Vorläufige Verordnung über die Eintragung von Immobilien Dokumentationen 中华人民共和国国务院令第 656 号 1 现公布 不动产登记暂行条例, 自 2015 年 3 月 1 日起施行 总理李克强 2014 年 11 月 24 日 Erlass des Staatsrates der Volksrepublik China Nr. 656 Die Vorläufige Verordnung über die Eintragung von Immobilien wird hiermit bekannt gemacht und vom 1. März 2015 an durchgeführt. 1 Li Keqiang, Ministerpräsident 24. November 2014 不动产登记暂行条例 第一章总则 第一条为整合不动产登记职责, 规范登记行为, 方便群众申请登记, 保护权利人合法权益, 根据 中华人民共和国物权法 等法律, 制定本条例 第二条本条例所称不动产登记, 是指不动产登记机构依法将不动产权利归属和其他法定事项记载于不动产登记簿的行为 本条例所称不动产, 是指土地 海域以及房屋 林木等定着物 第三条不动产首次登记 变更登记 转移登记 注销登记 更正登记 异议登记 预告登记 查封登记等, 适用本条例 第四条国家实行不动产统一登记制度 不动产登记遵循严格管理 稳定连续 方便群众的原则 Vorläufige Verordnung über die Eintragung von Immobilien Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen 1 [Normzweck] Um die Amtszuständigkeiten zur Eintragung von Immobilien zusammenzuführen, Eintragungsaktivitäten zu vereinheitlichen, Eintragungsanträge durch die Bevölkerung zu erleichtern und um die legalen Rechte und Interessen von Berechtigten zu schützen, wird aufgrund des Sachenrechtsgesetzes der Volksrepublik China und anderer Gesetze diese Verordnung erlassen. 2 [Definitionen] Eintragung von Immobilien im Sinne dieser Verordnung ist die gesetzmäßige Aufzeichnung der Inhaberschaft von Rechten an Immobilien und anderer gesetzlich bestimmter Gegenstände im Grundbuch 2 durch das Grundbuchamt 3. Immobilien im Sinne dieser Verordnung sind Grundstücke, Meeresgebiete sowie Häuser, Bäume und andere feststehende Objekte. 3 [Eintragungsarten] Diese Verordnung wird angewandt bei der erstmaligen Eintragung einer Immobilie, der Eintragung einer Änderung, der Eintragung einer Übertragung, der Eintragung einer Löschung, der Eintragung einer Berichtigung, der Eintragung eines Widerspruchs, der Eintragung einer Vormerkung, der Eintragung einer Versiegelung. 4 [Grundsätze; Weiterbestehen von Altrechten] Der Staat führt ein System der einheitlichen Eintragung von Immobilien durch. Die Eintragung von Immobilien folgt den Grundsätzen der strengen Verwaltung, stabilen Kontinuität und Erleichterungen für die Bevölkerung. 1 Quelle des chinesischen Textes: Amtsblatt des Staatsrates [ 国务院公报 ] 2015, Nr. 1, S. 8 ff. 2 Wörtlich: Immobilieneintragungsverzeichnis. 3 Wörtlich: Immobilieneintragungsinstitution. 59
不动产权利人已经依法享有的不动产权利, 不因登记机构和登记程序的改变而受到影响 第五条下列不动产权利, 依照本条例的规定办理登记 : ( 一 ) 集体土地所有权 ; ( 二 ) 房屋等建筑物 构筑物所有权 ; ( 三 ) 森林 林木所有权 ; ( 四 ) 耕地 林地 草地等土地承包经营权 ; ( 五 ) 建设用地使用权 ; ( 六 ) 宅基地使用权 ; ( 七 ) 海域使用权 ; ( 八 ) 地役权 ; ( 九 ) 抵押权 ; ( 十 ) 法律规定需要登记的其他不动产权利 第六条国务院国土资源主管部门负责指导 监督全国不动产登记工作 县级以上地方人民政府应当确定一个部门为本行政区域的不动产登记机构, 负责不动产登记工作, 并接受上级人民政府不动产登记主管部门的指导 监督 第七条不动产登记由不动产所在地的县级人民政府不动产登记机构办理 ; 直辖市 设区的市人民政府可以确定本级不动产登记机构统一办理所属各区的不动产登记 跨县级行政区域的不动产登记, 由所跨县级行政区域的不动产登记机构分别办理 不能分别办理的, 由所跨县级行政区域的不动产登记机构协商办理 ; 协商 Diejenigen Rechte an Immobilien, die Berechtigte nach dem Recht bereits innehaben, bleiben durch die Änderung der Eintragungsbehörde und des Eintragungsverfahrens unberührt. 5 [Eintragungsfähige Rechte] Die Eintragung der folgenden Rechte an Immobilien wird gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung durchgeführt: (1) Kollektiveigentum an Grundstücken; (2) Eigentum an Häusern und sonstigen Gebäuden und Bauwerken; (3) Eigentum an Wäldern und Bäumen 4 ; (4) Rechte zur Bewirtschaftung von übernommenem Ackerland, Waldland, Grasland oder sonstigen Grundstücken 5 ; (5) Rechte zur Nutzung von Bauland 6 ; (6) Rechte zur Nutzung bäuerlicher Hausgrundstücke 7 ; (7) Rechte zur Nutzung von Meeresgebieten 8 ; (8) Grunddienstbarkeiten 9 ; (9) Hypotheken 10 ; (10) sonstige Rechte an Immobilien, die gemäß gesetzlichen Bestimmungen der Eintragung bedürfen. 