应当在规定的期限内公告公司债券上市文件及有关文件, 并将其申请文件置备于指定场所供公众查阅 (6) die [Angabe der] tatsächlich auszugebenden Zahl von Gesellschaftsschuldverschreibungen; (7) andere Schriftstücke, die in den Börsenzulassungsvorschriften der Wertpapierbörse bestimmt sind. Wird die Zulassung zum Börsenhandel von Gesellschaftsschuldverschreibungen beantragt, die in Aktien umgewandelt werden können, muss außerdem die Börsenzulassungsempfehlung eingereicht werden, die vom Sponsor ausgestellt wurde. 59 [Publizitätspflichten bei der Börsenzulassung von Gesellschaftsanleihen; vgl. 53 WpG a.f.] Nachdem der Antrag auf Zulassung zum Börsenhandel der Gesellschaftsschuldverschreibungen von der Wertpapierbörse geprüft worden ist und [die Wertpapierbörse damit] einverstanden ist, muss die Gesellschaft, welche die Börsenzulassungsvereinbarung unterschreibt, innerhalb einer bestimmten Frist die einschlägigen Schriftstücke der Börsenzulassung der Gesellschafts- 100

16 第六十条公司债券上市交易后, 公司有下列情形之一的, 由证券交易所决定暂停其公司债券上市交易 : schuldverschreibungen offen legen und diese Schriftstücke dem Publikum an einem bestimmten Ort zur Einsicht zur Verfügung stellen. 60 [Vorläufige Einstellung des börsennotierten Handels der Gesellschaftsanleihen einer Gesellschaft; vgl. 55 WpG a.f., Änderung der Zuständigkeit] Nachdem die Gesellschaftsschuldverschreibungen in den Börsenhandel gekommen sind, beschließt die Wertpapierbörse die vorläufige Einstellung des Börsenhandels mit ihnen, wenn bei der Gesellschaft einer der folgenden Umstände vorliegt: ( 一 ) 公司有重大违法行为 ; (1) die Gesellschaft begeht eine erhebliche Rechtsverletzung; ( 二 ) 公司情况发生重大变化不符合公司债券上市条件 ; ( 三 ) 发行公司债券所募集的资金不按照核准的用途使用 ; ( 四 ) 未按照公司债券募集办法履行义务 ; (2) infolge erheblicher Änderungen der Verhältnisse der Gesellschaft sind die Voraussetzungen für die Börsenzulassung ihrer Gesellschaftsschuldverschreibungen nicht [mehr] gegeben; (3) die mit den ausgegebenen Gesellschaftsschuldverschreibungen eingeworbenen Geldmittel werden nicht für den geprüften und gebilligten Zweck eingesetzt; (4) die Pflichten gemäß dem Verfahren zur Einwerbung [von Zeichnungen] der Gesellschaftsschuldverschreibungen werden nicht erfüllt; ( 五 ) 公司最近二年连续亏损 (5) die Gesellschaft machte in den letzten beiden Jahren fortgesetzt Verluste. 第六十一条公司有前条第 ( 一 ) 项 第 ( 四 ) 项所列情形之一经查实后果严重的, 或者有前条第 ( 二 ) 项 第 ( 三 ) 项 第 ( 五 ) 项所列情形之一, 在限期内未能消除的, 由证券交易所决定终止其公司债券上市交易 公司解散或者被宣告破产的, 由证券交易所终止其公司债券上市交易 第六十二条对证券交易所作出的不予上市 暂停上市 终止上市决定不服的, 可以向证券交易所设立的复核机构申请复核 61 [Beendigung des börsennotierten Handels der Gesellschaftsanleihen einer Gesellschaft; vgl. 56 WpG a.f.; Änderung der Zuständigkeit] Wenn bei der Gesellschaft einer der in Nr. 1 und Nr. 4 des vorigen Paragraphen genannten Umstände vorliegt und eine Überprüfung ergibt, dass er schwerwiegende Folgen hat, oder wenn einer der in dessen Nummern 2, 3 und 5 genannten Umstände vorliegt und innerhalb einer Frist nicht behoben werden kann, beschließt die Wertpapierbörse, den Börsenhandel mit Schuldverschreibungen dieser Gesellschaft zu beenden. Wenn die Gesellschaft aufgelöst wird, oder wenn über sie der Konkurs erklärt wird, beendet die Wertpapierbörse den Börsenhandel mit ihren Schuldverschreibungen. 62 [ Widerspruch gegen den Beschluss zur Nichtzulassung und zur Einstellung und Beendigung des börsennotierten Handels; neu eingefügt] Wer sich dem Beschluss der Wertpapierbörse zur Nichtzulassung zum Börsenhandel, zur vorläufigen Einstellung oder Beendigung des börsennotierten Handels nicht unterwerfen will, kann beim von der Wertpapierbörse errichteten Organ zur erneuten Prüfung eine erneute Prüfung beantragen. 第三节持续信息公开 3. Abschnitt: Aufrechterhaltung der Offenlegung von Daten 第六十三条发行人 上市公司依法披露的信息, 必须真实 准确 完整, 不得有虚假记载 误导性陈述或者重大遗漏 63 [Anforderung an Publizitätspflichten; vgl. 59 WpG a.f.] Die vom Emittenten und der börsengängigen Gesellschaft nach dem Recht bekannt gemachten Informationen haben wahr, genau und vollständig zu sein und dürfen keine falschen oder irreführenden Angaben enthalten oder erhebliche Lücken haben. 101

17 第六十四条经国务院证券监督管理机构核准依法公开发行股票, 或者经国务院授权的部门核准依法公开发行公司债券, 应当公告招股说明书 公司债券募集办法 依法公开发行新股或者公司债券的, 还应当公告财务会计报告 第六十五条上市公司和公司债券上市交易的公司, 应当在每一会计年度的上半年结束之日起二个月内, 向国务院证券监督管理机构和证券交易所报送记载以下内容的中期报告, 并予公告 : ( 一 ) 公司财务会计报告和经营情况 ; ; ( 二 ) 涉及公司的重大诉讼事项 ( 三 ) 已发行的股票 公司债券变动情况 ; ( 四 ) 提交股东大会审议的重要事项 ; ( 五 ) 国务院证券监督管理机构规定的其他事项 第六十六条上市公司和公司债券上市交易的公司, 应当在每一会计年度结束之日起四个月内, 向国务院证券监督管理机构和证券交易所报送记载以下内容的年度报告, 并予公告 : 64 [Publizitätspflichten; vgl. 58 WpG a.f.] Wenn das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere geprüft und gebilligt hat, dass nach dem Recht Aktien öffentlich ausgegeben werden, oder wenn eine vom Staatsrat ermächtigte Abteilung geprüft und gebilligt hat, dass nach dem Recht Gesellschaftsschuldverschreibungen öffentlich ausgegeben werden, muss der Emissionsprospekt von Aktien bzw. das Verfahren zur Einwerbung [von Zeichnungen] der Gesellschaftsschuldverschreibungen offen gelegt werden. Wenn nach dem Recht neue Aktien oder Gesellschaftsschuldverschreibungen ausgegeben werden, müssen ferner die Finanz- und Buchführungsberichte offen gelegt werden. 65 [Zwischenberichte; entspricht mit kleinen Änderungen im Wortlaut 60 WpG a.f.] Börsengängige Gesellschaften und Gesellschaften mit zum Börsenhandel zugelassenen Gesellschaftsschuldverschreibungen müssen innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende des ersten Halbjahres eines jeden Buchführungsjahres dem Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere und der Wertpapierbörse Zwischenberichte einreichen und sie auch offen legen, die folgendes enthalten: (1) die Finanz- und Buchführungsberichte der Gesellschaft und die Umstände ihres Geschäftsbetriebs; (2) Umstände erheblicher Prozesse, welche die Gesellschaft berühren; (3) Änderungen bei bereits ausgegebenen Aktien und Gesellschaftsschuldverschreibungen; (4) wichtige Umstände, welche der Hauptversammlung zur Beratung vorgelegt worden sind; (5) sonstige vom Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere bestimmte Umstände. 66 [Jahresberichte; vgl. 61 WpG a.f., Nr. 5 neu eingefügt] Börsengängige Gesellschaften und Gesellschaften mit zum Börsenhandel zugelassenen Gesellschaftsschuldverschreibungen müssen innerhalb von vier Monaten ab dem Ende eines Buchführungsjahres dem Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere und der Wertpapierbörse Jahresberichte einreichen und sie auch offen legen, die folgendes enthalten: ( 一 ) 公司概况 ; (1) die allgemeine Situation der Gesellschaft; ( 二 ) 公司财务会计报告和经营情况 ; ( 三 ) 董事 监事 高级管理人员简介及其持股情况 ; ( 四 ) 已发行的股票 公司债券情况, 包括持有公司股份最多的前十名股东的名单和持股数额 ; (2) die Finanz- und Buchführungsberichte der Gesellschaft und die Umstände ihres Geschäftsbetriebs; (3) eine kurze Vorstellung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat und der leitenden Manager, und Angaben über ihren Aktienbesitz; (4) die Verhältnisse bei den bereits ausgegebenen Aktien und Gesellschaftsschuldverschreibungen, einschließlich einer Liste der zehn Aktionäre mit dem größten Aktienbesitz mit den Zahlen der von ihnen gehaltenen Anteile, ( 五 ) 公司的实际控制人 ; (5) die Person, welche die Gesellschaft tatsächlich beherrscht; ( 六 ) 国务院证券监督管理机构规定的其他事项 (6) sonstige vom Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere bestimmte Umstände. 102

18 第六十七条发生可能对上市公司股票交易价格产生较大影响的重大事件, 投资者尚未得知时, 上市公司应当立即将有关该重大事件的情况向国务院证券监督管理机构和证券交易所报送临时报告, 并予公告, 说明事件的起因 目前的状态和可能产生的法律后果 下列情况为前款所称重大事件 : ( 一 ) 公司的经营方针和经营范围的重大变化 ; ( 二 ) 公司的重大投资行为和重大的购置财产的决定 ; ( 三 ) 公司订立重要合同, 可能对公司的资产 负债 权益和经营成果产生重要影响 ; ( 四 ) 公司发生重大债务和未能清偿到期重大债务的违约情况 ; ( 五 ) 公司发生重大亏损或者重大损失 ; ( 六 ) 公司生产经营的外部条件发生的重大变化 ; ( 七 ) 公司的董事 三分之一以上监事或者经理发生变动 ; ( 八 ) 持有公司百分之五以上股份的股东或者实际控制人, 其持有股份或者控制公司的情况发生较大变化 ; ( 九 ) 公司减资 合并 分立 解散及申请破产的决定 ; ( 十 ) 涉及公司的重大诉讼, 股东大会 董事会决议被依法撤销或者宣告无效 ; ( 十一 ) 公司涉嫌犯罪被司法机关立案调查, 公司董事 监事 高级管理人员涉嫌犯罪被司法机关采取强制措施 ; ( 十二 ) 国务院证券监督管理机构规定的其他事项 第六十八条上市公司董事 高级管理人员应当对公司定期报告签署书面确认意见 67 [Ad hoc-mitteilungen; vgl. 62 WpG a.f., wesentliche Änderungen in Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 5, Nr. 8, Nr. 10 und Nr. 12, Abs. 2 Nr. 11 neu eingefügt] Wenn erhebliche Umstände eintreten, die größere Auswirkungen auf den Handelskurs von Aktien einer börsengängigen Gesellschaft haben könnten, die den Anlegern noch nicht bekannt sind, muss die börsengängige Gesellschaft dem Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere und der Wertpapierbörse über die erheblichen Umstände sofort einen außerordentlichen Bericht erstatten und ihn auch offen legen, um die Gründe des Sachverhalts, die gegenwärtigen Umstände und rechtliche Folgen zu erklären, die sich hieraus ergeben könnten. Zu solchen erheblichen Umständen gehören die folgenden Dinge: (1) Erhebliche Veränderungen des geschäftlichen Kurses und des Betriebsbereichs der Gesellschaft; (2) Beschlüsse zu erheblichen Investitionen und zu erheblichen Ankäufen von Vermögen der Gesellschaft (3) von der Gesellschaft abgeschlossene wichtige Verträge, die erhebliche Auswirkungen auf die Aktiva und die Passiva, die Rechte und die Betriebsergebnisse der Gesellschaft ergeben könnten; (4) der Gesellschaft entstandene erhebliche Verbindlichkeiten sowie Vertragsverletzungen dadurch, dass fällige erhebliche Verbindlichkeiten noch nicht beglichen werden können; (5) der Gesellschaft entstandene erhebliche Verluste oder erhebliche Schäden; (6) erhebliche Veränderungen, die bei den externen Rahmenbedingungen für Produktion und Betrieb der Gesellschaft eintreten; (7) ein Wechsel des Vorstandsvorsitzenden oder von mindestens einem Drittel der Vorstandsmitglieder oder des Geschäftsführers; (8) größere Veränderungen beim Aktienbesitz von Aktionären, die mindestens 5% der Anteile der Gesellschaft halten, oder beim Beherrschen der Gesellschaft durch die Person, welche die Gesellschaft tatsächlich beherrscht; (9) Beschlüsse zur Kapitalherabsetzung, Fusion, Aufteilung oder Auflösung der Gesellschaft und der Beschluss, die Konkurs zu beantragen; (10) die Gesellschaft berührende erhebliche Prozesse und die Aufhebung oder Nichtigerklärung von Beschlüssen der Hauptversammlung oder des Vorstands nach dem Recht; (11) Ermittlungen, die von Justizorganen wegen Verdachts einer die Gesellschaft betreffenden Straftat eingeleitet wurden, und Vollstreckungsmaßnahmen, die von Justizorganen wegen des Verdachts einer Straftat anwendet wurden, die Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder oder leitende Manager betreffen; (12) sonstige vom Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere bestimmte Umstände. 68 [Sorgfaltspflichten bei der Publizität; neu eingefügt] Die Vorstandsmitglieder und leitenden Manager börsengängiger Gesellschaften müssen eine schriftliche Bestätigungserklärung für die periodischen Berichte unterschreiben. 103

19 上市公司监事会应当对董事会编制的公司定期报告进行审核并提出书面审核意见 上市公司董事 监事 高级管理人员应当保证上市公司所披露的信息真实 准确 完整 第六十九条发行人 上市公司公告的招股说明书 公司债券募集办法 财务会计报告 上市报告文件 年度报告 中期报告 临时报告以及其他信息披露资料, 有虚假记载 误导性陈述或者重大遗漏, 致使投资者在证券交易中遭受损失的, 发行人 上市公司应当承担赔偿责任 ; 发行人 上市公司的董事 监事 高级管理人员和其他直接责任人员以及保荐人 承销的证券公司, 应当与发行人 上市公司承担连带赔偿责任, 但是能够证明自己没有过错的除外 ; 发行人 上市公司的控股股东 实际控制人有过错的, 应当与发行人 上市公司承担连带赔偿责任 第七十条依法必须披露的信息, 应当在国务院证券监督管理机构指定的媒体发布, 同时将其置备于公司住所 证券交易所, 供社会公众查阅 第七十一条国务院证券监督管理机构对上市公司年度报告 中期报告 临时报告以及公告的情况进行监督, 对上市公司分派或者配售新股的情况进行监督, 对上市公司控股股东和信息披露义务人的行为进行监督 证券监督管理机构 证券交易所 保荐人 承销的证券公司及有关人员, 对公司依照法律 行政法规规定必须作出的公告, 在公告前不得泄露其内容 第七十二条证券交易所决定暂停或者终止证券上市交易的, 应当及时公告, 并报国务院证券监督管理机构备案 第四节禁止的交易行为 Der Aufsichtsrat börsengängiger Gesellschaften muss die vom Vorstand erstellten periodischen Berichte der Gesellschaft prüfen und eine schriftliche Prüfungserklärung abgeben. Die Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratmitglieder und die leitenden Manager börsengängiger Gesellschaften müssen gewährleisten, dass die von der börsengängigen Gesellschaft bekannt gemachten Informationen wahr, genau und vollständig sind. 69 [Schadenersatzhaftung bei Verletzung von Publizitätspflichten; vgl. 63 WpG a.f. erhebliche Änderungen] Wenn von Emittenten oder börsengängigen Gesellschaften offen gelegte Emissionsprospekte, Verfahren zur Einwerbung [von Zeichnungen] von Gesellschaftsschuldverschreibungen, Finanz- und Buchführungsberichte, Schriftstücke mit Berichten zur Aufnahme des Börsenhandels, Jahresberichte, Zwischenberichte oder außerordentliche Berichte falsche oder irreführende Angaben enthalten oder erhebliche Lücken haben, so dass Anleger im Wertpapierhandel geschädigt werden, haften der Emittent und die börsengängige Gesellschaft auf Schadenersatz; Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder, leitende Manager und anderes direkt verantwortliches Personal des Emittenten und der börsengängigen Gesellschaft, der Sponsor und die den Absatz übernehmenden Wertpapiergesellschaften übernehmen die gesamtschuldnerische Schadenersatzhaftung, wenn sie nicht beweisen können, dass bei ihnen kein Verschulden vorliegt; liegt beim beherrschenden Aktionär oder der tatsächlich beherrschenden Person des Emittenten oder der börsengängigen Gesellschaft Verschulden vor, übernehmen sie mit dem Emittenten und der börsengängigen Gesellschaft die gesamtschuldnerische Schadenersatzhaftung. 70 [Börsenpflichtblätter; vgl. 64 WpG a.f.] Informationen, die nach dem Recht bekanntzumachen sind, müssen in den vom Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere vorgeschriebenen Medien veröffentlicht werden, gleichzeitig müssen sie am Sitz der Gesellschaft und an der Wertpapierbörse dem Publikum zur Durchsicht zur Verfügung gestellt werden. 71 [Überwachung der Publizitätspflichten; entspricht 65 WpG a.f.] Das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere überwacht die Jahresberichte, Zwischenberichte und außerordentliche Berichte der börsengängigen Gesellschaften und die Umstände der Offenlegung, die Zuteilungen und den zugeteilten Verkauf neuer Aktien solcher Gesellschaften sowie die Handlungen des beherrschenden Aktionärs börsengängiger Gesellschaften und publizitätspflichtiger Personen. Organe zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere, Wertpapierbörsen, Sponsoren, den Absatz [von Wertpapieren] übernehmende Wertpapiergesellschaften und das betroffene Personal dürfen den Inhalt von Bekanntmachungen, welche die Gesellschaften nach Gesetzen oder Verwaltungsrechtsnormen vorzunehmen haben, vor der Offenlegung nicht durchsickern lassen. 72 [Bekanntmachung der Einstellung oder des Widerrufs der Börsenzulassung; vgl. 66 WpG a.f.] Wenn die Wertpapierbörse beschließt, den börsennotierten Handel mit Wertpapieren vorläufig einzustellen oder zu beenden, muss sie dies unverzüglich offen legen und dem Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere zu den Akten melden. 4. Abschnitt: Im Handel verbotene Handlungen 104

20 第七十三条禁止证券交易内幕信息的知情人和非法获取内幕信息的人利用内幕信息从事证券交易活动 第七十四条证券交易内幕信息的知情人包括 : ( 一 ) 发行人的董事 监事 高级管理人员 ; ( 二 ) 持有公司百分之五以上股份的股东及其董事 监事 高级管理人员, 公司的实际控制人及其董事 监事 高级管理人员 ; ( 三 ) 发行人控股的公司及其董事 监事 高级管理人员 ; ( 四 ) 由于所任公司职务可以获取公司有关内幕信息的人员 ; ( 五 ) 证券监督管理机构工作人员以及由于法定职责对证券的发行 交易进行管理的其他人员 ; ( 六 ) 保荐人 承销的证券公司 证券交易所 证券登记结算机构 证券服务机构的有关人员 ; ( 七 ) 国务院证券监督管理机构规定的其他人 第七十五条证券交易活动中, 涉及公司的经营 财务或者对该公司证券的市场价格有重大影响的尚未公开的信息, 为内幕信息 下列信息皆属内幕信息 : ( 一 ) 本法第六十七条第二款所列重大事件 ; ( 二 ) 公司分配股利或者增资的计划 ; ; ; ( 三 ) 公司股权结构的重大变化 ( 四 ) 公司债务担保的重大变更 ( 五 ) 公司营业用主要资产的抵押 出售或者报废一次超过该资产的百分之三十 ; ( 六 ) 公司的董事 监事 高级管理人员的行为可能依法承担重大损害赔偿责任 ; 73 [Verbot des Insiderhandels; vgl. 67 WpG a.f.] Es ist über interne Informationen des Wertpapierhandels unterrichteten Personen und Personen, die illegal interne Informationen erhalten haben, verboten, [diese] internen Daten bei Aktivitäten des Wertpapierhandels zu nutzen. 74 [Insider; vgl. 68 WpG a.f., Änderungen in Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4, Nr. 6, Nr. 7] Über interne Informationen des Wertpapierhandels unterrichtete Personen schließt ein: (1) Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder und leitende Manager des Emittenten; (2) Aktionäre, die mindestens 5% der Anteile der Gesellschaft halten, und deren Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder und leitende Manager sowie die tatsächlich beherrschende Person und deren Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder und leitenden Manager; (3) die Gesellschaft, die den Emittenten beherrscht und deren Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder und leitenden Manager; (4) Personal, das aus seinem Amt bei der Gesellschaft die Gesellschaft betreffende interne Informationen erhalten kann; (5) Funktionäre eines Organs zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere und anderes Personal, das die vom Recht bestimmte Amtspflicht hat, den Wertpapierhandel zu steuern; (6) betroffenes Personal des Sponsors, der den Absatz [von Wertpapieren] übernehmenden Wertpapiergesellschaften, der Wertpapierbörsen, der Organe zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren und der Wertpapierdienstleistungsorgane; (7) andere vom Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere festgelegtes Personen. 75 [Insidertatsachen; entspricht 69 WpG a.f.] Interne Informationen sind im Wertpapierhandel noch nicht öffentliche Informationen, welche den Betrieb oder die Finanzen der Gesellschaft berühren oder auf den Marktpreis von Wertpapieren der Gesellschaft erhebliche Auswirkungen haben. Die folgenden Arten von Informationen gehören sämtlich zu den internen Informationen: (1) Die in 67 Abs.2 aufgeführten erheblichen Umstände; (2) Pläne der Gesellschaft zur Verteilung von Dividende oder zu Kapitalerhöhungen; (3) erhebliche Veränderungen der Zusammensetzung der Anteilsrechte an der Gesellschaft; (4) erhebliche Veränderungen bei den Sicherheiten für Verbindlichkeiten der Gesellschaft; (5) wenn wesentliches Betriebsvermögen der Gesellschaft verpfändet, verkauft oder abgeschrieben wird, falls das auf einmal mindestens 30% dieses Vermögens betrifft; (6) Handlungen der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat und der leitenden Manager der Gesellschaft, für die nach dem Recht auf erheblichen Schadenersatz gehaftet werden könnte, 105

21 ; ( 七 ) 上市公司收购的有关方案 ( 八 ) 国务院证券监督管理机构认定的对证券交易价格有显著影响的其他重要信息 第七十六条证券交易内幕信息的知情人和非法获取内幕信息的人, 在内幕信息公开前, 不得买卖该公司的证券, 或者泄露该信息, 或者建议他人买卖该证券 持有或者通过协议 其他安排与他人共同持有公司百分之五以上股份的自然人 法人 其他组织收购上市公司的股份, 本法另有规定的, 适用其规定 内幕交易行为给投资者造成损失的, 行为人应当依法承担赔偿责任 第七十七条禁止任何人以下列手段操纵证券市场 : ( 一 ) 单独或者通过合谋, 集中资金优势 持股优势或者利用信息优势联合或者连续买卖, 操纵证券交易价格或者证券交易量 ; ( 二 ) 与他人串通, 以事先约定的时间 价格和方式相互进行证券交易, 影响证券交易价格或者证券交易量 ; ( 三 ) 在自己实际控制的账户之间进行证券交易, 影响证券交易价格或者证券交易量 ; ( 四 ) 以其他手段操纵证券市场 操纵证券市场行为给投资者造成损失的, 行为人应当依法承担赔偿责任 第七十八条禁止国家工作人员 传播媒介从业人员和有关人员编造 传播虚假信息, 扰乱证券市场 (7) Projekte zum Ankauf von börsengängigen Gesellschaften; (8) andere wichtige Informationen, die nach Feststellung des Organs des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere deutliche Auswirkungen auf die Preise im Wertpapierhandel haben könnten. 76 [Verbotenes Insiderhandeln, vgl. 70 WpG a.f., Änderungen im Wortlaut, insbesondere in Abs. 2, Abs. 3 neu eingefügt] Über interne Informationen des Wertpapierhandels unterrichtete Personen und andere Personen, die illegal interne Informationen erlangen, dürfen Wertpapiere dieser Gesellschaft weder kaufen oder verkaufen noch diese Informationen durchsickern lassen noch anderen raten, diese Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen. Dies gilt dann nicht, wenn dieses Gesetz für den Fall etwas anderes vorschreibt, dass natürliche Personen, juristische Personen oder andere Organisationen, die mindestens 5% der Anteile einer börsengängigen Gesellschaft halten, oder durch eine Vereinbarung oder ein anderes Arrangement gemeinsam mit anderen Personen halten, die Anteile der börsengängigen Gesellschaft [im Rahmen einer Übernahme] aufkaufen. Wenn der Insiderhandel bei Anlegern einen Schaden verursacht, müssen die Handelnden nach dem Recht die Schadenersatzhaftung übernehmen. 77 [Manipulation des Wertpapiermarktes; vgl. 71 WpG a.f., Änderungen in Abs. 1, Abs. 2 neu eingefügt] Es ist jedermann verboten, mit folgenden Methoden den Wertpapiermarkt zu manipulieren: (1) allein oder im Komplott mit anderen finanzielle oder sich aus dem Besitz von Anteilen ergebende Stärken zu konzentrieren oder Stärken bei der [Kenntnis von] Informationen zu nutzen, um verbunden oder fortgesetzt zu kaufen und zu verkaufen, und [so] die Preise oder den Umfang des Wertpapierhandels zu manipulieren; (2) in Kollusion mit anderen zu Zeiten und Preisen und mit Methoden, die vorher vereinbart werden, wechselseitige Wertpapiergeschäfte durchzuführen, um die Preise oder den Umfang des Wertpapierhandels zu beeinflussen; (3) zwischen selbst tatsächlich beherrschten Konten Wertpapiergeschäfte durchzuführen, um die Preise oder den Umfang des Wertpapierhandels zu beeinflussen; (4) auf andere Weise den Wertpapierhandel zu manipulieren. Wenn die Manipulation des Wertpapiermarktes bei Anlegern einen Schaden verursacht, müssen die Handelnden nach dem Recht die Schadenersatzhaftung übernehmen. 78 [Produzieren und Verbreiten falscher Informationen; vgl. 72 WpG a.f.] Es ist Beamten, den in den [Nachrichten] verbreitenden Medien tätigen und [sonst] betroffenen Personen verboten, falsche Informationen zu fabrizieren und zu verbreiten, die den Wertpapiermarkt durcheinanderbringen. 106