6 [Behördenaufbau] Die für die Verwaltung von Landressourcen zuständige Abteilung des Staatsrates übernimmt die Leitung und Überwachung der landesweiten Durchführung von Immobilieneintragungen. Die lokalen Volksregierungen auf Kreisebene und darüber müssen eine Abteilung zum Grundbuchamt des betreffenden Verwaltungsgebietes bestimmen, das die Durchführung der Eintragungen von Immobilien übernimmt, und das der Weisung und Überwachung der für die Eintragung von Immobilien zuständigen Abteilung der Volksregierung der nächsthöheren Ebene unterliegt. 7 [Zuständigkeit] Die Eintragung einer Immobilie wird vom Grundbuchamt der Volksregierung auf Kreisebene am Belegenheitsort der Immobilie vorgenommen; die Volksregierungen in regierungsunmittelbaren Städten und Städten, die Bezirke eingerichtet haben, können bestimmen, dass die Grundbuchämter auf [Stadt-]Ebene die Immobilieneintragungen für alle zugehörigen Bezirke einheitlich vornehmen. Die Eintragung einer Immobilie, die [das Gebiet eines] Verwaltungsgebietes auf Kreisebene überschreitet, wird von den jeweiligen Grundbuchämtern der betroffenen Verwaltungsgebiete auf Kreisebene getrennt vorgenommen. Wenn sie nicht getrennt vorgenommen werden kann, wird sie nach Absprachen durch die Grundbuchämter der 4 Vgl. 3 Waldgesetz der Volksrepublik China [ 中华人民共和国森林法 ] vom 20.9.1984, revidiert vom Nationalen Volkskongress am 29.4.1998, Amtsblatt des Staatsrates [ 国务院公报 ] 1998, Nr. 11, S. 490 ff., zuletzt geändert durch Entscheidung des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongress vom 27.8.2009, chinesische Fassung abrufbar unter: <http://www.gov.cn/flfg/2009-08/27/content_1403326.htm> (eingesehen am 13.03.2015). 5 Vgl. 124 ff. Sachenrechtsgesetz der Volksrepublik China [ 中华人民共和国物权法 ] (SachenRG) vom 16.3.2007, chinesisch-deutsch in: ZChinR 2007, S. 78 ff. 6 Vgl. 135 ff. SachenRG. 7 Vgl. 152 ff. SachenRG. 8 Vgl. 122 SachenRG, 16 ff. Gesetz der Volksrepublik China zur Verwaltung der Nutzung von Meeresgebieten [ 中华人民共和国海域使用管理法 ] vom 27.10.2001, Amtsblatt des Staatsrates [ 国务院公报 ] 2001, Nr. 34, S. 13 ff. 9 Vgl. 156 ff. SachenRG. 10 Vgl. 179 ff. SachenRG. 60
不成的, 由共同的上一级人民政府不动产登记主管部门指定办理 国务院确定的重点国有林区的森林 林木和林地, 国务院批准项目用海 用岛, 中央国家机关使用的国有土地等不动产登记, 由国务院国土资源主管部门会同有关部门规定 第二章不动产登记簿 第八条不动产以不动产单元为基本单位进行登记 不动产单元具有唯一编码 不动产登记机构应当按照国务院国土资源主管部门的规定设立统一的不动产登记簿 不动产登记簿应当记载以下事项 : ( 一 ) 不动产的坐落 界址 空间界限 面积 用途等自然状况 ; ( 二 ) 不动产权利的主体 类型 内容 来源 期限 权利变化等权属状况 ; ( 三 ) 涉及不动产权利限制 提示的事项 ; ( 四 ) 其他相关事项 第九条不动产登记簿应当采用电子介质, 暂不具备条件的, 可以采用纸质介质 不动产登记机构应当明确不动产登记簿唯一 合法的介质形式 不动产登记簿采用电子介质的, 应当定期进行异地备份, 并具有唯一 确定的纸质转化形式 第十条不动产登记机构应当依法将各类登记事项准确 完整 清晰地记载于不动产登记簿 任何人不得损毁不动产登记簿, 除依法予以更正外不得修改登记事项 第十一条不动产登记工作人员应当具备与不动产登记工作相适应的专业知识和业务能力 betroffenen Verwaltungsgebiete auf Kreisebene vorgenommen; können keine Absprachen getroffen werden, wird sie gemäß der Bestimmung der für die Eintragung von Immobilien zuständigen Abteilung der Volksregierung auf der gemeinsamen nächsthöheren Ebene vorgenommen. Für die Eintragung von Immobilien wie