22 禁止证券交易所 证券公司 证券登记结算机构 证券服务机构及其从业人员, 证券业协会 证券监督管理机构及其工作人员, 在证券交易活动中作出虚假陈述或者信息误导 各种传播媒介传播证券市场信息必须真实 客观, 禁止误导 第七十九条禁止证券公司及其从业人员从事下列损害客户利益的欺诈行为 : ( 一 ) 违背客户的委托为其买卖证券 ; ( 二 ) 不在规定时间内向客户提供交易的书面确认文件 ; ( 三 ) 挪用客户所委托买卖的证券或者客户账户上的资金 ; ( 四 ) 未经客户的委托, 擅自为客户买卖证券, 或者假借客户的名义买卖证券 ; ( 五 ) 为牟取佣金收入, 诱使客户进行不必要的证券买卖 ; ( 六 ) 利用传播媒介或者通过其他方式提供 传播虚假或者误导投资者的信息 ; ( 七 ) 其他违背客户真实意思表示, 损害客户利益的行为 欺诈客户行为给客户造成损失的, 行为人应当依法承担赔偿责任 第八十条禁止法人非法利用他人账户从事证券交易 ; 禁止法人出借自己或者他人的证券账户 第八十一条依法拓宽资金入市渠道, 禁止资金违规流入股市 第八十二条禁止任何人挪用公款买卖证券 第八十三条国有企业和国有资产控股的企业买卖上市交易的股票, 必须遵守国家有关规定 Es ist den Wertpapierbörsen, den Wertpapiergesellschaften, den Organen zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren, den Wertpapierdienstleistungsorganen, ebenso wie den bei ihnen Tätigen, Wertpapiergewerbeverbänden und Organen zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere und ihren Funktionären verboten, im Wertpapierhandel falsche Angaben zu machen oder mit Informationen irrezuführen. Die von [Nachrichten] verbreitenden Medien aller Art verbreiteten Daten zum Wertpapierhandel haben wahr und objektiv zu sein, Irreführungen sind verboten. 79 [Interessenwahrungspflichten der Wertpapierhändler; vgl. 73 WpG a.f., Änderung in Abs. 1 Nr. 4, Nr. 6 und Abs. 2 neu eingefügt] Es ist den Wertpapiergesellschaften und den bei ihnen Tätigen verboten, die Interessen ihrer Kunden betrügerisch zu schädigen, indem sie: (1) Wertpapiere für die Kunden entgegen deren Aufträgen kaufen oder verkaufen; (2) nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen den Kunden Geschäfte schriftlich bestätigen; (3) Wertpapiere, deren Kauf oder Verkauf Kunden in Auftrag gegeben haben, oder Geldmittel auf Kundenkonten zweckentfremden; (4) ohne Beauftragung durch den Kunden eigenmächtig Wertpapiere für den Kunden kaufen und verkaufen oder den Namen von Kunden nutzen, um Wertpapiere zu kaufen und verkaufen; (5) um Maklergebühren zu verdienen, Kunden zu unnötigen Wertpapierkäufen und -verkäufen veranlassen; (6) unter Nutzung der [Nachrichten] verbreitenden Medien oder auf anderem Wege falsche oder die Anleger irreführende Informationen zur Verfügung stellen oder verbreiten; (7) sonstwie die wahren Willenserklärungen von Kunden verletzen und [so] die Interessen der Kunden schädigen. Wenn die betrügerische Handlung bei Kunden einen Schaden verursacht, müssen die Handelnden nach dem Recht die Schadenersatzhaftung übernehmen. 80 [Illegale Verwendung von Konten durch juristische Personen; vgl. 74 WpG a.f., wesentliche Änderungen] Juristischen Personen ist es verboten, illegal Konten anderer Personen für den Wertpapierhandel zu nutzen; juristischen Personen ist es verboten, ihre eigenen Konten oder Konten anderer Personen zu verleihen. 81 [Verbot des vorschriftswidrigen Zuflusses von Geldmitteln, neu eingefügt] Bei der Ausweitung der Kanäle für Geldmittel in den [Wertpapier-]markt ist es verboten, dass Geldmittel vorschriftswidrig in den Aktienmarkt fließen. 82 [Verbot des Wertpapierhandels mit öffentlichen Mitteln, entspricht 75 WpG a.f.] Es ist jedermann verboten, öffentliche Mittel zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren zweckzuentfremden. 83 [Aktienhandel durch Staatsunternehmen, vgl. 76 WpG a.f., erhebliche Änderung] Staatseigene Unternehmen und Unternehmen, an denen staatseigenes Vermögen einen beherrschenden Anteil hat, haben beim Kauf und Verkauf von zum Börsenhandel zugelassenen 107

23 第八十四条证券交易所 证券公司 证券登记结算机构 证券服务机构及其从业人员对证券交易中发现的禁止的交易行为, 应当及时向证券监督管理机构报告 Aktien die einschlägigen [zentral-] staatlichen Bestimmungen zu befolgen. 84 [Berichtspflicht, entspricht 77 WpG a.f.] Wertpapierbörsen, Wertpapiergesellschaften, Organe zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren, Wertpapierdienstleistungsorgane, ebenso wie die bei ihnen tätigen Personen, die im Wertpapierhandel verbotene Handlungen feststellen, müssen darüber unverzüglich dem Organ zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere berichten. 第四章上市公司的收购 第八十五条投资者可以采取要约收购 协议收购及其他合法方式收购上市公司 第八十六条通过证券交易所的证券交易, 投资者持有或者通过协议 其他安排与他人共同持有一个上市公司已发行的股份达到百分之五时, 应当在该事实发生之日起三日内, 向国务院证券监督管理机构 证券交易所作出书面报告, 通知该上市公司, 并予公告 ; 在上述期限内, 不得再行买卖该上市公司的股票 投资者持有或者通过协议 其他安排与他人共同持有一个上市公司已发行的股份达到百分之五后, 其所持该上市公司已发行的股份比例每增加或者减少百分之五, 应当依照前款规定进行报告和公告 在报告期限内和作出报告 公告后二日内, 不得再行买卖该上市公司的股票 第八十七条依照前条规定所作的书面报告和公告, 应当包括下列内容 : ; 4. Kapitel: Übernahme von börsengängigen Gesellschaften 85 [Formen der Übernahme; entspricht 78 WpG a.f.] Anleger können bei der Übernahme börsengängiger Gesellschaften die Formen der Übernahme durch Angebot, der Übernahme durch Vereinbarung und andere rechtmäßige Formen anwenden. 86 [Publizitätspflichten bei Überschreitung der 5%-Grenze; vgl. 79 WpG a.f.] Wenn im Wertpapierhandel auf der Wertpapierbörse ein Anleger [allein] oder durch eine Vereinbarung oder ein anderes Arrangement mit anderen Personen gemeinsam 5% der schon ausgegebenen Anteile einer börsengängigen Gesellschaft hält, muss er innerhalb von drei Tagen von dem Tag, an dem dieser Sachverhalt eintritt, diesen dem Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere und der Wertpapierbörse schriftlich berichten, diese börsengängige Gesellschaft unterrichten und den Sachverhalt offen legen; innerhalb der genannten Frist darf er keine weiteren Käufe und Verkäufe der Aktien dieser börsengängigen Gesellschaft durchführen. Nachdem ein Anleger [allein] oder durch eine Vereinbarung oder ein anderes Arrangement mit anderen Personen gemeinsam 5% der schon ausgegebenen Anteile einer börsengängigen Gesellschaft hält, muss er alle eingetretenen Veränderungen seines Besitzes an bereits ausgegebenen Anteilen dieser Gesellschaft um 5% nach den Vorschriften des vorigen Absatzes berichten und offen legen. Innerhalb der Berichtsfrist und innerhalb von zwei Tagen nach Bericht und Offenlegung darf er keine weiteren Käufe und Verkäufe der Aktien dieser börsengängigen Gesellschaft durchführen. 87 [Inhalt der Publizitätspflicht; entspricht 80 WpG a.f.] Schriftliche Berichte und Offenlegungen nach dem vorigen Paragraphen müssen enthalten: ( 一 ) 持股人的名称 住所 ; (1) Bezeichnung und Sitz des Inhabers der Anteile; ( 二 ) 持有的股票的名称 数额 ( 三 ) 持股达到法定比例或者持股增减变化达到法定比例的日期 第八十八条通过证券交易所的证券交易, 投资者持有或者通过协议 其他安排与他人共同持有一个上市公司已发行的股份达到百分之三十时, 继续进行收购的, 应当依法向该上市公司所有股东发出收购上市公司全部或者部分股份的要约 (2) Bezeichnung und Menge der gehalten Aktien; (3) das Datum, an dem die gehaltenen Aktien bzw. deren Veränderung den gesetzlich bestimmten Prozentsatz erreicht haben. 88 [Pflichtangebot; vgl. 81 WpG a.f., erhebliche Änderungen, Abs. 2 neu eingefügt] Wenn im Wertpapierhandel auf der Wertpapierbörse ein Anleger [allein] oder durch eine Vereinbarung oder ein anderes Arrangement mit anderen Personen gemeinsam 30% der schon ausgegebenen Anteile einer börsengängigen Gesellschaft hält und die Übernahme weiter durchführt, muss er nach dem Recht allen Aktionären dieser börsengängigen Gesellschaft ein Übernahmeangebot für alle oder einen Teil der Anteile der börsengängigen Gesellschaft machen. 108

24 收购上市公司部分股份的收购要约应当约定, 被收购公司股东承诺出售的股份数额超过预定收购的股份数额的, 收购人按比例进行收购 第八十九条依照前条规定发出收购要约, 收购人必须事先向国务院证券监督管理机构报送上市公司收购报告书, 并载明下列事项 : Im Angebot zur Übernahme eines Teils der Anteile der börsengängigen Gesellschaft muss vorgesehen werden, dass der Übernehmer für den Fall, dass die Aktionäre der zu übernehmenden Gesellschaft [das Angebot zum] Verkauf von mehr Anteilen als für die Übernahme vorgesehen annehmen, den Ankauf proportional durchführt. 89 [Übernahmebericht; entspricht wörtlich 82 WpG a.f.] Wenn nach dem vorigen Paragraphen ein Übernahmeangebot abgegeben wird, hat der Übernehmer vorher dem Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere einen schriftlichen Bericht über die Übernahme einer börsengängigen Gesellschaft einzureichen, welcher angibt: ( 一 ) 收购人的名称 住所 ; (1) die Bezeichnung und den Sitz des Übernehmers; ( 二 ) 收购人关于收购的决定 ; (2) den Beschluss des Übernehmers über die Übernahme; ( 三 ) 被收购的上市公司名称 ; (3) die Bezeichnung der zu übernehmenden börsenzugelassenen Gesellschaft; ( 四 ) 收购目的 ; (4) den Zweck der Übernahme; ( 五 ) 收购股份的详细名称和预定收购的股份数额 ; (5) die genaue Bezeichnung und die geplante Zahl der zu übernehmenden Anteile, ( 六 ) 收购期限 收购价格 ; (6) die Frist für die Übernahme und den Preis der Übernahme; ( 七 ) 收购所需资金额及资金保证 ; ( 八 ) 报送上市公司收购报告书时持有被收购公司股份数占该公司已发行的股份总数的比例 收购人还应当将上市公司收购报告书同时提交证券交易所 第九十条收购人在依照前条规定报送上市公司收购报告书之日起十五日后, 公告其收购要约 在上述期限内, 国务院证券监督管理机构发现上市公司收购报告书不符合法律 行政法规规定的, 应当及时告知收购人, 收购人不得公告其收购要约 收购要约约定的收购期限不得少于三十日, 并不得超过六十日 第九十一条在收购要约确定的承诺期限内, 收购人不得撤销其收购要约 收购人需要变更收购要约的, 必须事先向国务院证券监督管理机构及证券交易所提出报告, 经批准后, 予以公告 (7) den für die Übernahme benötigten Geldbetrag und seine Sicherung; (8) den Prozentsatz, den die zum Zeitpunkt der Einreichung des Berichts gehaltenen Aktien an den gesamten von der zu übernehmenden Gesellschaft ausgegebenen Aktien haben. Der Übernehmer muss den im vorigen Absatz vorgeschriebenen Übernahmebericht gleichzeitig auch der Wertpapierbörse einreichen. 90 [Offenlegung des Übernahmeangebots, Frist des Übernahmeangebots; vgl. 83 WpG a.f., Abs. 1 Satz 2 neu eingefügt] Innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag, an dem der Übernehmer gemäß dem vorigen Paragraphen den Bericht über die Übernahme einer börsengängigen Gesellschaft eingereicht hat, legt er sein Übernahmeangebot offen. Stellt das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere innerhalb dieser Frist fest, dass der Bericht über die Übernahme einer börsengängigen Gesellschaft nicht den Gesetzen und Verwaltungsrechtsnormen entspricht, muss es dies unverzüglich dem Übernehmer zur Kenntnis bringen, und der Übernehmer darf das Übernahmeangebot nicht offen legen. Das Übernahmeangebot muss auf mindestens 30 und höchstens 60 Tage befristet werden. 91 [Widerruf und Änderung des Übernahmeangebots; entspricht mit Änderungen im Wortlaut 84 WpG a.f.] Während der im Übernahmeangebot festgelegten Annahmefrist darf der Übernehmer das Übernahmeangebot nicht widerrufen. Muss der Übernehmer das Übernahmeangebot ändern, hat er vorher dem Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere und der Wertpapierbörse zu berichten, [ihre] Genehmigung einzuholen und dann [die Änderung] offen zu legen. 109

25 第九十二条收购要约提出的各项收购条件, 适用于被收购公司的所有股东 92 [Gleiche Bedingungen für alle Aktionäre; entspricht 85 WpG a.f.] Die im Übernahmeangebot angegebenen Übernahmebedingungen gelten für alle Aktionäre der zu übernehmenden Gesellschaft. 第九十三条采取要约收购方式的, 收购人在收购期限内, 不得卖出被收购公司的股票, 也不得采取要约规定以外的形式和超出要约的条件买入被收购公司的股票 第九十四条采取协议收购方式的, 收购人可以依照法律 行政法规的规定同被收购公司的股东以协议方式进行股份转让 以协议方式收购上市公司时, 达成协议后, 收购人必须在三日内将该收购协议向国务院证券监督管理机构及证券交易所作出书面报告, 并予公告 在公告前不得履行收购协议 第九十五条采取协议收购方式的, 协议双方可以临时委托证券登记结算机构保管协议转让的股票, 并将资金存放于指定的银行 第九十六条采取协议收购方式的, 收购人收购或者通过协议 其他安排与他人共同收购一个上市公司已发行的股份达到百分之三十时, 继续进行收购的, 应当向该上市公司所有股东发出收购上市公司全部或者部分股份的要约 但是, 经国务院证券监督管理机构免除发出要约的除外 收购人依照前款规定以要约方式收购上市公司股份, 应当遵守本法第八十九条至第九十三条的规定 第九十七条收购期限届满, 被收购公司股权分布不符合上市条件的, 该上市公司的股票应当由证券交易所依法终止上市交易 ; 其余仍持有被收购公司股票的股东, 有权向收购人以收购要约的同等条件出售其股票, 收购人应当收购 93 [Bindung an das Übernahmeangebot, vgl. 88 WpG a.f.] Wenn die Form der Übernahme durch Angebot angewendet wird, darf der Übernehmer während der Übernahmefrist weder Aktien der zu übernehmenden Gesellschaft verkaufen, noch mit anderen Formen als der Übernahme durch Angebot und zu Bedingungen über die des Angebots hinaus Aktien der zu übernehmenden Gesellschaft kaufen. 94 [Übernahme durch Vereinbarung; entspricht 89 WpG a.f.] Wird die Form der Übernahme durch Vereinbarung angewendet, so kann der Übernehmer nach den Bestimmungen der Gesetze und Verwaltungsrechtsnormen durch Vereinbarung mit Aktionären der zu übernehmenden Gesellschaft die Übertragung von Anteilen durchführen. Wird eine Gesellschaft mit börsengängigen Aktien durch Vereinbarung angekauft, so hat der Käufer die Vereinbarung innerhalb von drei Tagen, nachdem sie erzielt worden ist, dem Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere und der Wertpapierbörse schriftlich zu berichten und sie offen zu legen. Vor der Offenlegung darf die Vereinbarung über die Übernahme nicht erfüllt werden 95 [Deponieren der Aktien und Hinterlegung des Entgeltes; entspricht 90 WpG a.f.] Wenn die Form der der Übernahme durch Vereinbarung angewendet wird, können die Parteien der Vereinbarung ein Organ zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren vorläufig beauftragen, die durch die Vereinbarung übertragenen Aktien aufzubewahren und die Geldmittel bei einer bestimmten Bank zu deponieren. 96 [Pflichtangebot bei Übernahme durch Vereinbarung; neu eingefügt] Wenn die Form der Übernahme durch Vereinbarung angewendet wird, und der Übernehmer [allein] oder durch eine Vereinbarung oder ein anderes Arrangement gemeinsam mit anderen Personen gemeinsam 30% der schon ausgegebenen Anteile einer börsengängigen Gesellschaft übernommen hat, und die Übernahme weiter durchführt, muss er nach dem Recht allen Aktionären dieser börsengängigen Gesellschaft ein Übernahmeangebot für alle oder einen Teil der Anteile der börsengängigen Gesellschaft machen. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere von der [Pflicht zur] Abgabe eines Angebots befreit. Übernimmt der Übernehmer nach dem vorigen Absatz in Form der Übernahme durch Angebot Anteile der börsengängigen Gesellschaft, müssen die 89 bis 93 dieses Gesetzes befolgt werden. 97 [Beendigung des Börsenhandels, Übernahmepflicht gegenüber Aktionären, Änderung der Rechtsform; vgl. 86, 87 WpG a.f.] Wenn die Verteilung der Anteilsrechte der zu übernehmenden Gesellschaft bei Ablauf der Übernahmefrist nicht [mehr] den Voraussetzungen der Börsenzulassung entspricht, muss der Börsenhandel mit den Aktien diese börsengängigen Gesellschaft nach dem Recht beendet werden; die noch verbliebenen anderen Aktionäre, die Aktien dieser zu 110

26 übernehmenden Gesellschaft halten, sind berechtigt, dem Übernehmer ihre Aktien zu den Bedingungen des Übernahmeangebots zu verkaufen, und der Übernehmer muss sie kaufen. 收购行为完成后, 被收购公司不再具备股份有限公司条件的, 应当依法变更企业形式 第九十八条在上市公司收购中, 收购人持有的被收购的上市公司的股票, 在收购行为完成后的十二个月内不得转让 第九十九条收购行为完成后, 收购人与被收购公司合并, 并将该公司解散的, 被解散公司的原有股票由收购人依法更换 第一百条收购行为完成后, 收购人应当在十五日内将收购情况报告国务院证券监督管理机构和证券交易所, 并予公告 第一百零一条收购上市公司中由国家授权投资的机构持有的股份, 应当按照国务院的规定, 经有关主管部门批准 国务院证券监督管理机构应当依照本法的原则制定上市公司收购的具体办法 第五章证券交易所 第一百零二条证券交易所是为证券集中交易提供场所和设施, 组织和监督证券交易, 实行自律管理的法人 证券交易所的设立和解散, 由国务院决定 第一百零三条设立证券交易所必须制定章程 证券交易所章程的制定和修改, 必须经国务院证券监督管理机构批准 第一百零四条证券交易所必须在其名称中标明证券交易所字样 其他任何单位或者个人不得使用证券交易所或者近似的名称 Wenn nach dem Ende der Übernahmehandlungen die zu übernehmende Gesellschaft nicht mehr die Voraussetzungen für eine Aktiengesellschaft erfüllt, muss nach dem Recht ihre Unternehmensform geändert werden. 98 [Haltefrist für Übernehmer; vgl. 91 WpG a.f., Verlängerung der Frist] Bei der Übernahme börsengängiger Gesellschaften darf der Übernehmer die von ihm gehaltenen Aktien dieser börsengängigen Gesellschaft nach Abschluss der Übernahmehandlungen innerhalb von 12 Monaten nicht [weiter] übertragen. 99 [Aktientausch bei Fusion; vgl. 92 WpG a.f.] Fusionieren der Übernehmer und die zu übernehmende Gesellschaft nach Abschluss der Übernahmehandlungen und wird diese Gesellschaft aufgelöst, werden die ursprünglichen Aktien der aufzulösenden Gesellschaft vom Übernehmer nach dem Recht umgetauscht. 100 [Bericht und Offenlegung; entspricht 93 WpG a.f.] Nach Abschluss der Übernahmehandlungen muss der Übernehmer innerhalb von 15 Tagen dem Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere und der Wertpapierbörse über die Umstände der Übernahme berichten und dies auch offen legen. 101 [Übernahme von Staatsunternehmen, Ermächtigung; vgl. 94 WpG a.f., Abs. 2 neu eingefügt] Werden bei der Übernahme einer börsengängigen Gesellschaft Anteile berührt, die von einem vom Staat ermächtigten Investitionsorgan gehalten werden, so muss [die Übernahme] entsprechend den Bestimmungen des Staatsrates von den betreffenden zuständigen Abteilungen genehmigt werden. Das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere muss gemäß den Prinzipien dieses Gesetzes das konkrete Verfahren für die Übernahme börsengängiger Gesellschaften festlegen. 5. Kapitel: Wertpapierbörsen 102 [Rechtsform der Börsen, Genehmigungserfordernis; vgl. 95 WpG a.f., erhebliche Änderung] Wertpapierbörsen sind juristische Personen, welche einen Ort und Einrichtungen für den zusammengefassten Handel mit Wertpapieren zur Verfügung stellen. Die Errichtung und Auflösung von Wertpapierbörsen wird vom Staatsrat beschlossen. 103 [Satzung; entspricht 96 WpG a.f.] Bei der Errichtung einer Wertpapierbörse ist eine Satzung zu bestimmen. Die Bestimmung und Änderung von Satzungen der Wertpapierbörsen ist vom Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere zu genehmigen. 104 [Bezeichnung, entspricht 97 WpG a.f.] Eine Wertpapierbörse hat in ihrem Namen die Zeichen für Wertpapierbörse zu enthalten. Andere Einheiten und Einzelne dürfen sich nicht als Wertpapierbörse oder ähnlich bezeichnen. 111

27 第一百零五条证券交易所可以自行支配的各项费用收入, 应当首先用于保证其证券交易场所和设施的正常运行并逐步改善 实行会员制的证券交易所的财产积累归会员所有, 其权益由会员共同享有, 在其存续期间, 不得将其财产积累分配给会员 第一百零六条证券交易所设理事会 第一百零七条证券交易所设总经理一人, 由国务院证券监督管理机构任免 第一百零八条有 中华人民共和国公司法 第一百四十七条规定的情形或者下列情形之一的, 不得担任证券交易所的负责人 : ( 一 ) 因违法行为或者违纪行为被解除职务的证券交易所 证券登记结算机构的负责人或者证券公司的董事 监事 高级管理人员, 自被解除职务之日起未逾五年 ; ( 二 ) 因违法行为或者违纪行为被撤销资格的律师 注册会计师或者投资咨询机构 财务顾问机构 资信评级机构 资产评估机构 验证机构的专业人员, 自被撤销资格之日起未逾五年 第一百零九条因违法行为或者违纪行为被开除的证券交易所 证券登记结算机构 证券服务机构 证券公司的从业人员和被开除的国家机关工作人员, 不得招聘为证券交易所的从业人员 第一百一十条进入证券交易所参与集中交易的, 必须是证券交易所的会员 第一百一十一条投资者应当与证券公司签订证券交易委托协议, 并在证券公司开立证券交易账户, 以书面 电话以及其他方式, 委托该证券公司代其买卖证券 105 [Einsatz der Einkommen; vgl. 98 WpG a.f., Änderung in Abs. 2] Das Einkommen aus Gebühren, über das die Wertpapierbörse selbst verfügen kann, muss in erster Linie benutzt werden, um den ordentlichen Betrieb in den Räumen und mit den Einrichtungen der Wertpapierbörse aufrechtzuerhalten und allmählich zu verbessern. Bei Wertpapierbörsen, die ein Mitgliedersystem durchführen, fällt das akkumulierte Vermögen der Wertpapierbörse in das Eigentum ihrer Mitglieder, die Rechte hieran genießen die Mitglieder gemeinsam; solange sie besteht, darf das akkumulierte Vermögen nicht an die Mitglieder verteilt werden. 106 [Direktorium, entspricht 99 WpG a.f.] Für die Wertpapierbörse wird ein Direktorium errichtet. 107 [Hauptgeschäftsführer, entspricht 100 WpG a.f.] Die Wertpapierbörse bekommt einen Hauptgeschäftsführer, den das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere bestellt und entlässt. 108 [Einschränkung für die Bekleidung des Amtes eines Verantwortlichen der Börsen; vgl. 101 WpG a.f.] Jemand, bei dem ein Umstand nach 147 des Gesellschaftsgesetzes der Volksrepublik China oder einer der folgenden Umstände vorliegt, darf nicht verantwortlicher [Leiter] einer Wertpapierbörse werden: (1) Ein verantwortlicher [Leiter] einer Wertpapierbörse oder eines Organs zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren oder ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates oder leitende Manager einer Wertpapiergesellschaft, der bzw. das wegen rechts- oder disziplinwidriger Handlungen seines Amtes enthoben worden ist, innerhalb von 5 Jahren vom Tage der Amtsenthebung an; (2) ein Anwalt, ein registrierter Wirtschaftsprüfer oder ein Fachmann eines Anlageberatungsorgans, Finanzberatungsorgans, Kreditbewertungsorgans, Vermögensbewertungsorgans oder Nachweis- Prüfungsorgans, dem wegen rechts- oder disziplinwidriger Handlungen seine Befähigung zu dieser Tätigkeit entzogen worden ist, innerhalb von 5 Jahren vom Tage der Entziehung an. 109 [Einschränkung für die Bekleidung eines Amtes des bei der Börse tätigen Personals; vgl. 102 WpG a.f.] Bei Wertpapierbörsen, Organen zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren, Wertpapierdienstleistungsorganen und Wertpapiergesellschaften tätige Personen, die wegen rechts- oder disziplinwidriger Handlungen entlassen wurden sowie entlassene Beamte dürfen nicht zur Tätigkeit bei Wertpapierbörsen eingestellt werden. 110 [Börsenhandelsteilnehmer; vgl. 103 WpG a.f., erhebliche Änderung] Ein Teilnehmer am zusammengefassten Handel auf einer Wertpapierbörse hat ein Mitglied der Wertpapierbörse zu sein. 111 [Handel über Wertpapiergesellschaften, vgl. 104 WpG a.f.] Anleger müssen mit einer Wertpapiergesellschaft eine Vereinbarung zur Beauftragung im Wertpapierhandel unterschreiben 10, ein Wertpapierhandelskonto bei einer Wertpapiergesellschaft eröffnen und diese schriftlich, telefonisch oder auf andere Weise beauftragen, in ihrer Vertretung Wertpapiere zu kaufen und zu verkaufen. 10 Der Passus, dass Anleger mit einer Wertpapiergesellschaft eine Vereinbarung zur Beauftragung im Wertpapierhandel unterschreiben müssen, wurde neu in 111 WpG aufgenommen. Untergesetzliche Normen schrieben den Abschluss eines solchen Vertrages aber vor und der Chinesische Verband der Wertpapierbranche hat im Jahr 2001 einen Vertragsmustertext herausgegeben. Siehe Pißler, a.a.o. (Fn. 5), S

28 第一百一十二条证券公司根据投资者的委托, 按照证券交易规则提出交易申报, 参与证券交易所场内的集中交易, 并根据成交结果承担相应的清算交收责任 ; 证券登记结算机构根据成交结果, 按照清算交收规则, 与证券公司进行证券和资金的清算交收, 并为证券公司客户办理证券的登记过户手续 第一百一十三条证券交易所应当为组织公平的集中交易提供保障, 公布证券交易即时行情, 并按交易日制作证券市场行情表, 予以公布 未经证券交易所许可, 任何单位和个人不得发布证券交易即时行情 第一百一十四条因突发性事件而影响证券交易的正常进行时, 证券交易所可以采取技术性停牌的措施 ; 因不可抗力的突发性事件或者为维护证券交易的正常秩序, 证券交易所可以决定临时停市 证券交易所采取技术性停牌或者决定临时停市, 必须及时报告国务院证券监督管理机构 第一百一十五条证券交易所对证券交易实行实时监控, 并按照国务院证券监督管理机构的要求, 对异常的交易情况提出报告 证券交易所应当对上市公司及相关信息披露义务人披露信息进行监督, 督促其依法及时 准确地披露信息 证券交易所根据需要, 可以对出现重大异常交易情况的证券账户限制交易, 并报国务院证券监督管理机构备案 112 [Auftragsausführung; vgl. 105 WpG a.f.] Die Wertpapiergesellschaft reicht auf Grund des Auftrags des Anlegers gemäß den Wertpapierhandelsvorschriften eine Handelsmeldung zur Teilnahme am zusammengefassten Handel auf der Wertpapierbörse ein und übernimmt die Haftung für die entsprechende Abwicklung und Lieferung auf Grund des Ergebnisses des Geschäftsabschlusses; die Organe zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren führen die Abwicklung und Lieferung der Wertpapiere und der Geldmittel auf Grund des Ergebnisses des Geschäftsabschlusses gemäß den Vorschriften für die Abwicklung und Lieferung mit der Wertpapiergesellschaft durch und erledigen für den Kunden der Wertpapiergesellschaft das Verfahren der Registrierung des Übergangs der Wertpapiere. 113 [Aufgabe der Börse, Kursinformationen; vgl. 107 WpG, Abs. 2 neu eingefügt] Die Wertpapierbörsen müssen die Organisation eines gerechten zusammengefassten Handels gewährleisten, die Echtzeit-Kurse im Wertpapierhandel bekanntmachen und für jeden Handelstag eine Aufstellung der Verläufe im Wertpapierhandel erstellen und bekanntmachen. Ohne Lizenz der Wertpapierbörse darf keine Einheit oder Einzelperson die Echtzeit-Kurse im Wertpapierhandel veröffentlichen [Technische Einstellung von Notierungen und außerordentliche Schließung der Börsen; entspricht 109 WpG a.f.] Wenn plötzlich eintretende Umstände den normalen Ablauf des Wertpapierhandels beeinträchtigen, kann die Wertpapierbörse die technische Maßnahme der Einstellung von Notierungen ergreifen; wegen des plötzlichen Eintritts von Umständen höherer Gewalt oder um die normale Ordnung des Wertpapierhandels zu schützen, kann die Wertpapierbörse beschließen, die Börse vorübergehend zu schließen. Wenn die Wertpapierbörse zur technischen Maßnahme der Einstellung der Notierung greift oder beschließt, die Börse vorübergehend zu schließen, hat sie unverzüglich dem Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere zu berichten. 115 [Überwachung des Handels; vgl. 110 WpG a.f.; erhebliche Änderungen, Abs. 3 neu eingefügt] Die Wertpapierbörse führt eine Überwachung in Echtzeit der Wertpapiergeschäfte durch und berichtet entsprechend den Anforderungen des Organs des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere über ungewöhnliche Umstände beim Handel. Die Wertpapierbörse muss die Informationen überwachen, die börsengängige Gesellschaften und Personen mit entsprechenden Pflichten zur Bekanntgabe von Informationen bekannt geben, und [diese Gesellschaften und Personen] anhalten, Informationen nach dem Recht unverzüglich und genau bekannt zu geben. Wertpapierbörsen können nach Bedarf den Handel über Wertpapierkonten beschränken, bei denen erheblich ungewöhnliche Umstände beim Handel mit Wertpapieren aufgetreten sind, und melden [dies] dem Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere zu den Akten Abs. 2 WpG übernimmt eine entsprechende Regelung in 29 Handelsvorschriften der Wertpapierbörsen in Shanghai und Shenzhen ( 深圳, 上海证券交易所交易规则 ) v , abgedruckt in: ZGZQB v , S. 12, chinesisch-deutsch in: ZChinR (Newsletter) 2002/1, S. 38 ff. und 2002/ 2, S. 94 ff.; deutsche Übersetzung in: Chinas Recht /1. 113

29 第一百一十六条证券交易所应当从其收取的交易费用和会员费 席位费中提取一定比例的金额设立风险基金 风险基金由证券交易所理事会管理 风险基金提取的具体比例和使用办法, 由国务院证券监督管理机构会同国务院财政部门规定 第一百一十七条证券交易所应当将收存的风险基金存入开户银行专门账户, 不得擅自使用 第一百一十八条证券交易所依照证券法律 行政法规制定上市规则 交易规则 会员管理规则和其他有关规则, 并报国务院证券监督管理机构批准 第一百一十九条证券交易所的负责人和其他从业人员在执行与证券交易有关的职务时, 与其本人或者其亲属有利害关系的, 应当回避 第一百二十条按照依法制定的交易规则进行的交易, 不得改变其交易结果 对交易中违规交易者应负的民事责任不得免除 ; 在违规交易中所获利益, 依照有关规定处理 第一百二十一条在证券交易所内从事证券交易的人员, 违反证券交易所有关交易规则的, 由证券交易所给予纪律处分 ; 对情节严重的, 撤销其资格, 禁止其入场进行证券交易 第六章证券公司 第一百二十二条设立证券公司, 必须经国务院证券监督管理机构审查批准 未经国务院证券监督管理机构批准, 任何单位和个人不得经营证券业务 116 [Errichtung eines Risikofonds und dessen Verwaltung; entspricht 111 WpG a.f.] Die Wertpapierbörse muss einen bestimmten Anteil der von ihr erhobenen Geschäfts-, Mitglieder- und Börsenplatzgebühren für einen Risikofonds einbehalten. Der Risikofonds wird vom Direktorium der Börse verwaltet. Der für den Risikofonds einbehaltene Anteil und seine Verwendungsweise werden konkret vom Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere zusammen mit der Abteilung des Staatsrates für Finanzen festgesetzt. 117 [Einzahlung des Risikofonds auf ein Bankkonto; vgl. 112 WpG a.f., wesentliche Änderung 12 ] Die Wertpapierbörse muss von ihr einbehaltene Risikofonds auf ein Sonderkonto [ihrer] kontoführenden Bank einzahlen und darf sie nicht eigenmächtig verwenden. 118 [Festlegung von Börsengeschäftsregeln; vgl. 113 WpG a.f.] Gemäß den Gesetzen und Verwaltungsrechtsnormen zum Wertpapierrecht bestimmen die Wertpapierbörsen Vorschriften für die Börsenzulassung, den Handel, die Verwaltung von Mitgliedern und andere betreffende Vorschriften und melden sie dem Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere zur Genehmigung. 119 [Vermeidung von Interessenkonflikten; entspricht 114 WpG a.f.] Verantwortliche [Leiter] der Wertpapierbörsen und sonst dort tätige Personen müssen sich bei der Ausführung von Amtspflichten im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften selbst ausschließen, wenn eigene Interessen oder die von ihren Verwandten berührt sind. 120 [Bindungswirkung von Börsengeschäften; entspricht 115 WpG a.f.] Wenn Geschäfte nach Handelsvorschriften durchgeführt worden sind, die nach dem Recht festgesetzt worden sind, darf das Ergebnis dieser Geschäfte nicht verändert werden. Wer bei einem Geschäft die Vorschriften verletzt, darf nicht von der zivilrechtlichen Haftung, die [der Betreffende] tragen muss, befreit werden; über den bei einem vorschriftswidrigen Geschäft erlangten Gewinn wird nach den einschlägigen Bestimmungen verfügt. 121 [Behandlung von Verstößen gegen die Handelsregeln; entspricht 116 WpG a.f.] Wenn auf der Wertpapierbörse Wertpapierhandel treibende Personen einschlägige Handelsregeln der Wertpapierbörse verletzen, verhängt die Wertpapierbörse gegen sie Disziplinarstrafen; bei schwerwiegenden Umständen wird ihre [Börsenmitglieds]befähigung aufgehoben und ihnen verboten, an der Börse Wertpapierhandel zu betreiben. 6. Kapitel: Wertpapiergesellschaften 122 [Genehmigungserfordernis; entspricht 117 WpG a.f.] Die Errichtung einer Wertpapiergesellschaft hat vom Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere geprüft und genehmigt zu sein. Ohne die Genehmigung des Organs des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere darf das Wertpapiergeschäft nicht betrieben werden WpG a.f. regelte neben dem Risikofonds auch Handelsgewährleistungsmittel (jiaoyi baozheng jin). Die Aufgabe, diese Mittel einzuziehen, war ebenso unklar geregelt wie ihre Verwendung (siehe Frank Münzel (Hrsg.), Chinas Recht, /1, Anmerkung 22). In der Neufassung werden die Handelsgewährleistungsmittel nicht mehr erwähnt. 114

30 第一百二十三条本法所称证券公司是指依照 中华人民共和国公司法 和本法规定设立的经营证券业务的有限责任公司或者股份有限公司 第一百二十四条设立证券公司, 应当具备下列条件 : ( 一 ) 有符合法律 行政法规规定的公司章程 ; ( 二 ) 主要股东具有持续盈利能力, 信誉良好, 最近三年无重大违法违规记录, 净资产不低于人民币二亿元 ; ( 三 ) 有符合本法规定的注册资本 ; ( 四 ) 董事 监事 高级管理人员具备任职资格, 从业人员具有证券从业资格 ; ( 五 ) 有完善的风险管理与内部控制制度 ; ( 六 ) 有合格的经营场所和业务设施 ; ( 七 ) 法律 行政法规规定的和经国务院批准的国务院证券监督管理机构规定的其他条件 第一百二十五条经国务院证券监督管理机构批准, 证券公司可以经营下列部分或者全部业务 : 123 [Definition; vgl. 118 WpG a.f.] Als Wertpapiergesellschaft bezeichnet dies Gesetz eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaft, welche nach dem Gesellschaftsgesetz der Volksrepublik China und nach den Bestimmungen dieses Gesetzes errichtet worden ist und gewerbsmäßig Wertpapiergeschäfte betreibt. 124 [Errichtungsvoraussetzungen; vgl. 121, 122 WpG a.f., wesentliche Änderungen] Bei der Errichtung von Wertpapiergesellschaften müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen: (1) es ist eine Satzung der Gesellschaft vorhanden, die den Gesetzen und Verwaltungsrechtsnormen entspricht; (2) wichtige Gesellschafter bzw. Aktionäre haben eine nachhaltige Ertragsfähigkeit und einen guten Ruf, es sind in den letzten drei Jahren keine erheblichen Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften aktenkundig, das Nettovermögen beträgt mindestens RMB 200 Mio. Yuan; (3) [die Gesellschaft] hat ein registriertes Kapital, das diesem Gesetz entspricht; (4) Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder und leitende Manager haben die Befähigung, um das [betreffende] Amt zu bekleiden, Mitarbeiter haben die Befähigung zum Wertpapiergewerbe; (5) [die Gesellschaft] hat ein vollständiges System zur Risikosteuerung und internen Kontrolle; (6) [die Gesellschaft] hat geeignete Betriebsräumlichkeiten und Geschäftseinrichtungen; (7) andere Voraussetzungen, die in Gesetzen und Verwaltungsrechtsnormen und vom Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere mit Genehmigung des Staatsrates bestimmt wurden. 125 [Geschäftsbereich; vgl. 129, 130 WpG a.f., erhebliche Änderungen] Nach Genehmigung durch das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere können Wertpapiergesellschaften einen Teil oder alle der folgenden Geschäfte betreiben: ( 一 ) 证券经纪 ; (1) Wertpapiervermittlung; ( 二 ) 证券投资咨询 ; (2) Wertpapieranlageberatung; ( 三 ) 与证券交易 证券投资活动有关的财务顾问 ; (3) Finanzberatung im Zusammenhang mit Aktivitäten im Wertpapierhandel und Wertpapieranlagen; ( 四 ) 证券承销与保荐 ; (4) Übernahme des Absatzes von Wertpapieren und Sponsoring; ( 五 ) 证券自营 ; (5) Eigengeschäfte mit Wertpapieren; ( 六 ) 证券资产管理 ; (6) Vermögensverwaltung mit Wertpapieren; ( 七 ) 其他证券业务 (7) andere Wertpapiergeschäfte. 第一百二十六条证券公司必须在其名称中标明证券有限责任公司或者证券股份有限公司字样 126 [Bezeichnung; entspricht 120 WpG a.f.] In der Bezeichnung der Wertpapiergesellschaft haben die Zeichen für Wertpapier- Gesellschaft mit beschränkter Haftung bzw. Wertpapier-Aktiengesellschaft enthalten zu sein. 115

31 第一百二十七条证券公司经营本法第一百二十五条第 ( 一 ) 项至第 ( 三 ) 项业务的, 注册资本最低限额为人民币五千万元 ; 经营第 ( 四 ) 项至第 ( 七 ) 项业务之一的, 注册资本最低限额为人民币一亿元 ; 经营第 ( 四 ) 项至第 ( 七 ) 项业务中两项以上的, 注册资本最低限额为人民币五亿元 证券公司的注册资本应当是实缴资本 国务院证券监督管理机构根据审慎监管原则和各项业务的风险程度, 可以调整注册资本最低限额, 但不得少于前款规定的限额 第一百二十八条国务院证券监督管理机构应当自受理证券公司设立申请之日起六个月内, 依照法定条件和法定程序并根据审慎监管原则进行审查, 作出批准或者不予批准的决定, 并通知申请人 ; 不予批准的, 应当说明理由 证券公司设立申请获得批准的, 申请人应当在规定的期限内向公司登记机关申请设立登记, 领取营业执照 证券公司应当自领取营业执照之日起十五日内, 向国务院证券监督管理机构申请经营证券业务许可证 未取得经营证券业务许可证, 证券公司不得经营证券业务 第一百二十九条证券公司设立 收购或者撤销分支机构, 变更业务范围或者注册资本, 变更持有百分之五以上股权的股东 实际控制人, 变更公司章程中的重要条款, 合并 分立 变更公司形式 停业 解散 破产, 必须经国务院证券监督管理机构批准 证券公司在境外设立 收购或者参股证券经营机构, 必须经国务院证券监督管理机构批准 127 [Registriertes Kapital; vgl. 121, 122 WpG a.f., erhebliche Änderungen] Betreiben Wertpapiergesellschaften die Geschäfte in 125 Nr. 1 bis Nr. 3 dieses Gesetzes, beträgt das registrierte Kapital mindestens RMB 50 Mio. Yuan; betreiben sie eines der Geschäfte in Nr. 4 bis Nr. 7, beträgt das registrierte Kapital mindestens RMB 100 Mio. Yuan; betreiben sie mehrere Geschäfte in Nr. 4 bis Nr. 7, beträgt das registrierte Kapital mindestens RMB 500 Mio. Yuan. Das registrierte Kapital von Wertpapiergesellschaften muss tatsächlich geleistetes Kapital sein. Das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere kann auf Grund des Prinzips der sorgfältigen Überwachung und des Risikogrades des jeweiligen Geschäftsfeldes die untere Grenze des registrierten Kapitals adjustieren, [die Grenze] darf aber nicht niedriger als die Grenze nach dem vorigen Absatz sein. 128 [Antragsverfahren; neu eingefügt] Das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere muss innerhalb von sechs Monaten nach Zulassung des Antrages auf Errichtung einer Wertpapiergesellschaft gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen und gemäß dem gesetzlichen Verfahren und auf Grund des Prinzips der sorgfältigen Überwachung eine Prüfung durchführen, einen Beschluss über die Genehmigung fassen, und diese dem Antragsteller mitteilen; wird nicht genehmigt, müssen die Gründe erläutert werden. Wenn der Antrag auf Errichtung einer Wertpapiergesellschaft genehmigt wird, muss der Antragsteller in der bestimmten Frist beim Registrierungsorgan für Gesellschaften beantragen, die Errichtung zu registrieren, und den Gewerbeschein erhalten. Die Wertpapiergesellschaft muss innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Gewerbescheins beim Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere die Gewerbeerlaubnis zur Betreibung von Wertpapiergeschäften beantragen. Ohne die Gewerbeerlaubnis zur Betreibung von Wertpapiergeschäften darf die Wertpapiergesellschaft keine Wertpapiergeschäfte betreiben. 129 [Genehmigungsvorbehalt für Änderungen; vgl. 123 WpG, erhebliche Änderungen, Abs. 2 neu eingefügt] Wenn die Wertpapiergesellschaft Zweigstellen errichtet, übernimmt oder aufhebt, ihren Betriebsbereich oder ihr registriertes Kapital ändert, wenn sich Aktionäre, die mindestens 5% der Anteilsrechte halten, oder tatsächlich beherrschende Personen ändern, wenn wichtige Klauseln in der Gesellschaftssatzung geändert werden, wenn [die Wertpapiergesellschaft] fusioniert, sich aufteilt, ihre Gesellschaftsform ändert, ihre Geschäfte einstellt, aufgelöst wird oder Konkurs[-antrag stellt], hat dies vom Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere genehmigt zu sein. Wenn Wertpapiergesellschaften außerhalb des [chinesischen] Gebietes Organe des Wertpapiergewerbes 13 errichten oder übernehmen oder [hieran] eine Beteiligung erwerben, hat dies vom Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere genehmigt zu sein. 13 Der Begriff Organe des Wertpapiergewerbes in 129 Abs. 2 WpG ist weiter als der Begriff der Wertpapiergesellschaften. Er umfasst beispielsweise auch Treuhand- und Investmentgesellschaften (Pißler, a.a.o. [Fn. 5], S. 332). Die Verwendung dieses weiten Begriffs in 129 Abs. 2 WpG trägt dem Umstand Rechnung, dass chinesische Wertpapiergesellschaften außerhalb des chinesischen Gebietes andere Finanzinstitute errichten könnten, um Geschäfte zu tätigen, die in China Wertpapiergesellschaften vorbehalten ist. Der CSRC wird hiermit ein möglichst weiter Genehmigungsvorbehalt für solche durch chinesische Wertpapiergesellschaften außerhalb des chinesischen Gebietes errichtete Institute eingeräumt. 116

32 第一百三十条国务院证券监督管理机构应当对证券公司的净资本, 净资本与负债的比例, 净资本与净资产的比例, 净资本与自营 承销 资产管理等业务规模的比例, 负债与净资产的比例, 以及流动资产与流动负债的比例等风险控制指标作出规定 证券公司不得为其股东或者股东的关联人提供融资或者担保 第一百三十一条证券公司的董事 监事 高级管理人员, 应当正直诚实, 品行良好, 熟悉证券法律 行政法规, 具有履行职责所需的经营管理能力, 并在任职前取得国务院证券监督管理机构核准的任职资格 有 中华人民共和国公司法 第一百四十七条规定的情形或者下列情形之一的, 不得担任证券公司的董事 监事 高级管理人员 : ( 一 ) 因违法行为或者违纪行为被解除职务的证券交易所 证券登记结算机构的负责人或者证券公司的董事 监事 高级管理人员, 自被解除职务之日起未逾五年 ; ( 二 ) 因违法行为或者违纪行为被撤销资格的律师 注册会计师或者投资咨询机构 财务顾问机构 资信评级机构 资产评估机构 验证机构的专业人员, 自被撤销资格之日起未逾五年 第一百三十二条因违法行为或者违纪行为被开除的证券交易所 证券登记结算机构 证券服务机构 证券公司的从业人员和被开除的国家机关工作人员, 不得招聘为证券公司的从业人员 第一百三十三条国家机关工作人员和法律 行政法规规定的禁止在公司中兼职的其他人员, 不得在证券公司中兼任职务 130 [Indizes der Risikobeherrschung, Verbot der Stellung von Sicherheiten; neu eingefügt] Das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere muss zu Indizes der Risikobeherrschung wie dem Nettokapital, dem Verhältnis zwischen Nettokapital und Verbindlichkeiten, dem Verhältnis zwischen Nettokapital und Nettovermögen, dem Verhältnis zwischen Nettokapital und dem Geschäftsumfang bei Eigengeschäften, bei der Übernahme des Absatzes [von Wertpapieren] und bei der Vermögensverwaltung, dem Verhältnis zwischen Verbindlichkeiten und Nettovermögen und dem Verhältnis zwischen liquiden Vermögen und liquiden Verbindlichkeiten Bestimmungen festsetzen. Wertpapiergesellschaften dürfen für ihre Gesellschafter bzw. Aktionäre und für mit Gesellschaftern bzw. Aktionären verbundene Personen keine Finanzmittel oder Sicherheiten zur Verfügung stellen. 131 [Anforderungen an leitendes Personal; vgl. 125 WpG a.f., Abs. 1 neu eingefügt] Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder und leitende Manager von Wertpapiergesellschaften müssen ehrlich und aufrichtig sein, ein gutes Benehmen haben, mit Gesetzen und Rechtsnormen im Zusammenhang mit Wertpapieren vertraut sein, die zur Erfüllung der Amtspflichten erforderlichen Geschäftsführungsfähigkeiten haben und vor Amtsantritt die vom Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere geprüfte und gebilligte Befähigung erhalten haben, um das [betreffende] Amt zu bekleiden. Personen, bei denen ein Umstand nach 57 des Gesellschaftsgesetzes der Volksrepublik China oder einer der folgenden Umstände vorliegt, dürfen nicht Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrates und nicht leitende Manager von Wertpapiergesellschaften sein: (1) Ein verantwortlicher [Leiter] einer Wertpapierbörse oder eines Organs zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren oder ein Mitglied des Aufsichtsrates oder des Vorstandes oder leitende Manager einer Wertpapiergesellschaft, wenn er bzw. es wegen rechts- oder disziplinwidriger Handlungen seines Amtes enthoben worden ist, innerhalb von 5 Jahren vom Tage der Amtsenthebung an, (2) ein Anwalt, ein registrierter Buchhalter oder ein Fachmann eines Anlageberatungsorgans, Finanzberatungsorgans, Kreditbewertungsorgans, Vermögensbewertungsorgans oder Nachweis-Prüfungsorgans, wenn ihm wegen rechts- oder disziplinwidriger Handlungen seine Befähigung zu dieser Tätigkeit entzogen worden ist, innerhalb von 5 Jahren vom Tage der Entziehung an. 132 [Anforderungen an sonstiges Personal, vgl. 126 WpG a.f.] Bei Wertpapierbörsen, Organen zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren, Wertpapierdienstleistungsorganen und Wertpapiergesellschaften tätige Personen, die wegen rechts- oder disziplinwidriger Handlungen entlassen wurden sowie entlassene Beamte dürfen nicht zur Tätigkeit bei Wertpapiergesellschaften eingestellt werden. 133 [Verbot des Bekleidens von zwei Ämtern, vgl. 127 WpG a.f., 127 Abs. 2 WpG a.f. weggefallen] Beamte der Staatsbehörden und andere Personen, denen Gesetze oder Verwaltungsrechtsnormen verbieten, neben [ihrer sonstigen Tätigkeit] ein Amt bei einer [Handels- ]Gesellschaft innezuhaben, dürfen nicht bei einer Wertpapiergesellschaft nebenamtlich tätig sein. 117