etwa Wäldern, Bäumen und Waldland in vom Staatsrat festgelegten staatseigenen Waldgebieten mit Schlüsselfunktion, zur Nutzung von Meer und Inseln im Rahmen von vom Staatsrat genehmigten Projekten [sowie] von zentralen Staatsorganen genutztes staatseigenes Land werden von der für die Verwaltung von Landressourcen zuständige Abteilung des Staatsrates zusammen mit den zuständigen Abteilungen Bestimmungen erlassen. Kapitel 2: Das Grundbuch 8 [Eintragungsgegenstände] Immobilien werden mit Immobilieneinheit als grundlegender Einheit eingetragen. Die Immobilieneinheit besitzt eine einzigartige Kennzahl. Die Grundbuchämter müssen gemäß den Bestimmungen der für die Verwaltung von Landressourcen zuständigen Abteilung des Staatsrates einheitliche Grundbücher einrichten. Im Grundbuch müssen die folgenden Gegenstände aufgezeichnet werden: (1) Position, Grenzmarken, Raumgrenzen, Fläche, Nutzungszweck und sonstige natürliche Merkmale der Immobilie; (2) Inhaber 11, Art, Inhalt, Herkunft, Laufzeit, Rechtsänderung und sonstige Merkmale der Rechtsinhaberschaft des Rechts an der Immobilie; (3) Gegenstände, welche Beschränkungen oder Hinweise zum Recht an der Immobilie betreffen; (4) sonstige damit zusammenhängende Gegenstände. 9 [Form des Grundbuchs] Das Grundbuch muss in elektronischer Form geführt werden; liegen die Voraussetzungen dafür vorläufig nicht vor, kann es in Papierform geführt werden. Das Grundbuchamt muss eine einzige legale Form des Grundbuches bestimmen. Wird das Grundbuch in elektronischer Form geführt, so müssen regelmäßig Sicherungskopien angefertigt werden und es gibt eine einzige bestimmte Form der Papierausfertigung. 10 [Grundsätze der Grundbuchführung] Das Grundbuchamt muss nach dem Recht alle Eintragungsgegenstände korrekt, vollständig und deutlich im Grundbuch aufzeichnen. Niemand darf das Grundbuch beschädigen und außer im Falle der Vornahme einer gesetzmäßigen Berichtigung Eintragungsgegenstände verändern. 11 [Qualifikation der Mitarbeiter] Die Mitarbeiter für die Immobilieneintragung müssen an die Durchführung von Immobilieneintragungen angepasstes professionelles Wissen und berufliche Fähigkeiten besitzen. 11 Wörtlich: Subjekt. 61
不动产登记机构应当加强对不动产登记工作人员的管理和专业技术培训 第十二条不动产登记机构应当指定专人负责不动产登记簿的保管, 并建立健全相应的安全责任制度 采用纸质介质不动产登记簿的, 应当配备必要的防盗 防火 防渍 防有害生物等安全保护设施 采用电子介质不动产登记簿的, 应当配备专门的存储设施, 并采取信息网络安全防护措施 第十三条不动产登记簿由不动产登记机构永久保存 不动产登记簿损毁 灭失的, 不动产登记机构应当依据原有登记资料予以重建 行政区域变更或者不动产登记机构职能调整的, 应当及时将不动产登记簿移交相应的不动产登记机构 第三章登记程序 第十四条因买卖 设定抵押权等申请不动产登记的, 应当由当事人双方共同申请 属于下列情形之一的, 可以由当事人单方申请 : ( 一 ) 尚未登记的不动产首次申请登记的 ; ( 二 ) 继承 接受遗赠取得不动产权利的 ; ( 三 ) 人民法院 仲裁委员会生效的法律文书或者人民政府生效的决定等设立 变更 转让 消灭不动产权利的 ; ( 四 ) 权利人姓名 名称或者自然状况发生变化, 申请变更登记的 ; ( 五 ) 不动产灭失或者权利人放弃不动产权利, 申请注销登记的 ; ( 六 ) 申请更正登记或者异议登记的 ; ( 七 ) 法律 行政法规规定可以由当事人单方申请的其他情形 Die Grundbuchämter müssen die Verwaltung und Schulung in professionellen Fertigkeiten der Mitarbeiter für die Immobilieneintragung verstärken. 12 [Sicherheitsmaßnahmen] Das Grundbuchamt muss eine Person für die Aufbewahrung des Grundbuches bestimmen und ein entsprechendes umfassendes System der Sicherheit und Verantwortung errichten. Wird das Grundbuch in Papierform geführt, so werden die nötigen Sicherheitsmaßnahmen gegen Diebstahl, Feuer, Verschmutzung und Schädlinge eingeführt. Wird das Grundbuch in elektronischer Form geführt, so werden spezielle Speichervorrichtungen ausgerüstet und Maßnahmen zur Sicherung des Informationsnetzes ergriffen. 