33 第一百三十四条国家设立证券投资者保护基金 证券投资者保护基金由证券公司缴纳的资金及其他依法筹集的资金组成, 其筹集 管理和使用的具体办法由国务院规定 第一百三十五条证券公司从每年的税后利润中提取交易风险准备金, 用于弥补证券交易的损失, 其提取的具体比例由国务院证券监督管理机构规定 第一百三十六条证券公司应当建立健全内部控制制度, 采取有效隔离措施, 防范公司与客户之间 不同客户之间的利益冲突 证券公司必须将其证券经纪业务 证券承销业务 证券自营业务和证券资产管理业务分开办理, 不得混合操作 第一百三十七条证券公司的自营业务必须以自己的名义进行, 不得假借他人名义或者以个人名义进行 证券公司的自营业务必须使用自有资金和依法筹集的资金 证券公司不得将其自营账户借给他人使用 第一百三十八条证券公司依法享有自主经营的权利, 其合法经营不受干涉 第一百三十九条证券公司客户的交易结算资金应当存放在商业银行, 以每个客户的名义单独立户管理 具体办法和实施步骤由国务院规定 证券公司不得将客户的交易结算资金和证券归入其自有财产 禁止任何单位或者个人以任何形式挪用客户的交易结算资金和证券 证券公司破产或者清算时, 客户的交易结算资金和证券不属于其破产财产或者清算财产 非因客户本身的债务或者法律规定的其他情形, 不得查封 冻结 扣划或者强制执行客户的交易结算资金和证券 134 [Schutzfonds für Wertpapieranleger, neu eingefügt] Der [Zentral]staat errichtet einen Schutzfonds für Wertpapieranleger. Der Schutzfonds für Wertpapieranleger setzt sich aus von den Wertpapiergesellschaften eingezahlten Geldmitteln und anderen nach dem Recht aufgebrachten Geldmitteln zusammen; wie er aufgebracht, verwaltet und verwendet wird, bestimmt der Staatsrat. 135 [Handelsrisikoreserve, vgl. 128 WpG a.f.] Wertpapiergesellschaften haben einen Anteil ihres Jahresgewinns nach Steuern in eine Handelsrisikoreserve einzustellen, die genutzt wird, um Verluste im Wertpapierhandel auszugleichen; der konkret [einzustellende] Anteil wird vom Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere festgelegt. 136 [ Chinese Walls, Interessenkonflikte; vgl. 132 WpG a.f., erhebliche Änderungen] Wertpapiergesellschaften müssen ein System der internen Kontrolle etablieren und vervollkommnen, wirksame Maßnahmen zum Separieren [verschiedener Geschäftsfelder] ergreifen und Interessenkonflikte zwischen der Gesellschaft und Kunden sowie zwischen Kunden untereinander vermeiden. Wertpapiergesellschaften haben vermittelnde Wertpapiergeschäfte, Geschäfte der Übernahme des Absatzes von Wertpapieren, Eigengeschäfte mit Wertpapieren und Vermögensverwaltungsgeschäfte mit Wertpapieren getrennt zu behandeln und dürfen diese nicht gemischt handhaben. 137 [Eigengeschäfte; vgl. 133 Abs. 2, 134 WpG a.f.] Geschäfte der Wertpapiergesellschaften für eigene Rechnung sind im eigenen Namen auszuführen, sie dürfen nicht fälschlich im Namen anderer oder im Namen von Einzelpersonen ausgeführt werden. Bei Eigengeschäften der Wertpapiergesellschaften sind eigene Geldmittel und nach dem Recht aufgebrachte Geldmittel zu verwenden. Wertpapiergesellschaften dürfen Konten für ihre Geschäfte für eigene Rechnung nicht anderen zum Gebrauch überlassen. 138 [Autonome Betriebsführung; entspricht 135 WpG a.f.] Wertpapiergesellschaften genießen nach dem Gesetz das Recht autonomer Betriebsführung, ihre legalen Geschäfte leiden keine Einmischung [anderer]. 139 [Kundengelder; vgl. 132 Abs. 2, 212 WpG a.f., erhebliche Änderungen in Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und 3 neu eingefügt] Die aus den Geschäften der Kunden der Wertpapiergesellschaft abgerechneten Geldmittel müssen bei Geschäftsbanken deponiert werden, indem im Namen eines jeden Kunden ein unabhängiges Konto eingerichtet und verwaltet wird. Das konkrete Verfahren und Ausführungsschritte werden vom Staatsrat bestimmt. Wertpapiergesellschaften dürfen aus den Geschäften der Kunden abgerechnete Geldmittel und Wertpapiere nicht dem eigenen Vermögen zurechnen. Es ist jeder Einheit und Einzelperson verboten, in jedweder Form aus den Geschäften der Kunden abgerechnete Geldmittel und Wertpapiere für andere Zwecke zu entfremden. Gehen Wertpapiergesellschaften in Konkurs oder werden sie abgewickelt, fallen aus den Geschäften der Kunden abgerechneten Geldmittel und Wertpapiere nicht in die Konkursmasse oder das Abwicklungsvermögen. Außer auf Grund von Verbindlichkeiten des Kunden selbst oder auf Grund anderer gesetzlich bestimmter Umstände dürfen aus den 118

34 第一百四十条证券公司办理经纪业务, 应当置备统一制定的证券买卖委托书, 供委托人使用 采取其他委托方式的, 必须作出委托记录 客户的证券买卖委托, 不论是否成交, 其委托记录应当按照规定的期限, 保存于证券公司 第一百四十一条证券公司接受证券买卖的委托, 应当根据委托书载明的证券名称 买卖数量 出价方式 价格幅度等, 按照交易规则代理买卖证券, 如实进行交易记录 ; 买卖成交后, 应当按照规定制作买卖成交报告单交付客户 证券交易中确认交易行为及其交易结果的对账单必须真实, 并由交易经办人员以外的审核人员逐笔审核, 保证账面证券余额与实际持有的证券相一致 第一百四十二条证券公司为客户买卖证券提供融资融券服务, 应当按照国务院的规定并经国务院证券监督管理机构批准 第一百四十三条证券公司办理经纪业务, 不得接受客户的全权委托而决定证券买卖 选择证券种类 决定买卖数量或者买卖价格 第一百四十四条证券公司不得以任何方式对客户证券买卖的收益或者赔偿证券买卖的损失作出承诺 第一百四十五条证券公司及其从业人员不得未经过其依法设立的营业场所私下接受客户委托买卖证券 Geschäften der Kunden abgerechnete Geldmittel und Wertpapiere nicht versiegelt, eingefroren, gepfändet oder [in diese anderweitig] vollstreckt werden. 140 [Aufzeichnungspflicht bei Kommissionsgeschäften; entspricht 139 WpG a.f.] Erledigen Wertpapiergesellschaften vermittelnde Geschäfte, müssen sie ein einheitlich festgelegtes Schriftstück zur Beauftragung des Kaufes und Verkaufes von Wertpapieren für die Verwendung durch den Auftraggeber zur Verfügung stellen. Werden Aufträge in anderer Form erteilt, sind Aufzeichnungen darüber zu erstellen. Bei Kundenaufträgen zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren sind, gleich ob ein Geschäft zustandegekommen ist oder nicht, Aufzeichnungen über den Auftrag während der vorgeschriebenen Frist bei der Wertpapiergesellschaft aufzubewahren. 141 [Ausführung von Aufträgen; vgl. 140 WpG a.f.] Wenn eine Wertpapiergesellschaft Aufträge zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren annimmt, muss sie gemäß den in den schriftlichen Aufträgen vermerkten Bezeichnungen und Mengen der zu kaufenden oder zu verkaufenden Wertpapiere, Zahlungsweisen, Preisspannen usw. gemäß den Handelsregeln die Wertpapiere in Vertretung kaufen bzw. verkaufen und wahrheitsgemäß den Handel aufzeichnen 14 ; nachdem ein Kauf oder Verkauf zustandegekommen ist, muss vorschriftsgemäß ein Bericht über den Abschluss des Kaufs oder Verkaufs erstellt und dem Kunden übergeben werden. Die Kontenauszüge, welche die Geschäftshandlungen beim Wertpapierhandel und ihre Ergebnisse feststellen, haben wahrheitsgemäß zu sein und sind Punkt für Punkt von einem Prüfer zu überprüfen, der nicht [gleichzeitig] derjenige ist, der das Geschäft durchführt, um zu gewährleisten, dass der Saldo auf dem Kontennachweis und die tatsächlich gehaltenen Wertpapiere übereinstimmen. 142 [Leerkäufe und Leerverkäufe, vgl. 36, 141, 186 WpG a.f., erhebliche Änderungen] Bieten Wertpapiergesellschaften Dienstleistungen an, bei denen sie für Kunden das Kapital [für den Kauf von Wertpapieren] oder die Wertpapiere [für den Verkauf dieser Wertpapiere] finanzieren, muss [diese Dienstleistung] gemäß den Bestimmungen des Staatsrates [erfolgen] und vom Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere genehmigt sein. 143 [Verbot der Vermögensverwaltung im Kommissionsgeschäft; entspricht 142 WpG a.f.] Wenn eine Wertpapiergesellschaft vermittelnde Geschäfte betreibt, darf sie nicht eine Generalvollmacht des Kunden annehmen und [dann] bestimmen, ob und welche Wertpapiere in welchen Mengen oder zu welchem Preis gekauft oder verkauft werden. 144 [Verbot unlauterer Werbung; entspricht 143 WpG a.f.] Wertpapiergesellschaften dürfen in keiner Form den Kunden Gewinne oder den Ersatz von Verlusten aus Käufen und Verkäufen von Wertpapieren versprechen. 145 [Verbot von Geschäften außerhalb der Wertpapiergesellschaften; entspricht 144 WpG a.f.] Wertpapiergesellschaften und die bei ihnen Tätigen dürfen nicht außerhalb ihrer nach dem Recht errichte- 14 Der Passus, dass Wertpapiergesellschaften wahrheitsgemäß den Handel aufzeichnen müssen, ist neu eingefügt. 119

35 第一百四十六条证券公司的从业人员在证券交易活动中, 执行所属的证券公司的指令或者利用职务违反交易规则的, 由所属的证券公司承担全部责任 第一百四十七条证券公司应当妥善保存客户开户资料 委托记录 交易记录和与内部管理 业务经营有关的各项资料, 任何人不得隐匿 伪造 篡改或者毁损 上述资料的保存期限不得少于二十年 第一百四十八条证券公司应当按照规定向国务院证券监督管理机构报送业务 财务等经营管理信息和资料 国务院证券监督管理机构有权要求证券公司及其股东 实际控制人在指定的期限内提供有关信息 资料 证券公司及其股东 实际控制人向国务院证券监督管理机构报送或者提供的信息 资料, 必须真实 准确 完整 第一百四十九条国务院证券监督管理机构认为有必要时, 可以委托会计师事务所 资产评估机构对证券公司的财务状况 内部控制状况 资产价值进行审计或者评估 具体办法由国务院证券监督管理机构会同有关主管部门制定 第一百五十条证券公司的净资本或者其他风险控制指标不符合规定的, 国务院证券监督管理机构应当责令其限期改正 ; 逾期未改正, 或者其行为严重危及该证券公司的稳健运行 损害客户合法权益的, 国务院证券监督管理机构可以区别情形, 对其采取下列措施 : ( 一 ) 限制业务活动, 责令暂停部分业务, 停止批准新业务 ; ten Betriebsräumlichkeiten privat Aufträge von Kunden zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren annehmen. 146 [Haftung der Wertpapiergesellschaften für ihr Personal; entspricht 145 WpG a.f.] Wenn bei Wertpapiergesellschaften Tätige beim Wertpapierhandel auf Anweisung der Wertpapiergesellschaft, zu der sie gehören, oder unter Nutzung ihres Amtes die Handelsregeln verletzen, haftet die Wertpapiergesellschaft, zu der sie gehören, dafür in vollem Umfang. 147 [Aufbewahrungspflicht, Frist; neu eingefügt] Wertpapiergesellschaften müssen die Materialien über die Eröffnung von Konten, die Aufzeichnungen über Aufträge und Geschäfte, die Materialien für den jeweiligen Bereich interner Verwaltung und Geschäftstätigkeit geeignet aufbewahren; die [Materialien] dürfen von keiner Person verborgen, gefälscht, abgeändert, vernichtet oder beschädigt werden. Die genannte Aufbewahrungsfrist darf nicht kürzer als 20 Jahre sein. 148 [Informationspflicht, Befugnis der Wertpapieraufsichtskommission, neu eingefügt] Wertpapiergesellschaften müssen gemäß den Bestimmungen Informationen und Material über die Geschäftsführung im Hinblick auf die [verschiedenen] Geschäfts[felder] und die Finanzen beim Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere einreichen. Das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere ist berechtigt, die Wertpapiergesellschaft, ihre Aktionäre bzw. Gesellschafter und ihre tatsächlich beherrschende Person aufzufordern, innerhalb einer bestimmten Frist die entsprechenden Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen. Informationen und Materialien, welche die Wertpapiergesellschaft, ihre Aktionäre bzw. Gesellschafter und ihre tatsächlich beherrschende Person dem Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere zur Verfügung stellen, haben wahr, genau und vollständig zu sein. 149 [Externe Prüfung im Auftrag der Wertpapieraufsichtskommission, neu eingefügt] Das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere kann ein Wirtschaftsprüfungsbüro oder ein Vermögensbewertungsorgan beauftragen, eine Prüfung oder Bewertung der Finanzverhältnisse, der Verhältnisse der internen Kontrolle und des Wertes des Vermögens von Wertpapiergesellschaften durchzuführen, wenn es dies für notwendig erachtet. Das konkrete Verfahren wird vom Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere gemeinsam mit den jeweils zuständigen Abteilungen festgelegt. 150 [Maßnahmen bei Nichteinhaltung der Risikoindizes, neu eingefügt] Wenn Risikoindizes wie das Nettokapital von Wertpapiergesellschaften nicht den Bestimmungen entsprechen, muss das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere eine befristete Korrektur anordnen; erfolgt bei Fristablauf keine Korrektur oder gefährden die Handlungen schwerwiegend den stabilen Betrieb oder werden legale Rechte der Kunden verletzt, kann das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere nach den jeweiligen Umständen hiergegen folgende Maßnahmen ergreifen: (1) Beschränkung der Geschäftsaktivitäten, Anordnung der vorläufigen Einstellung eines Teils der Geschäfte, Einstellung der Genehmigung neuer Geschäfte; 120

36 ( 二 ) 停止批准增设 收购营业性分支机构 ; ( 三 ) 限制分配红利, 限制向董事 监事 高级管理人员支付报酬 提供福利 ; ( 四 ) 限制转让财产或者在财产上设定其他权利 ; ( 五 ) 责令更换董事 监事 高级管理人员或者限制其权利 ; ( 六 ) 责令控股股东转让股权或者限制有关股东行使股东权利 ; (2) Einstellung der Genehmigung zur Errichtung weiterer operativer Zweigstellen oder zur Übernahme operativer Zweigstellen; (3) Beschränkung der Ausschüttung von Dividenden, Beschränkung der ausgezahlten Entlohnung und Sozialleistungen an Mitglieder des Aufsichtsrates oder des Vorstandes oder leitender Manager; (4) Beschränkung der Übertragung von Vermögen oder von anderen Rechten, die an diesem Vermögen bestellt wurden; (5) Anordnung der Ablösung von Mitgliedern des Aufsichtsrates oder des Vorstandes oder leitende Manager oder Beschränkung ihrer Rechte; (6) Anordnung der Übertragung der Anteilsrechte des beherrschenden Aktionärs bzw. Gesellschafters oder Beschränkung der Ausübung von Aktionärs- bzw. Gesellschafterrechten durch den betreffenden Aktionär bzw. Gesellschafter; ( 七 ) 撤销有关业务许可 (7) Widerruf der betreffenden Gewerbeerlaubnis. 证券公司整改后, 应当向国务院证券监督管理机构提交报告 国务院证券监督管理机构经验收, 符合有关风险控制指标的, 应当自验收完毕之日起三日内解除对其采取的前款规定的有关措施 第一百五十一条证券公司的股东有虚假出资 抽逃出资行为的, 国务院证券监督管理机构应当责令其限期改正, 并可责令其转让所持证券公司的股权 在前款规定的股东按照要求改正违法行为 转让所持证券公司的股权前, 国务院证券监督管理机构可以限制其股东权利 第一百五十二条证券公司的董事 监事 高级管理人员未能勤勉尽责, 致使证券公司存在重大违法违规行为或者重大风险的, 国务院证券监督管理机构可以撤销其任职资格, 并责令公司予以更换 Wertpapiergesellschaften müssen nach der Reorganisation dem Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere einen Bericht einreichen. Wird den betreffenden Risikoindizes entsprochen, muss das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere nach einer Prüfung und Abnahme [der Korrektur] innerhalb von drei Tagen nach der Prüfung und Abnahme die nach dem vorigen Absatz angewendeten Maßnahmen aufheben. 151 [Maßnahmen gegen Aktionäre bzw. Gesellschafter; neu eingefügt] Haben Aktionäre bzw. Gesellschafter der Wertpapiergesellschaft falsche Einlagen geleistet oder Einlagen abgezogen, muss das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere eine befristete Korrektur anordnen und kann anordnen, dass die von ihnen gehaltenen Anteilsrechte an der Wertpapiergesellschaft übertragen werden. Bevor Aktionäre bzw. Gesellschafter nach dem vorigen Absatz gemäß den Anforderungen die rechtswidrige Handlung korrigieren oder die gehaltenen Anteilsrechte an der Wertpapiergesellschaft übertragen, kann das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere ihre Aktionärs- bzw. Gesellschafterrechte beschränken. 152 [Maßnahmen gegen das Management; neu eingefügt] Wenn Mitglieder des Aufsichtsrates oder des Vorstandes oder leitende Manager der Wertpapiergesellschaft die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachten, so dass erhebliche gegen Gesetze und Vorschriften verstoßende Handlungen oder erhebliche Risiken bei der Wertpapiergesellschaft vorhanden sind, kann das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere die Befähigung widerrufen, um das [betreffende] Amt zu bekleiden, und anordnen, dass die Gesellschaft [die betreffende Person] ablöst. 121

37 第一百五十三条证券公司违法经营或者出现重大风险, 严重危害证券市场秩序 损害投资者利益的, 国务院证券监督管理机构可以对该证券公司采取责令停业整顿 指定其他机构托管 接管或者撤销等监管措施 第一百五十四条在证券公司被责令停业整顿 被依法指定托管 接管或者清算期间, 或者出现重大风险时, 经国务院证券监督管理机构批准, 可以对该证券公司直接负责的董事 监事 高级管理人员和其他直接责任人员采取以下措施 : ( 一 ) 通知出境管理机关依法阻止其出境 ; ( 二 ) 申请司法机关禁止其转移 转让或者以其他方式处分财产, 或者在财产上设定其他权利 第七章证券登记结算机构 第一百五十五条证券登记结算机构是为证券交易提供集中登记 存管与结算服务, 不以营利为目的的法人 设立证券登记结算机构必须经国务院证券监督管理机构批准 第一百五十六条设立证券登记结算机构, 应当具备下列条件 : ( 一 ) 自有资金不少于人民币二亿元 ; ( 二 ) 具有证券登记 存管和结算服务所必须的场所和设施 ; ( 三 ) 主要管理人员和从业人员必须具有证券从业资格 ; ( 四 ) 国务院证券监督管理机构规定的其他条件 证券登记结算机构的名称中应当标明证券登记结算字样 153 [Maßnahmen gegen die Wertpapiergesellschaft, neu eingefügt] Betreibt die Wertpapiergesellschaft rechtswidrige Geschäfte oder treten erhebliche Risiken auf, so dass die Ordnung des Wertpapiermarktes gefährdet ist oder Interessen der Anleger verletzt werden, kann das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere gegenüber dieser Wertpapiergesellschaft Maßnahmen zur Überwachung und Steuerung anwenden, indem es beispielsweise anordnet, die Geschäfte für eine Reorganisation einzustellen, ein anderes Organ für die anvertraute Verwaltung oder für die Zwangsverwaltung [dieser Wertpapiergesellschaft] bestimmt oder die Löschung anordnet. 154 [Weitere Maßnahmen durch Zoll- und Justizbehörden; neu eingefügt] Wenn bei einer Wertpapiergesellschaft angeordnet wird, die Geschäfte für eine Reorganisation einzustellen, ein anderes Organ für die anvertraute Verwaltung oder für die Zwangsverwaltung [dieser Wertpapiergesellschaft] bestimmt oder die Abwicklung angeordnet wird, oder wenn erhebliche Risiken auftreten, können gegen direkt verantwortliche Mitglieder des Aufsichtsrates oder des Vorstandes oder leitende Manager und anderes direkt verantwortliches Personal mit Genehmigung des Organs des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere folgende Maßnahmen angewendet werden: (1) Mitteilung an die Behörden zur Verwaltung der Ausreise, dass nach dem Recht die Ausreise dieser [Person] verhindert wird; (2) Antrag bei den Justizbehörden, dass die Übergabe, Übertragung von oder andere Formen der Verfügung über Vermögen oder andere Rechte, die am Vermögen bestellt sind, verboten wird. 7. Kapitel: Organe zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren 155 [Rechtsform, Genehmigungsvorbehalt; entspricht 146 WpG a.f.] Organe zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren sind nicht auf Gewinn gerichtete dem Wertpapierhandel zusammengefasst mit Registrierung, Verwahrung und Abwicklung Dienste leistende juristische Personen. Die Errichtung von Organen zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren hat vom Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere genehmigt zu sein. 156 [Errichtungsvoraussetzungen; entspricht 147 WpG a.f.] Ein Organ zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren muss bei der Errichtung die folgenden Voraussetzungen erfüllen: (1) es muss ein Eigenkapital von mindestens RMB 200 Mio. Yuan haben; (2) es muss die zur Registrierung, Verwahrung und Abwicklung von Wertpapieren erforderlichen Räumlichkeiten und Einrichtungen besitzen; (3) die hauptsächlichen Manager und Mitarbeiter haben die Befähigung zum Wertpapiergewerbe zu besitzen; (4) weitere vom Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere bestimmte Voraussetzungen. In der Bezeichnung eines Organs zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren müssen sich die Zeichen für Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren finden. 122