13 [Aufbewahrung der Grundbücher] Das Grundbuch wird vom Grundbuchamt fortdauernd aufbewahrt. Wird das Grundbuch beschädigt oder zerstört, so muss das Grundbuchamt es auf Grundlage der ursprünglichen Eintragungsunterlagen wiedererrichten. Bei Änderungen der Verwaltungsgebiete oder Anpassungen der Amtsbefugnisse der Grundbuchämter, muss das Grundbuch rechtzeitig an das entsprechende Grundbuchamt weitergegeben werden. Kapitel 3: Eintragungsverfahren 14 [Einseitige und gemeinsame Antragstellung] Wird die Eintragung einer Immobilie etwa wegen eines Verkaufs [eines Rechts an einer Immobilie] oder der Bestellung einer Hypothek beantragt, so muss der Antrag von beiden Parteien gemeinsam gestellt werden. In den folgenden Fällen kann der Antrag einseitig von einer Partei gestellt werden: (1) die Eintragung einer noch nicht eingetragenen Immobilie wird erstmalig beantragt; (2) das Recht an der Immobile wurde durch Erbschaft oder Vermächtnis erlangt; (3) ein Recht an einer Immobilie wird durch wirksame Rechtsurkunden [= Titel] eines Volksgerichts oder Schiedsgerichts oder durch wirksame Beschlüsse einer Volksregierung oder Ähnliches begründet, verändert, übertragen oder vernichtet; (4) aufgrund der eingetretenen Änderung des Namens, der Bezeichnung oder eines natürlichen Merkmals des Berechtigten wird die Eintragung einer Änderung beantragt; (5) aufgrund des Untergangs der Immobilie oder der Aufgabe des Rechts an der Immobilie durch den Berechtigten wird die Eintragung einer Löschung beantragt; (6) die Eintragung einer Berichtigung oder die Eintragung eines Widerspruchs wird beantragt; (7) andere Fälle, in denen Gesetze oder Verwaltungsrechtsnormen bestimmen, dass eine Partei einseitig einen Antrag stellen kann. 62
第十五条当事人或者其代理人应当到不动产登记机构办公场所申请不动产登记 不动产登记机构将申请登记事项记载于不动产登记簿前, 申请人可以撤回登记申请 第十六条申请人应当提交下列材料, 并对申请材料的真实性负责 : ( 一 ) 登记申请书 ; ( 二 ) 申请人 代理人身份证明材料 授权委托书 ; ( 三 ) 相关的不动产权属来源证明材料 登记原因证明文件 不动产权属证书 ; ( 四 ) 不动产界址 空间界限 面积等材料 ; ( 五 ) 与他人利害关系的说明材料 ; ( 六 ) 法律 行政法规以及本条例实施细则规定的其他材料 不动产登记机构应当在办公场所和门户网站公开申请登记所需材料目录和示范文本等信息 第十七条不动产登记机构收到不动产登记申请材料, 应当分别按照下列情况办理 : ( 一 ) 属于登记职责范围, 申请材料齐全 符合法定形式, 或者申请人按照要求提交全部补正申请材料的, 应当受理并书面告知申请人 ; ( 二 ) 申请材料存在可以当场更正的错误的, 应当告知申请人当场更正, 申请人当场更正后, 应当受理并书面告知申请人 ; ( 三 ) 申请材料不齐全或者不符合法定形式的, 应当当场书面告知申请人不予受理并一次性告知需要补正的全部内容 ; ( 四 ) 申请登记的不动产不属于本机构登记范围的, 应当当场书面告知申请人不予受理并告知申请人向有登记权的机构申请 15 [Persönliches Erscheinen, Rücknahme] Der Antrag auf Immobilieneintragung muss von Parteien oder ihren Vertretern bei Anwesenheit vor dem Grundbuchamt gestellt werden. Bevor das Grundbuchamt die Gegenstände, deren Eintragung beantragt wurde, im Grundbuch aufgezeichnet hat, können Antragsteller den Antrag zurücknehmen. 16 [Antragsunterlagen] Antragsteller müssen die folgenden Unterlagen einreichen und sind verantwortlich für die Richtigkeit der Antragsunterlagen: (1) Schriftlicher Antrag auf Eintragung 12 ; (2) Unterlagen zum Nachweis der Identität von Antragsteller und Vertreter sowie eine Vollmachtsurkunde; (3) entsprechende Unterlagen zum Beweis der Herkunft der Rechtsinhaberschaft an der Immobilie, Dokumente zum Nachweis des Eintragungsgrundes sowie Urkunden über die Rechtsinhaberschaft an der Immobilie; (4) Unterlagen über Grenzmarken, Raumgrenzen und Fläche der Immobilie; (5) erklärende Unterlagen über die materiellen Interessen anderer Personen; (6) andere Unterlagen, die durch Gesetze, Verwaltungsrechtsnormen sowie Ausführungsbestimmungen zu dieser Verordnung vorgeschrieben sind. Die Grundbuchämter müssen in ihren Amtsräumen und Internetportalen Informationen wie Listen mit den für die Antragsstellung notwendigen Unterlagen und Mustertexte veröffentlichen. 17 [Behandlung von Anträgen] Erhält das Grundbuchamt Antragsunterlagen für eine Immobilieneintragung, so muss es entsprechend je nach Situation wie folgt handeln: (1) wenn die Eintragung in die Zuständigkeit [des Grundbuchamtes] fällt und die Antragsunterlagen vollständig sind und der gesetzlichen Form entsprechen oder der Antragsteller wie gefordert vollständige und berichtigte Antragsunterlagen einreicht, muss [der Antrag] angenommen und der Antragsteller schriftlich benachrichtigt werden; (2) enthalten die Antragsunterlagen Fehler, die vor Ort berichtigt werden können, muss der Antragsteller darüber benachrichtigt werden; nach Berichtigung der Unterlagen vor Ort durch den Antragssteller muss [der Antrag] angenommen und der Antragsteller schriftlich benachrichtigt werden; (3) sind die Antragsunterlagen unvollständig oder entsprechen sie nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form, so muss der Antragsteller vor Ort schriftlich benachrichtigt werden, dass [der Antrag] nicht angenommen wird, und [muss] einmalig über alle Inhalte, die der Berichtigung bedürfen, benachrichtigt werden; (4) fällt die Immobilie, deren Eintragung beantragt wird, nicht in die Eintragungszuständigkeit dieses Amtes, muss der Antragsteller vor Ort schriftlich darüber benachrichtigt werden, dass [der Antrag] nicht angenommen wird, und [muss] darüber benachrichtigt werden, den Antrag beim zuständigen Amt zu stellen. 12 Wörtlich: Eintragungsantragsschreiben. 63
不动产登记机构未当场书面告知申请人不予受理的, 视为受理 第十八条不动产登记机构受理不动产登记申请的, 应当按照下列要求进行查验 : ( 一 ) 不动产界址 空间界限 面积等材料与申请登记的不动产状况是否一致 ; ( 二 ) 有关证明材料 文件与申请登记的内容是否一致 ; ( 三 ) 登记申请是否违反法律 行政法规规定 第十九条属于下列情形之一的, 不动产登记机构可以对申请登记的不动产进行实地查看 : ( 一 ) 房屋等建筑物 构筑物所有权首次登记 ; ( 二 ) 在建建筑物抵押权登记 ; ( 三 ) 因不动产灭失导致的注销登记 ; ( 四 ) 不动产登记机构认为需要实地查看的其他情形 对可能存在权属争议, 或者可能涉及他人利害关系的登记申请, 不动产登记机构可以向申请人 利害关系人或者有关单位进行调查 不动产登记机构进行实地查看或者调查时, 申请人 被调查人应当予以配合 第二十条不动产登记机构应当自受理登记申请之日起 30 个工作日内办结不动产登记手续, 法律另有规定的除外 第二十一条登记事项自记载于不动产登记簿时完成登记 不动产登记机构完成登记, 应当依法向申请人核发不动产权属证书或者登记证明 第二十二条登记申请有下列情形之一的, 不动产登记机构应当不予登记, 并书面告知申请人 : Benachrichtigt das Grundbuchamt den Antragsteller nicht vor Ort schriftlich, dass [der Antrag] nicht angenommen wird, so gilt dies als Annahme. 18 [Prüfungsumfang] Nimmt das Grundbuchamt den Antrag zur Immobilieneintragung an, so muss es nach den folgenden Anforderungen prüfen: (1) ob die Unterlagen zu Grenzmarken, Raumgrenzen und Fläche mit dem Zustand der Immobilie, deren Eintragung beantragt wird, übereinstimmen; (2) ob die betreffenden Nachweisunterlagen und Dokumente mit dem Inhalt der beantragten Eintragung übereinstimmen; (3) ob der Eintragungsantrag gegen Bestimmungen in Gesetzen oder Verwaltungsrechtsnormen verstößt. 