38 第一百五十七条证券登记结算机构履行下列职能 : 157 [Funktionen, entspricht 147 WpG a.f.] Organe zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren erfüllen die folgenden Aufgaben: ( 一 ) 证券账户 结算账户的设 (1) sie errichten Wertpapierkonten und Abwicklungskonten; 立 ; ( 二 ) 证券的存管和过户 ; (2) sie verwahren Wertpapiere und führen ihre Übertragung durch; ( 三 ) 证券持有人名册登记 ; (3) sie führen die Listen der Inhaber von Wertpapieren; ( 四 ) 证券交易所上市证券交易的清算和交收 ; ( 五 ) 受发行人的委托派发证券权益 ; ( 六 ) 办理与上述业务有关的查询 ; ( 七 ) 国务院证券监督管理机构批准的其他业务 第一百五十八条证券登记结算采取全国集中统一的运营方式 证券登记结算机构章程 业务规则应当依法制定, 并经国务院证券监督管理机构批准 第一百五十九条证券持有人持有的证券, 在上市交易时, 应当全部存管在证券登记结算机构 证券登记结算机构不得挪用客户的证券 第一百六十条证券登记结算机构应当向证券发行人提供证券持有人名册及其有关资料 证券登记结算机构应当根据证券登记结算的结果, 确认证券持有人持有证券的事实, 提供证券持有人登记资料 证券登记结算机构应当保证证券持有人名册和登记过户记录真实 准确 完整, 不得隐匿 伪造 篡改或者毁损 第一百六十一条证券登记结算机构应当采取下列措施保证业务的正常进行 : (4) im Handel mit börsenzugelassenen Wertpapieren rechnen sie ab und führen die Lieferung durch; (5) im Auftrag des Emittenten verteilen sie Rechtsinteressen aus Wertpapieren; (6) sie führen im Zusammenhang mit den vorstehenden Aufgaben stehende Untersuchungen und Nachfragen durch; (7) vom Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere genehmigte sonstige Tätigkeiten. 158 [Zentralisierung; entspricht 149 WpG a.f.] Die Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren wird für das ganze Land zusammengefasst und einheitlich durchgeführt. Satzung und Geschäftsvorschriften der Organe zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren müssen nach dem Recht festgesetzt und vom Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere genehmigt werden. 159 [Verwahrung aller börsenzugelassenen Wertpapiere; vgl. 150 WpG a.f., Änderungen im Wortlaut] Wertpapiere, die Inhaber von Wertpapieren innehaben, müssen während der Zeit, in der sie zum Handel an der Börse zugelassen sind, in Gänze vom Organ zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren verwahrt werden. Das Organ zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren darf Wertpapiere der Kunden nicht für andere Zwecke entfremden. 160 [Verzeichnis der Wertpapierinhaber; vgl. 151 WpG a.f., Änderung im Wortlaut des Abs. 3] Das Organ zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren muss den Emittenten von Wertpapieren eine Liste der Inhaber der Wertpapiere und seine einschlägigen Unterlagen zur Verfügung stellen. Das Organ zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren muss entsprechend dem Ergebnis der Registrierung und Abwicklung der Wertpapiere als Tatsache feststellen, welche Wertpapiere deren Inhaber innehaben, und Unterlagen über die Registrierung von Wertpapierinhabern zur Verfügung stellen. Das Organ zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren muss gewährleisten, dass die Liste der Inhaber der Wertpapiere und die Aufzeichnungen über die Registrierung von Übergängen [von Wertpapieren an andere Inhaber] wahr, genau und vollständig sind; sie dürfen nicht verborgen, gefälscht, abgeändert, vernichtet oder beschädigt werden. 161 [Sicherheitsmaßnahmen; entspricht 152 WpG a.f.] Die Organe zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren müssen die folgenden Maßnahmen ergreifen, um den ordentlichen Gang der Geschäfte zu gewährleisten: 123

39 ( 一 ) 具有必备的服务设备和完善的数据安全保护措施 ; ( 二 ) 建立完善的业务 财务和安全防范等管理制度 ; ( 三 ) 建立完善的风险管理系统 第一百六十二条证券登记结算机构应当妥善保存登记 存管和结算的原始凭证及有关文件和资料 其保存期限不得少于二十年 第一百六十三条证券登记结算机构应当设立证券结算风险基金, 用于垫付或者弥补因违约交收 技术故障 操作失误 不可抗力造成的证券登记结算机构的损失 证券结算风险基金从证券登记结算机构的业务收入和收益中提取, 并可以由结算参与人按照证券交易业务量的一定比例缴纳 证券结算风险基金的筹集 管理办法, 由国务院证券监督管理机构会同国务院财政部门规定 第一百六十四条证券结算风险基金应当存入指定银行的专门账户, 实行专项管理 证券登记结算机构以证券结算风险基金赔偿后, 应当向有关责任人追偿 第一百六十五条证券登记结算机构申请解散, 应当经国务院证券监督管理机构批准 第一百六十六条投资者委托证券公司进行证券交易, 应当申请开立证券账户 证券登记结算机构应当按照规定以投资者本人的名义为投资者开立证券账户 (1) sie müssen die erforderlichen Anlagen für ihre Dienstleistungen und perfekte Maßnahmen zur Datensicherung haben; (2) sie müssen perfekte Regelungen zur Steuerung der Geschäfte, der Finanzen und der Sicherungsmaßnahmen schaffen; (3) sie müssen ein perfektes System der Risikosteuerung schaffen. 162 [Aufbewahrung von Belegen; vgl. 153 WpG a.f.] Die Organe zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren müssen die Originalunterlagen und betreffende Schriftstücke und Unterlagen der Registrierung, Verwahrung und Abwicklung geeignet aufbewahren. Die Aufbewahrungsfrist für diese [angeführten Dokumente] darf nicht kürzer als 20 Jahre sein [Abwicklungsrisikofonds, vgl. 154 WpG a.f.] Organe zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren müssen Wertpapier- Abwicklungsrisikofonds schaffen, die für die Auslage oder den Ausgleich von Verlusten der Organe zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren verwandt werden, die infolge von vertragsverletzenden Lieferungen, technischen Pannen, Irrtümern bei der Handhabung [von Verfahren] oder höherer Gewalt entstehen. Die Wertpapier-Abwicklungsrisikofonds werden aus dem Geschäftseinkommen und den Erträgen der Organe zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren einbehalten und können von den an der Abwicklung teilnehmenden Personen entsprechend dem Wertpapier-Geschäftsvolumen zu einem bestimmten Anteil eingezahlt werden. Wie die Wertpapier-Abwicklungsrisikofonds aufgebracht und verwaltet werden, wird vom Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere zusammen mit der Finanzabteilung des Staatsrats [d.h. mit dem Finanzministerium] bestimmt. 164 [Einzahlung auf Sonderkonto, Regress; entspricht 154 Abs. 1, Satz 1, 1. Hs., 155 WpG a.f.] Die Wertpapier-Abwicklungsrisikofonds müssen auf Sonderkonten bei bestimmten Banken eingezahlt werden und die Verwaltung [des Fonds] muss als besonderer Posten durchgeführt werden. Nachdem ein Organ zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren Schaden aus dem Wertpapier-Abwicklungsrisikofonds erstattet hat, muss es den Verantwortlichen in Regress nehmen. 165 [Auflösung; entspricht 156 WpG] Wenn ein Organ zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren die Auflösung beantragt, bedarf dies der Genehmigung des Organs des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere. 166 [Wertpapierkonto; neu eingefügt, zu Abs. 2 vgl. 138 Abs. 2 WpG a.f.] Beauftragen Anleger Wertpapiergesellschaften mit der Durchführung des Wertpapierhandels, muss die Eröffnung eines Wertpapierkontos beantragt werden. Das Organ zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren muss gemäß den Bestimmungen im Namen der Person des Anlegers ein Wertpapierkonto für Anleger eröffnen. 15 In 153 WpG a.f. hieß es, dass wichtige Originalunterlagen mindestens 20 Jahre aufbewahrt werden müssen. Diese Mindestaufbewahrungsfrist gilt nun für alle Unterlagen nach 162 Satz 1 WpG. 124

40 投资者申请开立账户, 必须持有证明中国公民身份或者中国法人资格的合法证件 国家另有规定的除外 第一百六十七条证券登记结算机构为证券交易提供净额结算服务时, 应当要求结算参与人按照货银对付的原则, 足额交付证券和资金, 并提供交收担保 在交收完成之前, 任何人不得动用用于交收的证券 资金和担保物 结算参与人未按时履行交收义务的, 证券登记结算机构有权按照业务规则处理前款所述财产 第一百六十八条证券登记结算机构按照业务规则收取的各类结算资金和证券, 必须存放于专门的清算交收账户, 只能按业务规则用于已成交的证券交易的清算交收, 不得被强制执行 第八章证券服务机构 第一百六十九条投资咨询机构 财务顾问机构 资信评级机构 资产评估机构 会计师事务所从事证券服务业务, 必须经国务院证券监督管理机构和有关主管部门批准 投资咨询机构 财务顾问机构 资信评级机构 资产评估机构 会计师事务所从事证券服务业务的审批管理办法, 由国务院证券监督管理机构和有关主管部门制定 第一百七十条投资咨询机构 财务顾问机构 资信评级机构从事证券服务业务的人员, 必须具备证券专业知识和从事证券业务或者证券服务业务二年以上经验 认定其证券从业资格的标准和管理办法, 由国务院证券监督管理机构制定 第一百七十一条投资咨询机构及其从业人员从事证券服务业务不得有下列行为 : Beantragt der Anleger die Eröffnung des Kontos hat er dem Recht gemäße Nachweise dafür zu besitzen, dass er chinesischer Bürger bzw. eine chinesische juristische Person ist. Dies gilt nicht, wenn der [Zentral-]Staat dies anders bestimmt. 167 [Netto-Abrechnung im Wertpapierhandel; neu eingefügt] Während die Organe zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren Dienstleistungen zur Netto-Abrechnung im Wertpapierhandel anbieten, müssen sie von den an der Abwicklung teilnehmenden Personen fordern, gemäß dem Ware-Gegen-Entgelt-Prinzip die ausreichende [Stückzahl von] Wertpapieren und einen ausreichenden [Betrag der] Geldmittel zu liefern und Sicherheiten zu übergeben. Vor vollständiger Lieferung darf niemand von den für die Lieferung verwendeten Wertpapieren, Geldmitteln und Sicherungsgegenständen Gebrauch machen. Erfüllen die an der Abwicklung teilnehmenden Personen nicht rechtzeitig die Lieferpflichten, hat das Organ zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren das Recht, das im vorigen Absatz genannte Vermögen gemäß den Geschäftsvorschriften zu behandeln. 168 [Sonderkonto für die Abrechnung und Lieferung; neu eingefügt] Geldmittel und Wertpapiere, die das Organ zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren gemäß den Geschäftsvorschriften aus jedweder Form der Abwicklung erhält, sind auf einem Sonderkonto für die Abrechnung und Lieferung zu deponieren, und können nur gemäß den Geschäftsvorschriften für die Abrechnung und Lieferung der Geschäftsabschlüsse im Wertpapierhandel verwendet werden; in [das Konto] darf nicht vollstreckt werden. 8. Kapitel: Wertpapierdienstleistungsorgane 169 [Genehmigungsvorbehalt; vgl. 157 WpG a.f.] Anlageberatungsorgane, Finanzberatungsorgane, Kreditbewertungsorgane, Vermögensbewertungsorgane und Wirtschaftsprüfungsbüros, die Geschäfte mit Wertpapierdienstleistungen tätigen, sind vom Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere und den entsprechend zuständigen Abteilungen zu genehmigen. Das Verfahren für die Prüfung und Genehmigung von Anlageberatungsorganen, Finanzberatungsorganen, Kreditbewertungsorganen, Vermögensbewertungsorganen und Wirtschaftsprüfungsbüros, die Geschäfte mit Wertpapierdienstleistungen tätigen, wird vom Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere und von den entsprechend zuständigen Abteilungen festgelegt. 170 [Anforderungen an Angestellte; vgl. 158 WpG] Personal von Anlageberatungsorganen, Finanzberatungsorganen und Kreditbewertungsorganen, die Geschäfte mit Wertpapierdienstleistungen tätigen, hat über Fachkenntnisse und Erfahrungen aus mindestens zweijähriger Tätigkeit im Wertpapiergewerbe oder bei Geschäften mit Wertpapierdienstleistungen zu verfügen. Das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere setzt fest, welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen, damit ihre Befähigung zum Wertpapiergewerbe anerkannt werden kann, und wie diese Anerkennung gesteuert wird. 171 [Verbotene Handlungen in der Anlageberatung; vgl. 159 WpG a.f., Nr. 4 und Abs. 2 neu eingefügt] Anlageberatungsorgane und die bei ihnen Tätigen dürfen bei Geschäften mit Wertpapierdienstleistungen nicht: 125

41 ; ( 一 ) 代理委托人从事证券投资 ( 二 ) 与委托人约定分享证券投资收益或者分担证券投资损失 ; ( 三 ) 买卖本咨询机构提供服务的上市公司股票 ; ( 四 ) 利用传播媒介或者通过其他方式提供 传播虚假或者误导投资者的信息 ; ( 五 ) 法律 行政法规禁止的其他行为 有前款所列行为之一, 给投资者造成损失的, 依法承担赔偿责任 第一百七十二条从事证券服务业务的投资咨询机构和资信评级机构, 应当按照国务院有关主管部门规定的标准或者收费办法收取服务费用 第一百七十三条证券服务机构为证券的发行 上市 交易等证券业务活动制作 出具审计报告 资产评估报告 财务顾问报告 资信评级报告或者法律意见书等文件, 应当勤勉尽责, 对所依据的文件资料内容的真实性 准确性 完整性进行核查和验证 其制作 出具的文件有虚假记载 误导性陈述或者重大遗漏, 给他人造成损失的, 应当与发行人 上市公司承担连带赔偿责任, 但是能够证明自己没有过错的除外 第九章证券业协会 第一百七十四条证券业协会是证券业的自律性组织, 是社会团体法人 证券公司应当加入证券业协会 证券业协会的权力机构为全体会员组成的会员大会 第一百七十五条证券业协会章程由会员大会制定, 并报国务院证券监督管理机构备案 第一百七十六条证券业协会履行下列职责 : (1) in Vertretung der Auftraggeber Wertpapierinvestitionen vornehmen; (2) mit Auftraggebern die Teilung von Gewinnen oder Verlusten aus Wertpapierinvestitionen vereinbaren; (3) die Aktien von börsengängigen Gesellschaften kaufen oder verkaufen, denen dieses Beratungsorgan Dienste leistet; (4) unter Nutzung der [Nachrichten] verbreitenden Medien oder auf anderem Wege falsche oder die Anleger irreführende Informationen zur Verfügung stellen oder verbreiten; (5) andere von Gesetzen oder Verwaltungsrechtsnormen verbotene Handlungen vornehmen. Wenn eine der im vorigen Absatz angeführten Handlungen bei Anlegern einen Schaden verursacht, müssen die Handelnden nach dem Recht die Schadenersatzhaftung übernehmen. 172 [Gebühren; entspricht 160 WpG a.f.] Anlageberatungsorgane und Kreditbewertungsorgane, die Geschäfte mit Wertpapierdienstleistungen tätigen, müssen Dienstleistungsgebühren nach den Sätzen oder Gebührenerhebungsverfahren erheben, welche die betreffende Verwaltungsabteilung des Staatsrates bestimmt. 173 [Haftung; vgl. 161 WpG a.f., erhebliche Änderungen] Wertpapierdienstleistungsorgane, die für die Ausgabe, die Börsenzulassung, den Handel von Wertpapieren oder andere Aktivitäten im Wertpapierhandel Rechnungsprüfungsberichte, Vermögensbewertungsberichte, Finanzberatungsberichte, Kreditbewertungsberichte oder Rechtsgutachten und sonstige Schriftstücke anfertigen oder ausstellen, müssen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachten und die Wahrheit, Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhalts der den Schriftstücken zugrunde gelegten Unterlagen überprüfen und verifizieren. Enthalten die angefertigten oder ausgestellten Schriftstücke falsche oder irreführende Angaben oder haben sie erhebliche Lücken, so dass andere geschädigt werden, übernehmen sie mit dem Emittenten und der börsengängigen Gesellschaft die gesamtschuldnerische Schadenersatzhaftung, wenn sie nicht beweisen können, dass bei ihnen kein Verschulden vorliegt. 9. Kapitel: Wertpapiergewerbeverbände 174 [Rechtsform, Zwangsmitgliedschaft, Mitgliederversammlung; entspricht 162 WpG a.f.] Wertpapiergewerbeverbände sind selbstregulatorische Organisationen des Wertpapiergewerbes, sie sind als gesellschaftliche Körperschaften juristische Personen. Wertpapiergesellschaften müssen in einen Wertpapiergewerbeverband eintreten. Machtorgan eines Wertpapiergewerbeverbands ist die aus allen Verbandsmitgliedern gebildete Mitgliederversammlung. 175 [Satzung; entspricht 162 WpG a.f.] Die Satzung eines Wertpapiergewerbeverbands wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt und dem Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere zu den Akten gemeldet. 176 [Funktionen; vgl. 164 WpG a.f., Änderungen in Nr. 1 und Nr. 8] Wertpapiergewerbeverbände erfüllen die folgenden Aufgaben: 126

42 ( 一 ) 教育和组织会员遵守证券法律 行政法规 ; ( 二 ) 依法维护会员的合法权益, 向证券监督管理机构反映会员的建议和要求 ; ( 三 ) 收集整理证券信息, 为会员提供服务 ; ( 四 ) 制定会员应遵守的规则, 组织会员单位的从业人员的业务培训, 开展会员间的业务交流 ; ( 五 ) 对会员之间 会员与客户之间发生的证券业务纠纷进行调解 ; ( 六 ) 组织会员就证券业的发展 运作及有关内容进行研究 ; ( 七 ) 监督 检查会员行为, 对违反法律 行政法规或者协会章程的, 按照规定给予纪律处分 ; ( 八 ) 证券业协会章程规定的其他职责 第一百七十七条证券业协会设理事会 理事会成员依章程的规定由选举产生 第十章证券监督管理机构 第一百七十八条国务院证券监督管理机构依法对证券市场实行监督管理, 维护证券市场秩序, 保障其合法运行 第一百七十九条国务院证券监督管理机构在对证券市场实施监督管理中履行下列职责 : ( 一 ) 依法制定有关证券市场监督管理的规章 规则, 并依法行使审批或者核准权 ; ( 二 ) 依法对证券的发行 上市 交易 登记 存管 结算, 进行监督管理 ; (1) sie erziehen und organisieren, dass ihre Mitglieder Gesetze und Verwaltungsrechtsnormen zum Wertpapierrecht einhalten; (2) sie unterstützen nach dem Recht die legalen Rechte der Mitglieder und tragen dem Organ zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere deren Vorschläge und Forderungen vor; (3) sie sammeln und ordnen Informationen zu den Wertpapieren und leisten [damit] ihren Mitgliedern Dienste; (4) sie bestimmen von den Mitgliedern zu beachtende Vorschriften, organisieren die Berufsausbildung der bei den Mitgliedereinheiten Tätigen und entwickeln den beruflichen Austausch zwischen den Mitgliedern; (5) sie schlichten Streitigkeiten, die zwischen Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern und Kunden entstehen; (6) sie organisieren Untersuchungen ihrer Mitglieder zur Entwicklung des Wertpapiergewerbes und zur Tätigkeit im Wertpapiergewerbe und deren Inhalten; (7) sie überwachen und überprüfen die Handlungen der Mitglieder und verhängen entsprechend den Bestimmungen Disziplinarstrafen bei Verletzungen von Gesetzen, Verwaltungsrechtsnormen und der Satzung des Verbands; (8) andere Aufgaben, die in der Satzung des Wertpapiergewerbeverbands bestimmt sind. 177 [Direktorium; entspricht 165 WpG a.f.] Ein Wertpapiergewerbeverband hat ein Direktorium. Die Direktoren gehen entsprechend den Bestimmungen der Satzung aus Wahlen hervor. 10. Kapitel: Organe zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere 178 [Rechtsstellung; entspricht 166 WpG a.f.] Das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere überwacht und steuert nach dem Recht den Wertpapiermarkt, schützt die Ordnung des Wertpapiermarktes und gewährleistet, dass er dem Recht gemäß funktioniert. 179 [Aufgaben; vgl. 167 WpG a.f., kleinere Änderungen in Nr. 2 und Nr. 3, Abs. 2 neu eingefügt] Bei der Überwachung und Steuerung des Wertpapiermarktes erfüllt das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere die folgenden Aufgaben: (1) es setzt nach dem Recht Regeln und Vorschriften zur Überwachung und Steuerung des Wertpapiermarktes fest und übt nach dem Recht seine Befugnis zur Prüfung und Genehmigung bzw. Billigung aus; (2) es überwacht und steuert nach dem Recht die Ausgabe, die Börsenzulassung und den Handel von Wertpapieren, ihre Registrierung, ihre Verwahrung und ihre Verrechung; In 179 Nr. 2 WpG wurde im Vergleich zu 167 Nr. 2 WpG a.f. das Wort Börsenzulassung ( 上市 ) ergänzt und anvertraute Verwahrung ( 托管 ) durch Verwahrung ( 存管 ) ersetzt. 127

43 ( 三 ) 依法对证券发行人 上市公司 证券公司 证券投资基金管理公司 证券服务机构 证券交易所 证券登记结算机构的证券业务活动, 进行监督管理 ; ( 四 ) 依法制定从事证券业务人员的资格标准和行为准则, 并监督实施 ; ( 五 ) 依法监督检查证券发行 上市和交易的信息公开情况 ; ( 六 ) 依法对证券业协会的活动进行指导和监督 ; ( 七 ) 依法对违反证券市场监督管理法律 行政法规的行为进行查处 ; ( 八 ) 法律 行政法规规定的其他职责 国务院证券监督管理机构可以和其他国家或者地区的证券监督管理机构建立监督管理合作机制, 实施跨境监督管理 第一百八十条国务院证券监督管理机构依法履行职责, 有权采取下列措施 : ( 一 ) 对证券发行人 上市公司 证券公司 证券投资基金管理公司 证券服务机构 证券交易所 证券登记结算机构进行现场检查 ; ( 二 ) 进入涉嫌违法行为发生场所调查取证 ; ( 三 ) 询问当事人和与被调查事件有关的单位和个人, 要求其对与被调查事件有关的事项作出说明 ; ( 四 ) 查阅 复制与被调查事件有关的财产权登记 通讯记录等资料 ; (3) es überwacht und steuert nach dem Recht die Aktivitäten der Emittenten von Wertpapieren, der börsengängigen Gesellschaften, der Wertpapiergesellschaften, der Wertpapierinvestmentfondsverwaltungsgesellschaften, der Wertpapierdienstleistungsorgane, der Wertpapierbörsen und der Organe zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren; 17 (4) es setzt nach dem Recht Standards für die Befähigung der im Wertpapiergewerbe Tätigen und Normen für ihre Handlungen fest und überwacht deren Ausführung; (5) nach dem Recht überwacht und überprüft es die Offenlegung von Informationen bei der Ausgabe, Börsenzulassung und beim Handel von Wertpapieren; (6) nach dem Recht leitet es die Aktivitäten der Wertpapiergewerbeverbände an und überwacht sie; (7) nach dem Recht überprüft und erledigt es Fälle von Verstößen gegen die Gesetze und Verwaltungsrechtsnormen zur Überwachung und Steuerung des Wertpapiermarkts; (8) andere von Gesetzen und Verwaltungsrechtsnormen festgesetzte Aufgaben. Das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere kann mit Organen zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere anderer Staaten oder Gebiete Mechanismen zur Zusammenarbeit bei der Überwachung und Steuerung etablieren, um eine grenzübergreifende Überwachung und Steuerung durchzuführen. 180 [Befugnisse; vgl. 168 WpG a.f., Befugnisse stark erweitert in Nr. 1, Nr. 2, Nr. 4, Nr. 6 und Nr. 7] Das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere übt seine Aufgaben nach dem Recht aus und ist [dabei] befugt, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen: (1) Untersuchungen vor Ort bei Emittenten von Wertpapieren, börsengängigen Gesellschaften, Wertpapiergesellschaften, Wertpapierinvestmentfondsverwaltungsgesellschaften, Wertpapierdienstleistungsorganen, Wertpapierbörsen und Organen zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren durchzuführen; (2) den Ort zu betreten, wo der Verdacht besteht, dass gesetzeswidrige Handlungen aufgetreten sind, um Untersuchungen durchzuführen und Beweise zu erheben; (3) Beteiligte sowie Einheiten und Einzelne, die mit dem untersuchten Fall zu tun haben, zu befragen und von ihnen Erklärungen zu Einzelheiten des Falles zu verlangen; (4) Unterlagen wie Aufzeichnungen über die Registrierung von Vermögensrechten und über Korrespondenz einzusehen und zu kopieren, die mit dem untersuchten Fall zu tun haben; 17 In 179 Nr. 3 WpG steht nun statt Organe zur Steuerung von Wertpapierinvestitionsfonds ( 167 Nr. 3 WpG a.f.) Wertpapierinvestmentfondsverwaltungsgesellschaften. Die bislang dort ebenfalls aufgeführten Wertpapierinvestmentberatungsinstitute, Kreditbewertungsorgane und im Wertpapiergewerbe tätigen Anwaltsbüros, Buchführungsbüros und Vermögensbewertungsorgane im Wertpapiergewerbe sind unter den Begriff der Wertpapierdienstleistungsorgane zu subsumieren (siehe im Beitrag in diesem Heft unter II 13). 128

44 ( 五 ) 查阅 复制当事人和与被调查事件有关的单位和个人的证券交易记录 登记过户记录 财务会计资料及其他相关文件和资料 ; 对可能被转移 隐匿或者毁损的文件和资料, 可以予以封存 ; ( 六 ) 查询当事人和与被调查事件有关的单位和个人的资金账户 证券账户和银行账户 ; 对有证据证明已经或者可能转移或者隐匿违法资金 证券等涉案财产或者隐匿 伪造 毁损重要证据的, 经国务院证券监督管理机构主要负责人批准, 可以冻结或者查封 ; ( 七 ) 在调查操纵证券市场 内幕交易等重大证券违法行为时, 经国务院证券监督管理机构主要负责人批准, 可以限制被调查事件当事人的证券买卖, 但限制的期限不得超过十五个交易日 ; 案情复杂的, 可以延长十五个交易日 第一百八十一条国务院证券监督管理机构依法履行职责, 进行监督检查或者调查, 其监督检查 调查的人员不得少于二人, 并应当出示合法证件和监督检查 调查通知书 监督检查 调查的人员少于二人或者未出示合法证件和监督检查 调查通知书的, 被检查 调查的单位有权拒绝 第一百八十二条国务院证券监督管理机构工作人员必须忠于职守, 依法办事, 公正廉洁, 不得利用职务便利牟取不正当利益, 不得泄露所知悉的有关单位和个人的商业秘密 (5) Aufzeichnungen über den Handel mit Wertpapieren, über die Registrierung ihres Eigentumsübergangs, Finanz- und Buchführungsunterlagen und andere einschlägige Schriftstücke und Unterlagen von Beteiligten sowie Einheiten und Einzelnen, die mit dem untersuchten Fall zu tun haben, einzusehen und zu kopieren; Schriftstücke und Unterlagen, die verlagert, verborgen, vernichtet oder beschädigt werden könnten, können in versiegelte Aufbewahrung genommen werden; (6) die Geld- und Wertpapierkonten sowie Bankkonten von Beteiligten und von Einheiten und Einzelnen, die mit dem untersuchten Fall zu tun haben, zu überprüfen; liegen Beweise vor, die belegen, dass rechtswidrige Vermögen wie Geldmittel oder Wertpapiere, die den Fall betreffen, verlagert oder verborgen wurden oder werden könnten, oder dass wichtige Beweise verborgen, gefälscht, vernichtet oder beschädigt wurden oder werden könnten, kann mit Genehmigung des Hauptverantwortlichen des Organs des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere bei den Justizorganen deren Einfrieren oder Versiegelung beantragt werden; (7) bei der Untersuchung von erheblichen rechtswidrigen Wertpapiergeschäften wie Manipulationen des Wertpapiermarktes und Insiderhandel den Kauf und Verkauf von Wertpapieren durch Beteiligte, bei denen der Fall untersucht wird, mit Genehmigung des Hauptverantwortlichen des Organs des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere zu beschränken, wobei die Frist für die Beschränkung nicht 15 Handelstage überschreiten darf; sind die Umstände eines Falles kompliziert, kann [die Frist um weitere] 15 Handelstage verlängert werden. 181 [Ausübung der Befugnisse durch Personal; vgl. 169 WpG a.f.] Wenn das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere nach dem Recht Amtspflichten erfüllt, indem es überwacht und überprüft oder untersucht, muss sein Personal, welches überwacht und überprüft oder untersucht zumindest zu zweit sein, und es muss die legalen Ausweise und das Schriftstück zur Mitteilung der Überwachung und Überprüfung oder Untersuchung vorzeigen. Wenn Personal, welches überwacht und überprüft oder untersucht, allein ist oder nicht die legalen Ausweise und das Schriftstück zur Mitteilung der Überwachung und Überprüfung oder Untersuchung vorzeigt, haben die Einheiten, die überwacht und überprüft oder untersucht werden, das Recht, dieses zu verweigern. 182 [Allgemeine Pflichten der Funktionäre, Geheimhaltung; vgl. 169, 170 WpG a.f. 18 ] Funktionäre des Organs des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere haben ihr Amt treu zu wahren, Angelegenheiten nach dem Recht zu erledigen; unparteiisch und redlich dürfen sie nicht Amtspflichten nutzen, um sich unlauteren Nutzen zu verschaffen, und dürfen nicht Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Einheiten und Einzelnen, von denen sie erfahren, durchsikkern lassen WpG führt Regelungen zusammen, die im alten Wertpapiergesetz in unterschiedlichen Vorschriften festgeschrieben waren, nämlich allgemeine Pflichten der Funktionäre aus 170 WpG a.f. und ihre Geheimhaltungspflicht nach 169 am Ende WpG. Inhaltlich haben sich keine Änderungen ergeben. 129

45 第一百八十三条国务院证券监督管理机构依法履行职责, 被检查 调查的单位和个人应当配合, 如实提供有关文件和资料, 不得拒绝 阻碍和隐瞒 第一百八十四条国务院证券监督管理机构依法制定的规章 规则和监督管理工作制度应当公开 国务院证券监督管理机构依据调查结果, 对证券违法行为作出的处罚决定, 应当公开 第一百八十五条国务院证券监督管理机构应当与国务院其他金融监督管理机构建立监督管理信息共享机制 国务院证券监督管理机构依法履行职责, 进行监督检查或者调查时, 有关部门应当予以配合 第一百八十六条国务院证券监督管理机构依法履行职责, 发现证券违法行为涉嫌犯罪的, 应当将案件移送司法机关处理 第一百八十七条国务院证券监督管理机构的人员不得在被监管的机构中任职 第十一章法律责任 第一百八十八条未经法定机关核准, 擅自公开或者变相公开发行证券的, 责令停止发行, 退还所募资金并加算银行同期存款利息, 处以非法所募资金金额百分之一以上百分之五以下的罚款 ; 对擅自公开或者变相公开发行证券设立的公司, 由依法履行监督管理职责的机构或者部门会同县级以上地方人民政府予以取缔 对直接负责的主管人员和其他直接责任人员给予警告, 并处以三万元以上三十万元以下的罚款 183 [Mitwirkungspflicht der Untersuchten; entspricht 171 WpG a.f.] Wenn das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere nach dem Recht Amtsaufgaben erfüllt, müssen die überprüften und untersuchten Einheiten und Einzelnen mit ihm zusammenarbeiten und einschlägige Schriftstücke und Unterlagen wahrheitsgemäß vorlegen und dürfen nichts verweigern, behindern oder verbergen. 184 [Offenlegungspflichten, entspricht 172 WpG a.f.] Die vom Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere nach dem Recht bestimmten Regeln und Vorschriften sowie Ordnungen zur Überwachung und Steuerung müssen offen gelegt werden. Beschlüsse über Sanktionen, welche das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere aufgrund der Ergebnisse von Untersuchungen bei rechtsverletzenden Handlungen bei Wertpapieren verhängt, müssen offen gelegt werden. 185 [Zusammenarbeit verschiedener Staatsorgane; neu eingefügt] Das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere muss mit anderen Organen des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Finanzen einen Mechanismus zur gemeinsamen Nutzung von Informationen über die Überwachung und Steuerung aufbauen. Wenn das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere nach dem Recht Amtsaufgaben erfüllt, indem es überwacht und überprüft oder untersucht, müssen die betreffenden Abteilungen zusammenarbeiten. 186 [Übergabe eines Falls an Justizbehörden; entspricht 173 WpG a.f.] Wenn das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere bei der Erfüllung von Amtsaufgaben nach dem Recht feststellt, dass bei rechtsverletzenden Handlungen bei Wertpapieren der Verdacht einer Straftat vorliegt, muss es den Fall den Justizbehörden zur Erledigung übergeben. 187 [Interessenkonflikte; entspricht 174 WpG a.f.] Personal des Organs des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere darf nicht bei einem der überwachten und gesteuerten Organe ein Amt innehaben. 11. Kapitel: Rechtliche Haftung 188 [Ungenehmigte öffentliche Ausgabe von Wertpapieren; vgl. 175 WpG a.f., erhebliche Änderungen] Wenn, ohne dass dies von der gesetzlich bestimmten Behörde geprüft und gebilligt worden ist, eigenmächtig Wertpapiere öffentlich oder verdeckt öffentlich ausgegeben werden, wird angeordnet, die Ausgabe einzustellen, die aufgebrachten Geldmittel zurückzuerstatten und dazu Bankzinsen für Bankeinlagen während des gleichen Zeitraums zu berechnen, und es wird eine Geldbuße in Höhe von ein bis fünf Prozent der illegal aufgebrachten Geldmittel verhängt; die Gesellschaft, die durch die eigenmächtig öffentlich oder verdeckt öffentlich ausgegebenen Wertpapiere errichtet worden ist, wird vom Organ oder von der Abteilung, das bzw. die nach dem Recht die Amtspflicht zur Überwachung und Steuerung erfüllt, und der territorialen Volksregierung von der Kreisebene an aufwärts unterbunden. Direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal wird verwarnt und mit einer Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan belegt. 130

46 第一百八十九条发行人不符合发行条件, 以欺骗手段骗取发行核准, 尚未发行证券的, 处以三十万元以上六十万元以下的罚款 ; 已经发行证券的, 处以非法所募资金金额百分之一以上百分之五以下的罚款 对直接负责的主管人员和其他直接责任人员处以三万元以上三十万元以下的罚款 发行人的控股股东 实际控制人指使从事前款违法行为的, 依照前款的规定处罚 第一百九十条证券公司承销或者代理买卖未经核准擅自公开发行的证券的, 责令停止承销或者代理买卖, 没收违法所得, 并处以违法所得一倍以上五倍以下的罚款 ; 没有违法所得或者违法所得不足三十万元的, 处以三十万元以上六十万元以下的罚款 给投资者造成损失的, 应当与发行人承担连带赔偿责任 对直接负责的主管人员和其他直接责任人员给予警告, 撤销任职资格或者证券从业资格, 并处以三万元以上三十万元以下的罚款 第一百九十一条证券公司承销证券, 有下列行为之一的, 责令改正, 给予警告, 没收违法所得, 可以并处三十万元以上六十万元以下的罚款 ; 情节严重的, 暂停或者撤销相关业务许可 给其他证券承销机构或者投资者造成损失的, 依法承担赔偿责任 对直接负责的主管人员和其他直接责任人员给予警告, 可以并处三万元以上三十万元以下的罚款 ; 情节严重的, 撤销任职资格或者证券从业资格 : ( 一 ) 进行虚假的或者误导投资者的广告或者其他宣传推介活动 ; ( 二 ) 以不正当竞争手段招揽承销业务 ; ( 三 ) 其他违反证券承销业务规定的行为 189 [Betrügerisch erlangte Emissionsgenehmigung; neu eingefügt] Wenn Emittenten nicht den Voraussetzungen für eine Ausgabe entsprechen und die Prüfung und Billigung der Ausgabe betrügerisch erhalten haben, wird, wenn die Wertpapiere noch nicht ausgegeben worden sind, eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt; wenn die Wertpapiere bereits ausgegeben worden sind, wird eine Geldbuße in Höhe von ein bis fünf Prozent der illegal aufgebrachten Geldmittel verhängt. Gegen direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. Wenn der beherrschende Aktionär oder die tatsächlich beherrschende Person des Emittenten zur rechtswidrigen Handlung nach dem vorigen Absatz anstiften, wird dies nach dem vorigen Absatz geahndet. 190 [Illegales Emissionsgeschäft von Investmentbanken; vgl. 176 WpG; erhebliche Änderungen] Wenn Wertpapiergesellschaften den Absatz von Wertpapieren übernehmen, die ohne Prüfung und Billigung eigenmächtig öffentlich ausgegeben worden sind, oder solche Wertpapiere vertretungsweise kaufen oder verkaufen, wird die Einstellung der Übernahme des Absatzes bzw. des vertretungsweisen Kauf oder Verkaufs angeordnet und eine Geldbuße in Höhe des Ein- bis Fünffachen der rechtswidrigen Einnahmen verhängt; gibt es keine rechtswidrigen Einnahmen oder übersteigen die rechtswidrigen Einnahmen nicht RMB Yuan, wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. Wird bei Anlegern ein Schaden verursacht, muss gemeinsam mit dem Emittenten die gesamtschuldnerische Schadenersatzhaftung übernommen werden. Direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal wird verwarnt, ihre Befähigung wird widerrufen, um das [betreffende] Amt zu bekleiden oder um Wertpapiergeschäfte zu tätigen, und es wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. 191 [Andere illegale Handlungen von Investmentbanken beim Emissionsgeschäft, neu eingefügt] Wenn bei der Übernahme des Absatzes durch Wertpapiergesellschaften einer der folgenden Umstände vorliegt, wird die Korrektur angeordnet und verwarnt, rechtswidrige Einnahmen werden eingezogen, und es kann eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt werden; sind die Umstände schwerwiegend, wird die betreffende Gewerbeerlaubnis vorläufig entzogen oder widerrufen. Wenn bei anderen Organen, die den Absatz von Wertpapieren übernehmen, oder bei Anlegern ein Schaden verursacht wird, wird nach dem Recht die Schadenersatzhaftung übernommen. Direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal wird verwarnt und es kann eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt werden; sind die Umstände schwerwiegend, wird ihre Befähigung widerrufen, um das [betreffende] Amt zu bekleiden oder um Wertpapiergeschäfte zu tätigen: (1) wenn sie falsche oder die Anleger irreführende Werbung oder andere Promotionsaktivitäten durchführen; (2) wenn sie sich mit unlauteren Wettbewerbsmethoden um die Übernahme des Absatzes von Wertpapieren bemühen; (3) andere Handlungen, die gegen die Bestimmungen über das Geschäft der Übernahme des Absatzes von Wertpapieren verstoßen. 131

47 第一百九十二条保荐人出具有虚假记载 误导性陈述或者重大遗漏的保荐书, 或者不履行其他法定职责的, 责令改正, 给予警告, 没收业务收入, 并处以业务收入一倍以上五倍以下的罚款 ; 情节严重的, 暂停或者撤销相关业务许可 对直接负责的主管人员和其他直接责任人员给予警告, 并处以三万元以上三十万元以下的罚款 ; 情节严重的, 撤销任职资格或者证券从业资格 第一百九十三条发行人 上市公司或者其他信息披露义务人未按照规定披露信息, 或者所披露的信息有虚假记载 误导性陈述或者重大遗漏的, 责令改正, 给予警告, 并处以三十万元以上六十万元以下的罚款 对直接负责的主管人员和其他直接责任人员给予警告, 并处以三万元以上三十万元以下的罚款 发行人 上市公司或者其他信息披露义务人未按照规定报送有关报告, 或者报送的报告有虚假记载 误导性陈述或者重大遗漏的, 责令改正, 给予警告, 并处以三十万元以上六十万元以下的罚款 对直接负责的主管人员和其他直接责任人员给予警告, 并处以三万元以上三十万元以下的罚款 发行人 上市公司或者其他信息披露义务人的控股股东 实际控制人指使从事前两款违法行为的, 依照前两款的规定处罚 第一百九十四条发行人 上市公司擅自改变公开发行证券所募集资金的用途的, 责令改正, 对直接负责的主管人员和其他直接责任人员给予警告, 并处以三万元以上三十万元以下的罚款 发行人 上市公司的控股股东 实际控制人指使从事前款违法行为的, 给予警告, 并处以三十万元以上六十万元以下的罚款 对直接负责的主管人员和其他直接责任人员依照前款的规定处罚 192 [Verletzung von Sorgfaltspflichten durch den Sponsor; neu eingefügt] Wenn das Empfehlungsschreiben, das der Sponsor 19 ausgestellt hat, falsche oder irreführende Angaben enthält oder erhebliche Lücken hat, oder wenn der Sponsor andere gesetzlich bestimmte Amtspflichten nicht erfüllt, wird die Korrektur angeordnet, eine Verwarnung erteilt, Geschäftseinkommen wird eingezogen und es wird eine Geldbuße in Höhe des Ein- bis Fünffachen des Geschäftseinkommens verhängt; sind die Umstände schwerwiegend, wird die betreffende Gewerbeerlaubnis vorläufig entzogen oder widerrufen. Direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal wird verwarnt und es wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt; sind die Umstände schwerwiegend, wird ihre Befähigung widerrufen, um das [betreffende] Amt zu bekleiden oder um Wertpapiergeschäfte zu tätigen: 193 [Verletzung von Publizitätspflichten, vgl. 177 WpG a.f., erhebliche Änderungen] Wenn Emittenten, börsengängige Gesellschaften oder andere Publizitätspflichtige nicht gemäß den Bestimmungen Informationen bekannt geben oder bekannt gegebene Informationen falsche oder irreführende Angaben enthalten oder erhebliche Lücken haben, wird die Korrektur angeordnet, eine Verwarnung erteilt und eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. Direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal wird verwarnt und es wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. Wenn Emittenten, börsengängige Gesellschaften oder andere Publizitätspflichtige nicht gemäß den Bestimmungen einschlägige Berichte einreichen oder eingereichte Berichte falsche oder irreführende Angaben enthalten oder erhebliche Lücken haben, wird die Korrektur angeordnet, eine Verwarnung erteilt und eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. Direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal wird verwarnt und es wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. Wenn der beherrschende Aktionär oder die tatsächlich beherrschende Person des Emittenten, der börsengängigen Gesellschaft oder anderer Publizitätspflichtiger zur rechtswidrigen Handlung nach den vorigen zwei Absätzen anstiften, wird dies nach dem vorigen Absatz geahndet. 194 [Änderung des Verwendungszwecks eingeworbener Geldmittel, neu eingefügt] Wenn Emittenten oder börsengängige Gesellschaften eigenmächtig den Verwendungszweck für die durch die öffentliche Ausgabe von Wertpapieren aufgebrachten Geldmittel ändern, wird die Korrektur angeordnet, direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal wird verwarnt und es wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. Wenn der beherrschende Aktionär oder die tatsächlich beherrschende Person des Emittenten oder der börsengängigen Gesellschaft zur rechtswidrigen Handlung nach dem vorigen Absatz anstiften, wird verwarnt und es wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. Direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal wird nach dem vorigen Absatz geahndet. 19 Siehe zum Sponsorsystem 11 Abs. 2 WpG. Das Empfehlungsschreiben sehen die 12 Abs. 2, 14 Abs. 2 und 17 Abs. 2 WpG vor. 132

48 第一百九十五条上市公司的董事 监事 高级管理人员 持有上市公司股份百分之五以上的股东, 违反本法第四十七条的规定买卖本公司股票的, 给予警告, 可以并处三万元以上十万元以下的罚款 第一百九十六条非法开设证券交易场所的, 由县级以上人民政府予以取缔, 没收违法所得, 并处以违法所得一倍以上五倍以下的罚款 ; 没有违法所得或者违法所得不足十万元的, 处以十万元以上五十万元以下的罚款 对直接负责的主管人员和其他直接责任人员给予警告, 并处以三万元以上三十万元以下的罚款 第一百九十七条未经批准, 擅自设立证券公司或者非法经营证券业务的, 由证券监督管理机构予以取缔, 没收违法所得, 并处以违法所得一倍以上五倍以下的罚款 ; 没有违法所得或者违法所得不足三十万元的, 处以三十万元以上六十万元以下的罚款 对直接负责的主管人员和其他直接责任人员给予警告, 并处以三万元以上三十万元以下的罚款 第一百九十八条违反本法规定, 聘任不具有任职资格 证券从业资格的人员的, 由证券监督管理机构责令改正, 给予警告, 可以并处十万元以上三十万元以下的罚款 ; 对直接负责的主管人员给予警告, 可以并处三万元以上十万元以下的罚款 第一百九十九条法律 行政法规规定禁止参与股票交易的人员, 直接或者以化名 借他人名义持有 买卖股票的, 责令依法处理非法持有的股票, 没收违法所得, 并处以买卖股票等值以下的罚款 ; 属于国家工作人员的, 还应当依法给予行政处分 195 [Ahndung von Short swing-geschäften nach 47; neu eingefügt] Wenn Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder, leitende Manager oder Aktionäre, die mindestens 5% der börsenzugelassenen Anteile der Gesellschaft halten, unter Verstoß gegen 47 dieses Gesetzes Aktien dieser Gesellschaft kaufen oder verkaufen, werden sie verwart und es kann eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt werden. 196 [Eröffnung illegaler Handelsplätze; vgl. 178 WpG a.f., erhebliche Änderungen] Wenn illegal ein Platz für den Wertpapierhandel eröffnet wird, so wird dies von der Volksregierung von der Kreisebene an aufwärts unterbunden, rechtswidrige Einnahmen werden eingezogen, und es wird eine Geldbuße in Höhe des Ein- bis Fünffachen der rechtswidrigen Einnahmen verhängt; gibt es keine rechtswidrigen Einnahmen oder übersteigen die rechtswidrigen Einnahmen nicht RMB Yuan, wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. Direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal wird verwarnt und es wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. 197 [Errichtung illegaler Wertpapierhäuser; vgl. 179 WpG a.f.] Wenn ohne Genehmigung eigenmächtig eine Wertpapiergesellschaft errichtet wird oder illegal Wertpapiergeschäfte betrieben werden, so wird dies vom Organ zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere unterbunden, rechtswidrige Einnahmen werden eingezogen, und es wird eine Geldbuße in Höhe des Ein- bis Fünffachen der rechtswidrigen Einnahmen verhängt; gibt es keine rechtswidrigen Einnahmen oder übersteigen die rechtswidrigen Einnahmen nicht RMB Yuan, wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. Direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal wird verwarnt und es wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. 198 [Anstellung nichtqualifizierten Personals; neu eingefügt 20 ] Wenn unter Verstoß gegen dieses Gesetz Personal eingestellt wird, das nicht die Befähigung besitzt, um das [betreffende] Amt zu bekleiden oder um Wertpapiergeschäfte zu tätigen, wird vom Organ zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere die Korrektur angeordnet, eine Verwarnung erteilt und es kann eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt werden; direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal wird verwarnt und es kann eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt werden. 199 [Aktienhandel durch Personen, denen der Handel verboten ist; entspricht 180 WpG a.f.] Wenn Personen, denen Gesetze oder Verwaltungsrechtsnormen die Beteiligung am Aktienhandel verbieten, direkt, unter Pseudonym oder unter Benutzung des Namens anderer Aktien innehaben, kaufen oder verkaufen, werden [sie] angewiesen, nach dem Recht über die rechtswidrig gehaltenen Aktien zu verfügen [=sie abzustoßen], rechtswidrige Einnahmen werden eingezogen, und es wird eine Geldbuße bis zur Höhe des Wertes der gekauften oder verkauften Aktien verhängt; wenn es sich um Beamte handelt, muss außerdem nach dem Recht eine Verwaltungsdisziplinarstrafe verhängt werden WpG ahndet Verstöße gegen Vorschriften, in denen Anforderungen an die Qualifikation von Personal aufgestellt werden. Nach dem WpG- Kommentar (S. 307) bezieht sich 198 WpG auf folgende Vorschriften: 108, 109 (Leiter der Wertpapierbörse und sonstiges Personal), 131, 132 (Leitungspersonal der Wertpapiergesellschaften und sonstiges Personal). 133

49 第二百条证券交易所 证券公司 证券登记结算机构 证券服务机构的从业人员或者证券业协会的工作人员, 故意提供虚假资料, 隐匿 伪造 篡改或者毁损交易记录, 诱骗投资者买卖证券的, 撤销证券从业资格, 并处以三万元以上十万元以下的罚款 ; 属于国家工作人员的, 还应当依法给予行政处分 第二百零一条为股票的发行 上市 交易出具审计报告 资产评估报告或者法律意见书等文件的证券服务机构和人员, 违反本法第四十五条的规定买卖股票的, 责令依法处理非法持有的股票, 没收违法所得, 并处以买卖股票等值以下的罚款 第二百零二条证券交易内幕信息的知情人或者非法获取内幕信息的人, 在涉及证券的发行 交易或者其他对证券的价格有重大影响的信息公开前, 买卖该证券, 或者泄露该信息, 或者建议他人买卖该证券的, 责令依法处理非法持有的证券, 没收违法所得, 并处以违法所得一倍以上五倍以下的罚款 ; 没有违法所得或者违法所得不足三万元的, 处以三万元以上六十万元以下的罚款 单位从事内幕交易的, 还应当对直接负责的主管人员和其他直接责任人员给予警告, 并处以三万元以上三十万元以下的罚款 证券监督管理机构工作人员进行内幕交易的, 从重处罚 200 [Verleitung von Anlegern zum Wertpapierhandel; vgl. 181 WpG a.f., erhebliche Änderungen 21 ] Wenn Personal von Wertpapierbörsen, Wertpapiergesellschaften, Organen zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren oder Wertpapierdienstleistungsorganen oder Funktionäre der Wertpapiergewerbeverbände vorsätzlich falsche Unterlagen zur Verfügung stellen oder Aufzeichnungen über Geschäfte verbergen, fälschen abändern, vernichten oder beschädigen und damit Anleger verleiten, Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen, wird ihre Befähigung widerrufen, Wertpapiergeschäfte zu tätigen, und es wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt; wenn es sich um Beamte handelt, muss auch noch nach dem Recht eine Verwaltungsdisziplinarstrafe verhängt werden. 201 [Aktienhandel durch Wertpapierdienstleistungsorgane und deren Personal; vgl. 182 WpG a.f., erhebliche Änderungen 22 ] Wenn Wertpapierdienstleistungsorgane und [deren] Personal, welche für die Ausgabe, die Börsenzulassung oder den Handel von Aktien Rechnungsprüfungsberichte, Vermögensbewertungsberichte oder Rechtsgutachten und sonstige Schriftstücke ausstellen, unter Verstoß gegen 45 dieses Gesetzes Aktien kaufen oder verkaufen, werden [sie] angewiesen, nach dem Recht über die rechtswidrig erlangten Aktien zu verfügen [=sie abzustoßen], rechtswidrige Einnahmen werden eingezogen, und es wird eine Geldbuße bis zur Höhe des Wertes der gehandelten Aktien verhängt. 202 [Insiderhandel; vgl. 183 WpG a.f., erhebliche Änderungen] Wenn Personen, die interne Informationen des Wertpapierhandels kennen oder illegal erlangt haben, vor der Bekanntgabe von Informationen, welche die Ausgabe von Wertpapieren oder den Handel mit ihnen berühren oder sonst erhebliche Auswirkungen auf den Preis von Wertpapieren haben, diese Wertpapiere kaufen oder verkaufen oder diese Informationen durchsickern lassen oder anderen vorschlagen, diese Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen, werden sie angewiesen, über die rechtswidrig gehaltenen Wertpapiere nach dem Recht zu verfügen [=sie abzustoßen], die rechtswidrigen Einnahmen werden eingezogen, und es wird eine Geldbuße in Höhe des Ein- bis Fünffachen der rechtswidrigen Einnahmen verhängt; gibt es keine rechtswidrigen Einnahmen oder übersteigen die rechtswidrigen Einnahmen nicht RMB Yuan, wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. Begeht eine Einheit den Insiderhandel, muss außerdem direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal verwarnt werden und eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt werden. Wenn Funktionäre des Organs zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere Insiderhandel betreiben, wird dies mit besonders schweren Disziplinarstrafen belegt. 21 Das alte Recht sah in 181 WpG a.f. auch eine Ahndung von Funktionären der CSRC wegen Verleitung von Anlegern zum Wertpapierhandel vor. 200 WpG hat den Kreis der Adressaten von Verwaltungssanktionen insofern eingeschränkt WpG hat im Vergleich zur alten Regelung in 182 WpG a.f. einen erweiterten Anwendungsbereich: Erfasst sind neben Schriftstücken für die Ausgabe und die Börsenzulassung auch Schriftstücke für den Handel von Aktien. Bezüglich des Verweises auf 45 WpG ist zu beachten, dass 45 Abs. 1 WpG nur Schriftstücke für die Ausgabe betrifft und hierfür ein Handelsverbot innerhalb der in der Vorschrift genannten sechsmonatigen Frist festlegt. 45 Abs. 2 WpG betrifft hingegen Schriftstücke für eine Gesellschft mit börsengängigen Aktien. In diesem Fall wird ein Handelsverbot innerhalb einer Frist von nur fünf Tagen nach der Veröffentlichung des Schriftstücks bestimmt. 134