19 [Inaugenscheinnahme; Untersuchungen] In den folgenden Fällen kann das Grundbuchamt die Immobilie, deren Eintragung beantragt wird, in Augenschein nehmen: (1) bei der erstmaligen Eintragung von Eigentum an Häusern und sonstigen Gebäuden und Bauwerken; (2) bei der Eintragung einer Hypothek auf ein im Bau befindliches Gebäude; (3) bei Eintragung einer Löschung wegen Untergangs der Immobilie; (4) in anderen Fällen, in denen das Grundbuchamt eine Inaugenscheinnahme für nötig hält. Bei Eintragungsanträgen, bei denen möglicherweise Streitigkeiten über die Rechtsinhaberschaft bestehen, oder die möglicherweise materielle Interessen anderer Personen betreffen, kann das Grundbuchamt beim Antragsteller, materiell Interessierten oder den zuständigen Stellen 13 Untersuchungen durchführen. Führt das Grundbuchamt eine Inaugenscheinnahme oder eine Untersuchung durch, so müssen der Antragsteller und der Untersuchte kooperieren. 20 [Bearbeitungsfrist] Vorbehaltlich anderer Bestimmungen in Gesetzen oder Verwaltungsrechtsnormen muss das Grundbuchamt die Formalitäten zur Immobilieneintragung innerhalb von dreißig Arbeitstagen nach Annahme des Eintragungsantrags abschließen. 21 [Vollendung der Eintragung; Urkundenausstellung] Die Eintragung eines Eintragungsgegenstandes ist mit seiner Aufzeichnung im Grundbuch vollendet. Hat das Grundbuchamt die Eintragung einer Immobilie vollendet, so muss es dem Antragsteller nach dem Recht eine Urkunde über die Rechtsinhaberschaft an der Immobilie oder einen Eintragungsnachweis ausstellen. 22 [Versagung der Eintragung] In den folgenden Fällen eines Eintragungsantrages darf das Grundbuchamt keine Eintragung vornehmen und [muss] den Antragsteller schriftlich benachrichtigen: 13 Wörtlich: Einheit. 64
( 一 ) 违反法律 行政法规规定的 ; ( 二 ) 存在尚未解决的权属争议的 ; ( 三 ) 申请登记的不动产权利超过规定期限的 ; ( 四 ) 法律 行政法规规定不予登记的其他情形 第四章登记信息共享与保护 第二十三条国务院国土资源主管部门应当会同有关部门建立统一的不动产登记信息管理基础平台 各级不动产登记机构登记的信息应当纳入统一的不动产登记信息管理基础平台, 确保国家 省 市 县四级登记信息的实时共享 第二十四条不动产登记有关信息与住房城乡建设 农业 林业 海洋等部门审批信息 交易信息等应当实时互通共享 不动产登记机构能够通过实时互通共享取得的信息, 不得要求不动产登记申请人重复提交 第二十五条国土资源 公安 民政 财政 税务 工商 金融 审计 统计等部门应当加强不动产登记有关信息互通共享 第二十六条不动产登记机构 不动产登记信息共享单位及其工作人员应当对不动产登记信息保密 ; 涉及国家秘密的不动产登记信息, 应当依法采取必要的安全保密措施 第二十七条权利人 利害关系人可以依法查询 复制不动产登记资料, 不动产登记机构应当提供 有关国家机关可以依照法律 行政法规的规定查询 复制与调查处理事项有关的不动产登记资料 第二十八条查询不动产登记资料的单位 个人应当向不动 (1) wenn [der Antrag] gegen Bestimmungen in Gesetzen und Verwaltungsrechtsnormen verstößt; (2) wenn noch ungelöste Streitigkeiten über die Rechtsinhaberschaft bestehen; (3) wenn die vorgeschriebene Laufzeit des Rechtes an der Immobilie, dessen Eintragung beantragt wird, überschritten ist; (4) in anderen Fällen, in denen nach Gesetzen [und] Verwaltungsrechtsnormen die Eintragung nicht vorzunehmen ist. Kapitel 4: Gemeinsame Nutzung und Schutz der Eintragungsinformationen 23 [Informationsplattform] Die für die Verwaltung von Landressourcen zuständige Abteilung des Staatsrates muss zusammen mit den zuständigen Abteilungen eine einheitliche Basisplattform zur Verwaltung der Informationen von Immobilieneintragungen errichten. Die von Grundbuchämtern aller Ebenen eingetragenen Informationen müssen in die einheitliche Basisplattform zur Verwaltung der Informationen von Immobilieneintragungen aufgenommen werden, um die gemeinsame Nutzung in Echtzeit auf Staats-, Provinz-, Stadt- und Kreisebene zu gewährleisten. 