50 第二百零三条违反本法规定, 操纵证券市场的, 责令依法处理非法持有的证券, 没收违法所得, 并处以违法所得一倍以上五倍以下的罚款 ; 没有违法所得或者违法所得不足三十万元的, 处以三十万元以上三百万元以下的罚款 单位操纵证券市场的, 还应当对直接负责的主管人员和其他直接责任人员给予警告, 并处以十万元以上六十万元以下的罚款 第二百零四条违反法律规定, 在限制转让期限内买卖证券的, 责令改正, 给予警告, 并处以买卖证券等值以下的罚款 对直接负责的主管人员和其他直接责任人员给予警告, 并处以三万元以上三十万元以下的罚款 第二百零五条证券公司违反本法规定, 为客户买卖证券提供融资融券的, 没收违法所得, 暂停或者撤销相关业务许可, 并处以非法融资融券等值以下的罚款 对直接负责的主管人员和其他直接责任人员给予警告, 撤销任职资格或者证券从业资格, 并处以三万元以上三十万元以下的罚款 第二百零六条违反本法第七十八条第一款 第三款的规定, 扰乱证券市场的, 由证券监督管理机构责令改正, 没收违法所得, 并处以违法所得一倍以上五倍以下的罚款 ; 没有违法所得或者违法所得不足三万元的, 处以三万元以上二十万元以下的罚款 203 [Marktmanipulationen; vgl. 184 WpG a.f., erhebliche Änderungen] Wenn unter Verstoß gegen dieses Gesetz der Wertpapiermarkt manipuliert wird, wird angeordnet, über die rechtswidrig gehaltenen Wertpapiere nach dem Recht zu verfügen [=sie abzustoßen], die rechtswidrigen Einnahmen werden eingezogen, und es wird eine Geldbuße in Höhe des Ein- bis Fünffachen der rechtswidrigen Einnahmen verhängt; gibt es keine rechtswidrigen Einnahmen oder übersteigen die rechtswidrigen Einnahmen nicht RMB Yuan, wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis 3 Millionen Yuan verhängt. Manipuliert eine Einheit den Wertpapiermarkt, muss außerdem direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal verwarnt werden und eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt werden. 204 [Handel mit beschränkt handelbaren Wertpapieren; neu eingefügt 23 ] Wenn unter Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen innerhalb der Frist, in der die Übertragung [des Eigentums an Wertpapieren] eingeschränkt ist, Wertpapiere gekauft oder verkauft werden, wird die Korrektur angeordnet, eine Verwarnung erteilt und eine Geldbuße bis zur Höhe des Wertes der gehandelten Wertpapiere verhängt. Direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal wird verwarnt und es wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. 205 [Leerkäufe und Leerverkäufe; vgl. 186 WpG a.f., erhebliche Änderungen] Wenn eine Wertpapiergesellschaft unter Verstoß gegen dieses Gesetz für einen Kunden beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren das Kapital [für den Kauf von Wertpapieren] oder die Wertpapiere [für den Verkauf dieser Wertpapiere] finanziert, werden die rechtswidrigen Einnahmen eingezogen, die betreffende Gewerbeerlaubnis wird vorläufig entzogen oder widerrufen, und es wird eine Geldbuße in Höhe des Wertes des rechtswidrig finanzierten Kapitals bzw. der finanzierten Wertpapiere verhängt. Direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal wird verwarnt, ihre Befähigung wird widerrufen, um das [betreffende] Amt zu bekleiden oder um Wertpapiergeschäfte zu tätigen, und es wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. 206 [Störung der Marktordnung nach 78 Abs. 1 und Abs. 3; vgl. 188 WpG a.f. 24 ] Wenn unter Verstoß gegen 78 Abs. 1 oder Abs. 3 dieses Gesetzes der Wertpapiermarkt durcheinander gebracht wird, ordnet das Organ zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere die Korrektur an, zieht rechtswidrige Einnahmen ein und verhängt eine Geldbuße in Höhe des Ein- bis Fünffachen der rechtswidrigen Einnahmen; gibt es keine rechtswidrigen Einnahmen oder übersteigen die rechtswidrigen Einnahmen nicht RMB Yuan, wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt WpG ahndet Verstöße gegen 38 WpG, nach dem Wertpapiere während einer Frist nicht übertragen werden dürfen, soweit dies gesetzlich bestimmt ist. Der WpG-Kommentar (S. 316) führt folgende Übertragungsbeschränkungen an: 98 WpG (Haltefrist für Übernehmer nach Übernahme börsennotierter Gesellschaften), 142 Abs. 1 Satz 1 GesG (Haltefrist für Gründer von Aktiengesellschaften), 142 Abs. 1 Satz 2 GesG (Haltefrist für Inhaber von Aktien, die vor der öffentlichen Ausgabe emittiert wurden), 142 Abs. 2 GesG (Haltefristen für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates der Gesellschaft und ihre leitenden Manager). 24 Die 206, 207 WpG ahnden Verstöße gegen 78 WpG. Durch den ausdrücklichen Verweis auf die jeweils einschlägigen Absätze des 78 WpG wird die Anwendung im Vergleich zur alten Rechtslage ( 188, 189 WpG a.f.) vereinfacht. Inhaltlich ergeben sich keine Veränderungen. 135

51 第二百零七条违反本法第七十八条第二款的规定, 在证券交易活动中作出虚假陈述或者信息误导的, 责令改正, 处以三万元以上二十万元以下的罚款 ; 属于国家工作人员的, 还应当依法给予行政处分 第二百零八条违反本法规定, 法人以他人名义设立账户或者利用他人账户买卖证券的, 责令改正, 没收违法所得, 并处以违法所得一倍以上五倍以下的罚款 ; 没有违法所得或者违法所得不足三万元的, 处以三万元以上三十万元以下的罚款 对直接负责的主管人员和其他直接责任人员给予警告, 并处以三万元以上十万元以下的罚款 证券公司为前款规定的违法行为提供自己或者他人的证券交易账户的, 除依照前款的规定处罚外, 还应当撤销直接负责的主管人员和其他直接责任人员的任职资格或者证券从业资格 第二百零九条证券公司违反本法规定, 假借他人名义或者以个人名义从事证券自营业务的, 责令改正, 没收违法所得, 并处以违法所得一倍以上五倍以下的罚款 ; 没有违法所得或者违法所得不足三十万元的, 处以三十万元以上六十万元以下的罚款 ; 情节严重的, 暂停或者撤销证券自营业务许可 对直接负责的主管人员和其他直接责任人员给予警告, 撤销任职资格或者证券从业资格, 并处以三万元以上十万元以下的罚款 207 [Störung der Marktordnung nach 78 Abs. 2; vgl. 189 WpG a.f. 24 ] Wenn unter Verstoß gegen 78 Abs. 2 dieses Gesetzes im Wertpapierhandel falsche Angaben gemacht werden oder mit Informationen irregeführt wird, wird die Korrektur angeordnet und eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt; wenn es sich um Beamte handelt, muss außerdem nach dem Recht eine Verwaltungsdisziplinarstrafe verhängt werden. 208 [Illegale Verwendung von Konten durch juristische Personen; vgl. 190 WpG a.f., erhebliche Änderungen 25 ] Wenn unter Verstoß gegen dieses Gesetz eine juristische Person unter dem Namen einer anderen Person Konten errichtet oder das Konto einer anderen Person nutzt und [darüber] Wertpapiere kauft und verkauft, wird sie angewiesen, dies zu korrigieren; das rechtswidrig Erlangte wird eingezogen und eine Geldbuße in Höhe des Ein- bis Fünffachen des rechtswidrig Erlangten verhängt; gibt es keine rechtswidrigen Einnahmen oder übersteigen die rechtswidrigen Einnahmen nicht RMB Yuan, wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. Direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal wird verwarnt und es wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. Wenn eine Wertpapiergesellschaft für die rechtswidrige Handlung nach dem vorigen Absatz das eigene Wertpapierhandelskonto oder das [Wertpapierhandelskonto] einer anderen Person zur Verfügung stellt, muss außer einer Sanktion gemäß dem vorigen Absatz auch die Befähigung von direkt verantwortlichem zuständigem und anderem direkt verantwortlichem Personal widerrufen werden, das [betreffende] Amt zu bekleiden oder Wertpapiergeschäfte zu tätigen. 209 [Verdeckte Eigengeschäfte von Investmentbanken; vgl. 191 WpG a.f., erhebliche Änderungen 26 ] Wenn Wertpapiergesellschaften unter Verstoß gegen dieses Gesetz unter dem Namen anderer oder von Einzelpersonen Eigengeschäfte betreiben, werden sie angewiesen, dies zu korrigieren, das rechtswidrig Erlangte wird eingezogen und eine Geldbuße in Höhe des Ein- bis Fünffachen der rechtswidrigen Einnahmen verhängt; gibt es keine rechtswidrigen Einnahmen oder übersteigen die rechtswidrigen Einnahmen nicht RMB Yuan, wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt; sind die Umstände schwerwiegend, wird ihr Betrieb von Eigengeschäften vorläufig ausgesetzt oder eingestellt. Direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal wird verwarnt, es wird [ihre] Befähigung widerrufen, um das [betreffende] Amt zu bekleiden oder um Wertpapiergeschäfte zu tätigen, und eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt Abs. 1 WpG ahndet Verstöße juristischer Personen gegen 80 WpG, während 208 Abs. 2 WpG zusätzliche Verwaltungssanktionen gegen Wertpapiergesellschaften vorsieht, die Beihilfe zu den Handlungen juristischer Personen nach 80 WpG leisten. Zugleich ahndet 208 Abs. 2 WpG auch Verstöße von Wertpapiergesellschaften gegen 137 Abs. 3 WpG. Nach altem Recht konnten nach 190 WpG a.f. nur gegen juristische Personen, nicht aber gegen die Beihilfe leistenden Wertpapiergesellschaften Verwaltungssanktionen verhängt werden WpG ahndet Verstöße gegen 137 Abs. 1 WpG. Im Vergleich zur alten Regelung in 191 WpG a.f. können nun auch Geldbußen verhängt werden, wenn Wertpapiergesellschaften bei Eigengeschäften keine rechtswidrigen Einnahmen erzielen. Neu sind außerdem die Sanktionen gegen direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal. Keiner Ahndung durch Verwaltungssanktionen unterliegt nach wie vor, wenn Wertpapiergesellschaften unter Verstoß gegen 137 Abs. 2 WpG ( 133 Abs. 2 WpG a.f.) bei Eigengeschäften andere als nach dem Recht aufgebrachte Mittel verwenden, soweit es sich hierbei nicht um Kundengelder handelt (deren Veruntreuung 211 WpG ahndet). 136

52 第二百一十条证券公司违背客户的委托买卖证券 办理交易事项, 或者违背客户真实意思表示, 办理交易以外的其他事项的, 责令改正, 处以一万元以上十万元以下的罚款 给客户造成损失的, 依法承担赔偿责任 第二百一十一条证券公司 证券登记结算机构挪用客户的资金或者证券, 或者未经客户的委托, 擅自为客户买卖证券的, 责令改正, 没收违法所得, 并处以违法所得一倍以上五倍以下的罚款 ; 没有违法所得或者违法所得不足十万元的, 处以十万元以上六十万元以下的罚款 ; 情节严重的, 责令关闭或者撤销相关业务许可 对直接负责的主管人员和其他直接责任人员给予警告, 撤销任职资格或者证券从业资格, 并处以三万元以上三十万元以下的罚款 第二百一十二条证券公司办理经纪业务, 接受客户的全权委托买卖证券的, 或者证券公司对客户买卖证券的收益或者赔偿证券买卖的损失作出承诺的, 责令改正, 没收违法所得, 并处以五万元以上二十万元以下的罚款, 可以暂停或者撤销相关业务许可 对直接负责的主管人员和其他直接责任人员给予警告, 并处以三万元以上十万元以下的罚款, 可以撤销任职资格或者证券从业资格 第二百一十三条收购人未按照本法规定履行上市公司收购的公告 发出收购要约 报送上市公司收购报告书等义务或者擅自变更收购要约的, 责令改正, 给予警告, 并处以十万元以上三十万元以下的罚款 ; 在改正前, 收购人对其收购或者通过协议 其他安排与他人共同收购的股份不得行使表决权 对直接负责的主管人员和其他直接责任人员给予警告, 并处以三万元以上三十万元以下的罚款 210 [Verstoß gegen Orders von Kunden oder gegen Interessenwahrungspflichten; entspricht 192 WpG a.f.] Wenn Wertpapiergesellschaften entgegen dem Auftrag eines Kunden Wertpapiere kaufen oder verkaufen oder sonst Geschäfte tätigen oder außerhalb des Handels gegen die tatsächlichen Willenserklärungen des Kunden handeln, wird die Korrektur angeordnet und eine Geldbuße von bis Yuan verhängt. Wird beim Kunden ein Verlust verursacht, wird nach dem Recht die Schadenersatzhaftung übernommen [Veruntreuung von Kundenvermögen; vgl. 193 WpG a.f., erhebliche Änderungen] Wenn Wertpapiergesellschaften oder Organe zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren Geldmittel oder Wertpapiere von Kunden missbrauchen oder, ohne vom Kunden dazu beauftragt zu sein, eigenmächtig Wertpapiere für Kunden kaufen oder verkaufen, wird die Korrektur angeordnet, das rechtswidrig Erlangte wird eingezogen und eine Geldbuße in Höhe des Ein- bis Fünffachen der rechtswidrigen Einnahmen verhängt; gibt es keine rechtswidrigen Einnahmen oder übersteigen die rechtswidrigen Einnahmen nicht RMB Yuan, wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt; sind die Umstände schwerwiegend, wird die Schließung angeordnet oder die betreffende Gewerbeerlaubnis widerrufen. Direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal wird verwarnt, es wird [ihre] Befähigung widerrufen, um das [betreffende] Amt zu bekleiden oder um Wertpapiergeschäfte zu tätigen, und eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. 212 [Rechtswidrige Kommissionsgeschäfte; vgl. 194 WpG a.f.] Wenn eine Wertpapiergesellschaft vermittelnde Geschäfte betreibt, eine Generalvollmacht des Kunden annimmt und [für ihn dann] Wertpapiere kauft oder verkauft oder den Kunden Gewinne oder den Ersatz von Verlusten aus Käufen und Verkäufen von Wertpapieren verspricht, wird die Korrektur angeordnet, rechtswidrige Einnahmen werden eingezogen, eine Geldbuße von RMB bis Yuan verhängt, und es kann die betreffende Gewerbeerlaubnis vorläufig entzogen oder widerrufen werden. Direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal wird verwarnt, es wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt und es kann [ihre] Befähigung widerrufen werden, um das [betreffende] Amt zu bekleiden oder um Wertpapiergeschäfte zu tätigen. 213 [Nichterfüllung von Pflichten bei Unternehmensübernahmen; neu eingefügt] Wenn der Übernehmer [einer Gesellschaft] nicht gemäß diesem Gesetz Pflichten erfüllt, indem er beispielsweise die Übernahme der börsengängigen Gesellschaft offen legt, ein Übernahmeangebot macht, den Bericht über die Übernahme einer börsengängigen Gesellschaft einreicht, oder wenn er das Übernahmeangebot eigenmächtig ändert, wird die Korrektur angeordnet, eine Verwarnung erteilt und eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt; vor der Richtigstellung darf der Übernehmer im Hinblick auf die durch ihn [allein] übernommenen oder durch eine Vereinbarung oder ein anderes Arrangement mit anderen Personen gemeinsam übernommenen Anteile nicht das Stimmrecht ausüben. Direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal wird verwarnt und es wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. 27 Siehe zum Schadenersatzanspruch nach 210 Satz 2 WpG im Beitrag in diesem Heft unter II 8 d. 137

53 第二百一十四条收购人或者收购人的控股股东, 利用上市公司收购, 损害被收购公司及其股东的合法权益的, 责令改正, 给予警告 ; 情节严重的, 并处以十万元以上六十万元以下的罚款 给被收购公司及其股东造成损失的, 依法承担赔偿责任 对直接负责的主管人员和其他直接责任人员给予警告, 并处以三万元以上三十万元以下的罚款 第二百一十五条证券公司及其从业人员违反本法规定, 私下接受客户委托买卖证券的, 责令改正, 给予警告, 没收违法所得, 并处以违法所得一倍以上五倍以下的罚款 ; 没有违法所得或者违法所得不足十万元的, 处以十万元以上三十万元以下的罚款 第二百一十六条证券公司违反规定, 未经批准经营非上市证券的交易的, 责令改正, 没收违法所得, 并处以违法所得一倍以上五倍以下的罚款 第二百一十七条证券公司成立后, 无正当理由超过三个月未开始营业的, 或者开业后自行停业连续三个月以上的, 由公司登记机关吊销其公司营业执照 第二百一十八条证券公司违反本法第一百二十九条的规定, 擅自设立 收购 撤销分支机构, 或者合并 分立 停业 解散 破产, 或者在境外设立 收购 参股证券经营机构的, 责令改正, 没收违法所得, 并处以违法所得一倍以上五倍以下的罚款 ; 没有违法所得或者违法所得不足十万元的, 处以十万元以上六十万元以下的罚款 对直接负责的主管人员给予警告, 并处以三万元以上十万元以下的罚款 214 [Schädigung der Zielgesellschaft; vgl. 195 WpG a.f., erhebliche Änderungen] Wenn der Übernehmer oder der beherrschende Aktionär des Übernehmers die Übernahme der börsengängigen Gesellschaft nutzt, um die legalen Rechte der zu übernehmenden Gesellschaft oder der Aktionäre [dieser Gesellschaft] zu schädigen, wird die Korrektur angeordnet und eine Verwarnung erteilt; sind die Umstände schwerwiegend, wird auch eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. Wird ein Schaden bei der zu übernehmenden Gesellschaft oder deren Aktionären verursacht, wird nach dem Recht die Schadenersatzhaftung übernommen. Direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal wird verwarnt und es wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. 215 [Private Annahme von Orders; entspricht mit kleinen Änderungen 196 WpG a.f.] Wenn Wertpapiergesellschaften und die bei ihnen Tätigen unter Verstoß gegen dieses Gesetz privat Kundenaufträge zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren annehmen, wird die Korrektur angeordnet, eine Verwarnung erteilt, das rechtswidrig Erlangte wird eingezogen und eine Geldbuße in Höhe des Ein- bis Fünffachen des rechtswidrig Erlangten verhängt; gibt es keine rechtswidrigen Einnahmen oder übersteigen die rechtswidrigen Einnahmen nicht RMB Yuan, wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. 216 [Ungenehmigter Handel mit nicht börsenzugelassenen Wertpapieren; entspricht mit Änderung im Wortlaut 197 WpG a.f.] Wenn Wertpapiergesellschaften unter Verstoß gegen dieses Gesetz ungenehmigt mit nicht börsenzugelassenen Wertpapieren handeln, werden sie angewiesen, dies zu korrigieren, das rechtswidrig Erlangte wird eingezogen und eine Geldbuße in Höhe des Ein- bis Fünffachen des rechtswidrig Erlangten verhängt. 217 [Nichtaufnahme oder Unterbrechung des Betriebs bei Investmentbanken; entspricht 198 WpG a.f.] Wenn eine Wertpapiergesellschaft nach ihrer Errichtung ohne angemessenen Grund über drei Monate lang nicht ihren Betrieb aufnimmt oder nach der Betriebsaufnahme den Betrieb von sich aus fortgesetzt über drei Monate einstellt, löscht die Registrierungsbehörde für Gesellschaften ihren Gewerbeschein für Gesellschaften. 218 [Verstoß gegen 129; neu eingefügt] Wenn eine Wertpapiergesellschaft unter Verstoß gegen 129 dieses Gesetz eigenmächtig Zweigstellen errichtet, übernimmt oder aufhebt, wenn [die Wertpapiergesellschaft] fusioniert, sich aufteilt, ihre Geschäfte einstellt, aufgelöst wird oder in Konkurs gehen, oder wenn sie außerhalb des [chinesischen] Gebietes Organe des Wertpapiergewerbes errichtet, diese übernimmt oder [hieran] eine Beteiligung [erwirbt], wird die Korrektur angeordnet, das rechtswidrig Erlangte wird eingezogen und eine Geldbuße in Höhe des Ein- bis Fünffachen des rechtswidrig Erlangten verhängt; gibt es keine rechtswidrigen Einnahmen oder übersteigen die rechtswidrigen Einnahmen nicht RMB Yuan, wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. Direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal wird verwarnt und es wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. 138

54 证券公司违反本法第一百二十九条的规定, 擅自变更有关事项的, 责令改正, 并处以十万元以上三十万元以下的罚款 对直接负责的主管人员给予警告, 并处以五万元以下的罚款 第二百一十九条证券公司违反本法规定, 超出业务许可范围经营证券业务的, 责令改正, 没收违法所得, 并处以违法所得一倍以上五倍以下的罚款 ; 没有违法所得或者违法所得不足三十万元的, 处以三十万元以上六十万元以下罚款 ; 情节严重的, 责令关闭 对直接负责的主管人员和其他直接责任人员给予警告, 撤销任职资格或者证券从业资格, 并处以三万元以上十万元以下的罚款 第二百二十条证券公司对其证券经纪业务 证券承销业务 证券自营业务 证券资产管理业务, 不依法分开办理, 混合操作的, 责令改正, 没收违法所得, 并处以三十万元以上六十万元以下的罚款 ; 情节严重的, 撤销相关业务许可 对直接负责的主管人员和其他直接责任人员给予警告, 并处以三万元以上十万元以下的罚款 ; 情节严重的, 撤销任职资格或者证券从业资格 第二百二十一条提交虚假证明文件或者采取其他欺诈手段隐瞒重要事实骗取证券业务许可的, 或者证券公司在证券交易中有严重违法行为, 不再具备经营资格的, 由证券监督管理机构撤销证券业务许可 Wenn eine Wertpapiergesellschaft unter Verstoß gegen 129 dieses Gesetzes eigenmächtig [andere] Gegenstände ändert, wird die Korrektur angeordnet und eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. Direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal wird verwarnt und es wird eine Geldbuße bis zu einer Höhe von RMB Yuan verhängt. 219 [Überschreitung des Geschäftsbereichs; vgl. 199 WpG a.f.] Wenn eine Wertpapiergesellschaft unter Verstoß gegen dieses Gesetz Wertpapiergeschäfte über den Bereich ihrer Gewerbeerlaubnis hinaus betreibt, wird die Korrektur angeordnet, die rechtswidrigen Einnahmen werden eingezogen und es wird eine Geldbuße in Höhe des Ein- bis Fünffachen der rechtswidrigen Einnahmen verhängt; gibt es keine rechtswidrigen Einnahmen oder übersteigen die rechtswidrigen Einnahmen nicht RMB Yuan, wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt; sind die Umstände schwerwiegend, wird die Schließung angeordnet. Direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal wird verwarnt, es wird [ihre] Befähigung widerrufen, um das [betreffende] Amt zu bekleiden oder um Wertpapiergeschäfte zu tätigen, und eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. 220 [Nichterrichten von Chinese Walls ; vgl. 200 WpG a.f.] Wenn eine Wertpapiergesellschaft vermittelnde Geschäfte, Geschäfte der Übernahme des Absatzes [von Wertpapieren], Eigengeschäfte und Vermögensverwaltungsgeschäfte mit Wertpapieren betreibt und sie nicht dem Recht gemäß trennt, sondern sie vermischt durchführt, wird die Korrektur angeordnet, die rechtswidrigen Einnahmen werden eingezogen und es wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt; sind die Umstände schwerwiegend, wird die betreffende Gewerbeerlaubnis widerrufen. Direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal wird verwarnt, und es wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt, sind die Umstände schwerwiegend, wird [ihre] Befähigung widerrufen, um das [betreffende] Amt zu bekleiden oder um Wertpapiergeschäfte zu tätigen. 221 [Betrügerisches Erlangen der Wertpapiergewerbeerlaubnis und Rechtsverletzungen im Wertpapierhandel; entspricht 201 WpG a.f.] Wenn jemand falsche Nachweise vorlegt oder andere betrügerische Tricks benutzt, um wichtige Tatsachen zu verbergen und sich die Wertpapiergewerbeerlaubnis zu erschwindeln, oder wenn eine Wertpapiergesellschaft im Wertpapierhandel schwere Rechtsverletzungen begeht und die Voraussetzungen für ihren Betrieb nicht mehr erfüllt, hebt das Organ zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere ihre Wertpapiergewerbeerlaubnis auf und weist sie an, zu schließen. 139