24 [Informationsaustausch] Immobilieneintragungen betreffende Informationen sowie Genehmigungsinformationen und Geschäftsinformationen der Behörden für Wohnungsbau und urbane und rurale Entwicklung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Meere müssen in Echtzeit im gegenseitigen Austausch gemeinsam genutzt werden. Die Grundbuchämter dürfen von Personen, die eine Immobilieneintragung beantragen, nicht verlangen, solche Informationen erneut einzureichen, die sie im Rahmen des gegenseitigen Austauschs zur gemeinsamen Nutzung erlangen können. 25 [Datennutzung durch Behörden] Die Behörden für Bodenressourcen, öffentliche Sicherheit, Zivilverwaltung, Staatsfinanzen, Steuerangelegenheiten, Industrie und Handel, Finanzmarkt, Rechnungsprüfung und Statistik müssen den gegenseitigen Austausch zur gemeinsamen Nutzung von Immobilieneintragungen betreffenden Informationen stärken 26 [Geheimhaltung] Die Grundbuchämter, die Stellen, welche Informationen über Immobilieneintragungen gemeinsam nutzen, und deren Mitarbeiter müssen die Geheimhaltung der Informationen über Immobilieneintragung bewahren; für Informationen über Immobilieneintragungen, die Staatsgeheimnisse berühren, müssen nach dem Recht die nötigen Sicherheits- und Geheimhaltungsmaßnahmen vorgenommen werden. 27 [Einsichtnahme] Berechtigte und materiell Interessierte können Eintragungsdaten von Immobilien nach dem Recht einsehen und kopieren; die Grundbuchämter müssen diese zur Verfügung stellen. Zuständige staatliche Stellen können gemäß den Bestimmungen in Gesetzen und Verwaltungsrechtsnormen Eintragungsdaten von Immobilien, welche die Untersuchung oder Behandlung einer Angelegenheit betreffen, einsehen und kopieren. 28 [Zweckbindung der Einsichtnahme] Eine Stelle oder eine Einzelperson, die Eintragungsdaten von Immobilien einsieht, muss ge- 65
产登记机构说明查询目的, 不得将查询获得的不动产登记资料用于其他目的 ; 未经权利人同意, 不得泄露查询获得的不动产登记资料 第五章法律责任 第二十九条不动产登记机构登记错误给他人造成损害, 或者当事人提供虚假材料申请登记给他人造成损害的, 依照 中华人民共和国物权法 的规定承担赔偿责任 第三十条不动产登记机构工作人员进行虚假登记, 损毁 伪造不动产登记簿, 擅自修改登记事项, 或者有其他滥用职权 玩忽职守行为的, 依法给予处分 ; 给他人造成损害的, 依法承担赔偿责任 ; 构成犯罪的, 依法追究刑事责任 第三十一条伪造 变造不动产权属证书 不动产登记证明, 或者买卖 使用伪造 变造的不动产权属证书 不动产登记证明的, 由不动产登记机构或者公安机关依法予以收缴 ; 有违法所得的, 没收违法所得 ; 给他人造成损害的, 依法承担赔偿责任 ; 构成违反治安管理行为的, 依法给予治安管理处罚 ; 构成犯罪的, 依法追究刑事责任 第三十二条不动产登记机构 不动产登记信息共享单位及其工作人员, 查询不动产登记资料的单位或者个人违反国家规定, 泄露不动产登记资料 登记信息, 或者利用不动产登记资料 登记信息进行不正当活动, 给他人造成损害的, 依法承担赔偿责任 ; 对有关责任人员依法给予处分 ; 有关责任人员构成犯罪的, 依法追究刑事责任 第六章附则 第三十三条本条例施行前依法颁发的各类不动产权属证书 genüber dem Grundbuchamt den Zweck der Einsichtnahme erklären [und] darf die durch Einsichtnahme erlangten Eintragungsdaten von Immobilien nicht zu einem anderen Zweck nutzen; ohne Erlaubnis des Berechtigen, dürfen die durch Einsichtnahme erlangten Eintragungsdaten von Immobilien nicht offengelegt werden. Kapitel 5: Rechtliche Verantwortung 29 [Ersatzpflicht] Verursacht ein Eintragungsfehler des Grundbuchamtes anderen Personen Schäden oder stellen Parteien falsche Unterlagen zur Beantragung einer Eintragung zur Verfügung und verursachen dadurch anderen Personen Schäden, so ist die Schadenersatzpflicht gemäß den Bestimmungen des Sachenrechtsgesetzes der Volksrepublik China zu tragen. 14 30 [Fehlverhalten von Mitarbeitern des Grundbuchamts] Wenn Mitarbeiter des Grundbuchamts falsche Eintragungen vornehmen, das Grundbuch beschädigen [oder] fälschen, eigenmächtig Eintragungsgegenstände verändern oder auf sonstige Weise ihre Amtsbefugnisse missbrauchen [oder] Pflichten missachten, werden sie nach dem Recht bestraft; werden anderen Personen Schäden zugefügt, so tragen sie nach dem Recht die Schadensersatzpflicht; ist ein Straftatbestand erfüllt, erfolgt die gesetzmäßige Ermittlung der strafrechtlichen Verantwortung. 31 [Fälschung und Veränderung von Urkunden] Werden Urkunden über die Rechtsinhaberschaft an der Immobilie oder Eintragungsnachweise gefälscht, verändert oder verkauft oder gefälschte oder veränderte Urkunden über die Rechtsinhaberschaft an der Immobilie oder Eintragungsnachweise benutzt, so werden diese vom Grundbuchamt oder den Organen für öffentliche Sicherheit nach dem Recht eingezogen; werden gesetzeswidrige Gewinne erzielt, so werden sie beschlagnahmt; werden anderen Personen Schäden verursacht, so ist nach dem Recht die Schadensersatzpflicht zu tragen; ist der Tatbestand eines Verstoßes gegen die Verwaltung der öffentlichen Ordnung erfüllt, erfolgt nach dem Recht eine Bestrafung wegen Verstoßes gegen die Verwaltung der öffentlichen Ordnung 15 ; ist ein Straftatbestand erfüllt, erfolgt nach dem Recht die Ermittlung der strafrechtlichen Verantwortung. 32 [Fehlverhalten bei der Datennutzung] Verstoßen Grundbuchämter und die Stellen, welche Eintragungsinformationen von Immobilien gemeinsam nutzen, sowie deren Mitarbeiter oder Stellen oder Einzelpersonen, die Eintragungsdaten von Immobilien einsehen, gegen staatliche Bestimmungen, legen Eintragungsdaten [oder] Eintragungsinformationen von Immobilien offen oder nutzen Eintragungsdaten [oder] Eintragungsinformationen von Immobilien zur Durchführung unlauterer Aktivitäten und verursachen dadurch Dritten Schäden, so tragen sie nach dem Recht die Schadensersatzpflicht; die Personen mit der entsprechenden Verantwortung werden nach dem Recht bestraft; erfüllt eine Person mit der entsprechenden Verantwortung einen Straftatbestand, erfolgt nach dem Recht die Ermittlung der strafrechtlichen Verantwortung. Kapitel 6: Ergänzende Bestimmungen 33 [Übergangsregeln] Vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung nach dem Recht ausgestellte Urkunden über die Rechtsinhaberschaft 14 Vgl. 21 SachenRG. 15 Siehe hierzu Gesetz für Verwaltungsstrafen zur Wahrung des Friedens [ 中华人民共和国治安管理处罚法 ] vom 28.5.2005, Amtsblatt des Staatsrates [ 国务院公报 ] 2005, Nr. 30, S. 5 ff. 66
和制作的不动产登记簿继续有效 不动产统一登记过渡期内, 农村土地承包经营权的登记按照国家有关规定执行 第三十四条本条例实施细则由国务院国土资源主管部门会同有关部门制定 第三十五条本条例自 2015 年 3 月 1 日起施行 本条例施行前公布的行政法规有关不动产登记的规定与本条例规定不一致的, 以本条例规定为准 an Immobilien und hergestellte Grundbücher aller Art behalten ihre Gültigkeit. Innerhalb einer Übergangszeit der einheitlichen Eintragung von Immobilien wird die Eintragung von Rechten zur übernommenen Bewirtschaftung von Grundstücken in Dörfern gemäß den entsprechenden staatlichen Bestimmungen durchgeführt. 34 [Ausführungsbestimmungen] Ausführungsbestimmungen dieser Verordnung werden von der für die Verwaltung von Landressourcen zuständigen Abteilung des Staatsrates zusammen mit den zuständigen Abteilungen erlassen. 35 [Inkrafttreten] Diese Verordnung wird ab dem 1. März 2015 angewendet. Stimmen Bestimmungen über die Eintragung von Immobilien in Verwaltungsrechtsnormen, die vor Anwendbarkeit dieser Verordnung veröffentlicht wurden, mit Bestimmungen dieser Verordnung nicht überein, so sind die Bestimmungen dieser Verordnung maßgeblich. Übersetzung, Paragraphenüberschriften in eckigen Klammern und Anmerkungen in den Fußnoten von Nils Klages, Hamburg 67