55 第二百二十二条证券公司或者其股东 实际控制人违反规定, 拒不向证券监督管理机构报送或者提供经营管理信息和资料, 或者报送 提供的经营管理信息和资料有虚假记载 误导性陈述或者重大遗漏的, 责令改正, 给予警告, 并处以三万元以上三十万元以下的罚款, 可以暂停或者撤销证券公司相关业务许可 对直接负责的主管人员和其他直接责任人员, 给予警告, 并处以三万元以下的罚款, 可以撤销任职资格或者证券从业资格 证券公司为其股东或者股东的关联人提供融资或者担保的, 责令改正, 给予警告, 并处以十万元以上三十万元以下的罚款 对直接负责的主管人员和其他直接责任人员, 处以三万元以上十万元以下的罚款 股东有过错的, 在按照要求改正前, 国务院证券监督管理机构可以限制其股东权利 ; 拒不改正的, 可以责令其转让所持证券公司股权 第二百二十三条证券服务机构未勤勉尽责, 所制作 出具的文件有虚假记载 误导性陈述或者重大遗漏的, 责令改正, 没收业务收入, 暂停或者撤销证券服务业务许可, 并处以业务收入一倍以上五倍以下的罚款 对直接负责的主管人员和其他直接责任人员给予警告, 撤销证券从业资格, 并处以三万元以上十万元以下的罚款 第二百二十四条违反本法规定, 发行 承销公司债券的, 由国务院授权的部门依照本法有关规定予以处罚 222 [Verletzung von Informationspflichten durch Investmentbanken; neu eingefügt] Wenn Wertpapiergesellschaften oder ihre Aktionäre oder ihre tatsächlich beherrschende Person unter Verstoß gegen die Bestimmungen sich weigern, Informationen und Unterlagen über die Geschäftsführung beim Organ zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere einzureichen oder zur Verfügung zu stellen, oder wenn die eingereichten oder zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen über die Geschäftsführung falsche oder irreführende Angaben enthalten oder erhebliche Lücken haben, wird die Korrektur angeordnet, eine Verwarnung erteilt, eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt und es kann die betreffende Gewerbeerlaubnis der Wertpapiergesellschaft vorläufig entzogen oder widerrufen werden. Direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal wird verwarnt, es wird eine Geldbuße in Höhe von bis zu RMB Yuan verhängt und es kann [ihre] Befähigung widerrufen werden, um das [betreffende] Amt zu bekleiden oder um Wertpapiergeschäfte zu tätigen. Wenn Wertpapiergesellschaften für ihre Aktionäre bzw. Gesellschafter oder mit den Aktionären bzw. Gesellschaftern verbundenen Personen Finanzmittel oder Sicherheiten zur Verfügung stellen, wird die Korrektur angeordnet, eine Verwarnung erteilt und eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. Gegen direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. Liegt beim Aktionär bzw. Gesellschafter Verschulden vor, kann das Organ des Staatsrats zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere vor der Richtigstellung gemäß den Anforderungen seine Aktionärs- bzw. Gesellschafterrechte beschränken; verweigert er die Richtigstellung, kann die Übertragung der Anteilsrechte angeordnet werden, die er an der Wertpapiergesellschaft hält. 223 [Verstoß gegen Sorgfaltspflichten durch Wertpapierdienstleistungsorgane; vgl. 202 WpG a.f. erhebliche Änderungen] Wenn Wertpapierdienstleistungsorgane nicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachten, so dass die von ihnen angefertigten oder ausgestellten Schriftstücke falsche oder irreführende Angaben enthalten oder erhebliche Lücken haben, wird die Korrektur angeordnet, rechtwidriges Geschäftseinkommen wird eingezogen, die Wertpapierdienstleistungsgewerbeerlaubnis wird vorläufig entzogen oder widerrufen und es wird eine Geldbuße in Höhe des Ein- bis Fünffachen des rechtswidrigen Geschäftseinkommens verhängt. Direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal wird verwarnt, es wird [ihre] Befähigung widerrufen, um Wertpapiergeschäfte zu tätigen, und eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. 224 [Analoge Anwendung auf Gesellschaftsanleihen; vgl. 206 WpG a.f. erhebliche Änderungen 28 ] Wenn unter Verstoß gegen dieses Gesetz Gesellschaftsschuldverschreibungen ausgegeben werden oder [ihr] Absatz übernommen wird, verhängt die vom Staatsrat ermächtigten Abteilung gemäß den betreffenden Bestimmungen dieses Gesetzes [Verwaltungs-]Sanktionen. 28 Die bisherige Regelung in 206 WpG a.f. sah für die Verhängung von Verwaltungssanktionen wegen verbotener Handlungen im Zusammenhang mit Gesellschaftsanleihen vor, dass die vom Staatsrat ermächtigten Abteilung nur bestimmte Vorschriften des 11. Kapitels des Wertpapiergesetzes anwenden konnte (nämlich die 175 [Ausgabe von Wertpapieren ohnen Genehmigung], 176 [Übernahme des Absatzes der Wertpapiere ohne Genehmigung] und 202 WpG a.f. [Ausstellen fehlerhafter Schriftsstücke durch spezielle Organe ]). 224 WpG sieht diese Beschränkung nicht mehr vor. 140

56 第二百二十五条上市公司 证券公司 证券交易所 证券登记结算机构 证券服务机构, 未按照有关规定保存有关文件和资料的, 责令改正, 给予警告, 并处以三万元以上三十万元以下的罚款 ; 隐匿 伪造 篡改或者毁损有关文件和资料的, 给予警告, 并处以三十万元以上六十万元以下的罚款 第二百二十六条未经国务院证券监督管理机构批准, 擅自设立证券登记结算机构的, 由证券监督管理机构予以取缔, 没收违法所得, 并处以违法所得一倍以上五倍以下的罚款 投资咨询机构 财务顾问机构 资信评级机构 资产评估机构 会计师事务所未经批准, 擅自从事证券服务业务的, 责令改正, 没收违法所得, 并处以违法所得一倍以上五倍以下的罚款 证券登记结算机构 证券服务机构违反本法规定或者依法制定的业务规则的, 由证券监督管理机构责令改正, 没收违法所得, 并处以违法所得一倍以上五倍以下的罚款 ; 没有违法所得或者违法所得不足十万元的, 处以十万元以上三十万元以下的罚款 ; 情节严重的, 责令关闭或者撤销证券服务业务许可 第二百二十七条国务院证券监督管理机构或者国务院授权的部门有下列情形之一的, 对直接负责的主管人员和其他直接责任人员, 依法给予行政处分 : ( 一 ) 对不符合本法规定的发行证券 设立证券公司等申请予以核准 批准的 ; 225 [Verletzung von Aufbewahrungspflichten; neu eingefügt 29 ] Wenn börsengängige Gesellschaften, Wertpapiergesellschaften, Wertpapierbörsen, Organe zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren und Wertpapierdienstleistungsorgane Schriftstücke und Unterlagen nicht gemäß den einschlägigen Bestimmungen aufbewahren, wird die Korrektur angeordnet, eine Verwarnung erteilt und eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt; werden Schriftstücke und Unterlagen verborgen, gefälscht, abgeändert, vernichtet oder beschädigt, wird eine Verwarnung erteilt und eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. 226 [Verstöße durch Clearinginstitute und Wertpapierdienstleistungsinstitute; vgl. 203 WpG a.f., Abs. 2 neu eingefügt 30 ] Wird ohne Genehmigung des Organs des Staatsrats zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere eigenmächtig ein Organ zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren errichtet, so unterbindet das Organ zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere dies, zieht die rechtswidrigen Einnahmen ein und verhängt eine Geldbuße in Höhe des Ein- bis Fünffachen der rechtswidrigen Einnahmen. Wenn Anlageberatungsorgane, Finanzberatungsorgane, Kreditbewertungsorgane, Vermögensbewertungsorgane oder Wirtschaftsprüfungsbüros ohne Genehmigung eigenmächtig Geschäfte mit Wertpapierdienstleistungen tätigen, wird die Korrektur angeordnet, rechtswidrige Einnahmen werden eingezogen und es wird eine Geldbuße in Höhe des Ein- bis Fünffachen der rechtswidrigen Einnahmen verhängt. Wenn ein Organ zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren oder ein Wertpapierdienstleistungsorgan dieses Gesetz oder die vom nach dem Recht festgesetzten Geschäftsregeln verletzt, ordnet das Organ zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere die Korrektur an, zieht die rechtswidrigen Einnahmen ein und verhängt eine Geldbuße in Höhe des Ein- bis Fünffachen des rechtswidrig Erlangten; gibt es keine rechtswidrigen Einnahmen oder übersteigen die rechtswidrigen Einnahmen nicht RMB Yuan, wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt; sind die Umstände schwerwiegenden, wird die Schließung angeordnet oder es wird die Wertpapierdienstleistungsgewerbeerlaubnis widerrufen. 227 [Verletzung von Amtspflichten durch die Aufsichtsbehörden; vgl. 204 WpG a.f.] Wenn beim Organ des Staatsrats zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere oder einer vom Staatsrat ermächtigten Abteilung einer der folgenden Umstände vorliegt, wird gegen direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal nach dem Recht eine Verwaltungsdisziplinarstrafe verhängt: (1) wenn Anträge auf Ausgabe von Wertpapieren oder Errichtung von Wertpapiergesellschaften geprüft und gebilligt bzw. genehmigt werden, die nicht den Bestimmungen dieses Gesetzes entsprechen; WpG ahndet nach dem WpG-Kommentar (S. 350) Verstöße gegen die in den 147, 162 WpG für Wertpapiergesellschaften und Organe zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren festgelegten Aufbewahrungspflichten. Für Aufbewahrungspflichten von börsengängigen Gesellschaften, Wertpapierbörsen und Wertpapierdienstleistungsorgane gilt der Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen außerhalb des Wertpapiergesetzes Abs. 1 WpG entspricht 203 Abs. 1 WpG a.f. Siehe zur neu eingefügten Regelung des 226 Abs. 2 WpG im Betrag in diesem Heft unter II 13 a. 226 Abs. 3 WpG übernimmt die Sanktionsbefugnis der CSRC gegenüber Organen zur Registrierung und Abwicklung von Wertpapieren und Wertpapierdienstleistungsorganen aus 203 Abs. 2 WpG a.f. 141

57 ( 二 ) 违反规定采取本法第一百八十条规定的现场检查 调查取证 查询 冻结或者查封等措施的 ; ( 三 ) 违反规定对有关机构和人员实施行政处罚的 ; ( 四 ) 其他不依法履行职责的行为 第二百二十八条证券监督管理机构的工作人员和发行审核委员会的组成人员, 不履行本法规定的职责, 滥用职权 玩忽职守, 利用职务便利牟取不正当利益, 或者泄露所知悉的有关单位和个人的商业秘密的, 依法追究法律责任 第二百二十九条证券交易所对不符合本法规定条件的证券上市申请予以审核同意的, 给予警告, 没收业务收入, 并处以业务收入一倍以上五倍以下的罚款 对直接负责的主管人员和其他直接责任人员给予警告, 并处以三万元以上三十万元以下的罚款 第二百三十条拒绝 阻碍证券监督管理机构及其工作人员依法行使监督检查 调查职权未使用暴力 威胁方法的, 依法给予治安管理处罚 第二百三十一条违反本法规定, 构成犯罪的, 依法追究刑事责任 (2) wenn unter Verstoß gegen die Bestimmungen Maßnahmen nach 180 dieses Gesetzes wie Untersuchungen vor Ort, Durchführung von Untersuchungen und Erhebung von Beweisen, Nachfragen, Einfrieren oder Versiegeln ergriffen werden; (3) wenn unter Verstoß gegen die Bestimmungen gegen betreffende Organe und Personal Verwaltungssanktionen durchgeführt werden; (4) andere Handlungen, durch die nicht nach dem Recht Amtspflichten erfüllt werden. 228 [Verletzung von Amtspflichten durch Bedienstete der Aufsichtsbehörde; vgl. 205 WpG, erhebliche Änderungen] Wenn Funktionäre des Organs zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere oder Mitglieder der Ausgabeprüfungskommission ihre in diesem Gesetz bestimmten Amtspflichten nicht erfüllen, Amtsbefugnisse missbrauchen, ihr Amt vernachlässigen, Amtspflichten nutzen, um sich unlauteren Nutzen zu verschaffen, oder Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Einheiten und Einzelnen, von denen sie erfahren, durchsikkern lassen, wird nach dem Recht die rechtliche Verantwortung verfolgt. 229 [Illegale Börsenzulassung von Wertpapieren durch die Börsen; neu eingefügt 31 ] Wenn die Wertpapierbörse Anträge auf Börsenzulassung von Wertpapieren prüft und mit [der Zulassung] einverstanden ist, die nicht den Voraussetzungen dieses Gesetzes entsprechen, wird eine Verwarnung erteilt, Geschäftseinkommen wird eingezogen und es wird eine Geldbuße in Höhe des Ein- bis Fünffachen des Geschäftseinkommens verhängt. Direkt verantwortliches zuständiges und anderes direkt verantwortliches Personal wird verwarnt und es wird eine Geldbuße in Höhe von RMB bis Yuan verhängt. 230 [Zwangsmaßnahmen bei Widerstand gegen Ausübung der Aufsichtspflichten; entspricht 208, 2. Halbsatz WpG a.f. 32 ] Wird es dem Organ zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere und seinen Funktionären verweigert oder werden sie dabei behindert, ihre Amtsbefugnisse zur Überwachung, Überprüfung und Untersuchung auszuüben, ohne dass Gewalt oder Drohungen gebraucht werden, so werden Sanktionen zur Wahrung des Friedens [=des Polizeistrafrechts] verhängt. 231 [Verfolgung der strafrechtlichen Verantwortung, neu eingefügt 33 ] Wenn Verstöße gegen dieses Gesetz eine Straftat bilden, so wird nach dem Recht die strafrechtliche Verantwortung verfolgt WpG wurde bei der Revision des Wertpapiergesetzes neu eingefügt. Die neu geschaffene Rechtsgrundlage für eine Ahndung der Börsenzulassung von Wertpapieren, die nicht den Voraussetzungen für eine Zulassung entsprechen, ist als Konsequenz daraus zu sehen, dass die Wertpapierbörse nach dem neuen Recht gemäß 48 WpG allein für die Börsenzulassung von Wertpapieren zuständig ist (siehe den Beitrag in diesem Heft unter II 6 a). Welches staatliche Organ für die Ahndung nach 229 WpG zuständig ist, wird aus den Ausführungen im WpG-Kommentar (S. 356 f.) nicht hinreichend deutlich, da eine namentliche Nennung der CSRC als zuständiges Organ für alle in 229 WpG angeführten Sanktionen fehlt. 32 In 230 WpG wurde nur der zweite Halbsatz des 208 WpG a.f. übernommen. Im ersten Halbsatz wurde auf die strafrechtliche Verfolgung verwiesen, was nun im Hinblick auf den allgemeinen Verweis auf die Anwendbarkeit des Strafrechts in 231 WpG überflüssig erscheint. Die in 230 WpG genannten Sanktionen zur Wahrung des Friedens sind ein Verweis auf das Gesetz der VR China über Sanktionen zur Wahrung des Friedens ( 中华人民共和国治安管理处罚法 ) vom (abgedruckt in: FZRB v , S. 2/3) WpG enthält einen allgemeinen Verweis auf die Anwendbarkeit des Strafrechts. Dementsprechend konnten die zahlreichen Verweise im alten Gesetz auf die strafrechtliche Verfolgung in den einzelnen Sanktionsvorschriften des 11. Kapitels gestrichen werden. Nach dem WpG-Kommentar (S. 358) sind im Strafgesetz insbesondere die 174, 179 bis 182 für Wirtschaftskriminalität auf dem Kapitalmarkt einschlägig (deutsche Übersetzung des Strafgesetzes in der Fassung v in: Strupp, Das neue Strafgesetzbuch der VR China, Hamburg 1998). 142

58 第二百三十二条违反本法规定, 应当承担民事赔偿责任和缴纳罚款 罚金, 其财产不足以同时支付时, 先承担民事赔偿责任 第二百三十三条违反法律 行政法规或者国务院证券监督管理机构的有关规定, 情节严重的, 国务院证券监督管理机构可以对有关责任人员采取证券市场禁入的措施 前款所称证券市场禁入, 是指在一定期限内直至终身不得从事证券业务或者不得担任上市公司董事 监事 高级管理人员的制度 第二百三十四条依照本法收缴的罚款和没收的违法所得, 全部上缴国库 第二百三十五条当事人对证券监督管理机构或者国务院授权的部门的处罚决定不服的, 可以依法申请行政复议, 或者依法直接向人民法院提起诉讼 第十二章附则 第二百三十六条本法施行前依照行政法规已批准在证券交易所上市交易的证券继续依法进行交易 本法施行前依照行政法规和国务院金融行政管理部门的规定经批准设立的证券经营机构, 不完全符合本法规定的, 应当在规定的限期内达到本法规定的要求 具体实施办法, 由国务院另行规定 232 [Vorrang des zivilen Schadenersatzes; entspricht 207 WpG a.f.] Wer wegen Verstoßes gegen dieses Gesetz zivilrechtlichen Schadenersatz und eine [verwaltungsrechtliche] Geldbuße oder [strafrechtliche] Geldstrafe zahlen muss, aber nicht genug Vermögen hat, um beides gleichzeitig zu bezahlen, muss zunächst Schadenersatz zahlen. 233 [Maßnahme Verbot des Eindringens in den Wertpapiermarkt ; neu eingefügt] Wenn gegen Gesetze, Verwaltungsrechtsnormen oder einschlägige Bestimmungen des Organs des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere verstoßen wird, kann das Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere bei schwerwiegenden Umständen gegen betreffendes verantwortliches Personal die Maßnahme ergreifen, ihnen das Eindringen in den Wertpapiermarkt zu verbieten. Das Verbot des Eindringens in den Wertpapiermarkt nach dem vorigen Absatz bedeutet eine Ordnung, nach der [die betreffende Person] innerhalb einer bestimmten Frist oder unbefristet keine Wertpapiergeschäfte tätigen oder nicht als Vorstandsmitglied, Aufsichtsratsmitglied oder leitender Manager börsengängiger Gesellschaften fungieren darf. 234 [Abführung an Staatskasse; entspricht mit Änderung im Wortlaut 209 WpG a.f. 34 ] Was nach diesem Gesetz als Geldbuße oder als widerrechtlich Erlangtes eingezogen wird, wird in Gänze an die Staatskasse abgeführt. 235 [Rechtsweg gegen Sanktionsentscheidungen; entspricht 210 WpG a.f.] Wenn Parteien sich einem Beschluss des Organs zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere oder einer vom Staatsrat ermächtigten Stelle über die Verhängung einer Sanktion nicht unterwerfen wollen, können sie nach dem Recht erneute Beratung beantragen oder nach dem Recht direkt beim Volksgericht Klage erheben. 12. Kapitel: Ergänzende Regeln 236 [Übergangsbestimmung; entspricht 211 WpG a.f. 35 ] Wertpapiere, deren Börsenzulassung bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes nach Verwaltungsrechtsnormen genehmigt worden ist, werden weiter nach dem Recht [an der Börse] gehandelt. Wenn vor Inkrafttreten dieses Gesetzes nach Verwaltungsrechtsnormen und Bestimmungen der Stelle des Staatsrats zur Verwaltung des Kreditwesens Organe des Wertpapiergewerbes genehmigt und errichtet worden sind, die nicht ganz den Bestimmungen dieses Gesetzes entsprechen, müssen sie innerhalb einer festgelegten Frist die Anforderungen dieses Gesetzes erfüllen. Die konkrete Methode zur Ausführung [dieser Vorschrift] wird vom Staatsrat gesondert bestimmt. 34 Nach dem WpG-Kommentar (S. 263 f.) nimmt 234 WpG auf eine entsprechende Regelung in 53 Abs. 2 des Gesetzes der VR China für Verwaltungssanktionen ( 中华人民共和国处罚法 ) v (deutsch in: Heuser, Sozialistischer Rechtsstaat und Verwaltungsrecht in der VR China ( ), Hamburg 2003, S. 406 ff.) Bezug. 35 Die Übergangsbestimmungen in 236 WpG wurden wortwörtlich aus 211 WpG a.f. übernommen. Daraus ist zu schließen, dass der Staatsrat noch immer keine Frist gesetzt hat, bis zu der Wertpapiergesellschaften den Bedingungen im alten Wertpapiergesetz aus dem Jahr 1998 entsprechen müssen. Bemerkenswert ist, dass der WpG-Kommentar (S. 369) darauf hinweist, dass die Übergangsbestimmung in 236 Abs. 2 WpG für die Änderungen, die sich aus dem revidierten Wertpapiergesetz für Wertpapiergesellschaften ergeben, nicht gelten soll. Wertpapiergesellschaften müssten vielmehr mit Inkrafttreten der revidierten Fassung die höheren Anforderungen erfüllen. Der Kommentar argumentiert, dass die Übergangsbestimmungen nur für den Übergang vor Inkrafttreten der urspünglichen Fassung des Wertpapiergesetzes geschaffen und so in die revidierte Fassung übernommen worden sei. Sie würden daher nicht für den Übergang von der ursprünglichen Fassung zur revidierten Fassung gelten. 143

59 第二百三十七条发行人申请核准公开发行股票 公司债券, 应当按照规定缴纳审核费用 第二百三十八条境内企业直接或者间接到境外发行证券或者将其证券在境外上市交易, 必须经国务院证券监督管理机构依照国务院的规定批准 第二百三十九条境内公司股票以外币认购和交易的, 具体办法由国务院另行规定 第二百四十条本法自 2006 年 1 月 1 日起施行 237 [Zahlung von Prüfgebühren, neu eingefügt] Emittenten, die die Prüfung und Billigung der öffentlichen Ausgabe von Aktien und Gesellschaftsschuldverschreibungen beantragen, müssen gemäß den Bestimmungen Prüfgebühren zahlen. 238 [Ausgabe und Börsenzulassung im Ausland; vgl. 85, 155 GesG a.f., neu eingefügt 36 ] Die direkte oder indirekte Ausgabe von Wertpapieren durch Unternehmen außerhalb des [chinesischen] Gebietes oder die Zulassung ihrer Wertpapiere zum Börsenhandel außerhalb des [chinesischen] Gebietes ist vom Organ des Staatsrates zur Überwachung und Steuerung der Wertpapiere gemäß den Bestimmungen des Staatsrats zu prüfen und zu genehmigen. 239 [B-Aktien; vgl. 213 WpG, erhebliche Änderung 37 ] Das konkrete Verfahren für die Zeichnung von und den Handel mit Aktien von Gesellschaften innerhalb des [chinesischen] Gebiets in fremder Währung wird vom Staatsrat gesondert bestimmt. 240 [Inkrafttreten] Dieses Gesetz wird vom an durchgeführt. Übersetzung, Paragraphenüberschriften in eckigen Klammern und Anmerkungen in den Fußnoten von Knut B. Pißler WpG fasst zwei Vorschriften in den 85, 155 GesG a.f. zusammen, die aus der revidierten Fassung des Gesellschaftsgesetzes gestrichen wurden WpG übernimmt die Regelung in 213 WpG a.f., dass der Staatsrat ermächtigt wird, besondere Rechtsnormen für die Zeichnung von und den Handel mit sogenannten B-Aktien zu erlassen (zu den bereits erlassenen Vorschriften siehe Pißler,a.a.O. [Fn. 5] S. 486 f.). B-Aktien sind Aktien, deren Nennwert zwar ebenfalls auf die chinesische Währung (Renminbi) lautet, bei denen Handel und Dividendenauszahlungen jedoch an der Börse in Shanghai in US- Dollar bzw. in an der Börse in Shenzhen in Hongkong-Dollar erfolgen. 239 WpG wurde insofern im Vergleich zu 213 WpG a.f. geändert, dass die Bezugnahme auf die Zeichnung und den Handel von B-Aktien durch Personen und Organe von außerhalb des Gebiets fehlt. Grund für diese Änderung ist, dass der Markt für B-Aktien bereits seit 2001 auch für chinesische Bürger geöffnet wurde (siehe zu dem entsprechenden mit Genehmigung des Staatsrates gefassten Beschluss der CSRC: ZGZQB v , S. 1). Der B-Aktienmarkt hat in den vergangenen Jahren trotz Öffnung für chinesische Bürger immer weiter an Bedeutung verloren (zur Entwicklung des B-Aktienmarktes bis Mitte 2001 siehe: Kirchberger, Segementierung des Aktienmarktes, in: Heilmann/Gottwald, Der chinesische Aktienmarkt, Hamburg 2002, S. 55 ff.). 144

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