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Erläuterungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der Rechtsanwendung bei der Behandlung von zivilen Umweltklagen im öffentlichen Interesse Erläuterungen des Obersten Volksgerichts zu zivilen Umweltklagen im öffentlichen Interesse 最高人民法院关于审理环境民事公益诉讼案件适用法律若干问题的解释 1 法释 2015 1 号 最高人民法院关于审理环境民事公益诉讼案件适用法律若干问题的解释 已于 2014 年 12 月 8 日由最高人民法院审判委员会第 1631 次会议通过, 现予公布, 自 2015 年 1 月 7 日起施行 最高人民法院 2015 年 1 月 6 日 Erläuterungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der Rechtsanwendung bei der Behandlung von zivilen Umweltklagen im öffentlichen Interesse Fashi [2015] Nr. 1 Die Erläuterungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der Rechtsanwendung bei der Behandlung von zivilen Umweltklagen im öffentlichen Interesse sind auf der 1.631. Sitzung des Rechtsprechungsausschusses des Obersten Volksgerichts am 8.12.2014 verabschiedet worden, werden hiermit bekannt gemacht und vom 7.1.2015 an angewendet. Oberstes Volksgericht 6.1.2015 最高人民法院关于审理环境民事公益诉讼案件适用法律若干问题的解释 (2014 年 12 月 8 日最高人民法院审判委员会第 1631 次会议通过自 2015 年 1 月 7 日起施行 ) 为正确审理环境民事公益诉讼案件, 根据 中华人民共和国民事诉讼法 中华人民共和国侵权责任法 中华人民共和国环境保护法 等法律的规定, 结合审判实践, 制定本解释 第一条法律规定的机关和有关组织依据民事诉讼法第五十五条 环境保护法第五十八条等法律的规定, 对已经损害社会公共利益或者具有损害社会公共利益重大风险的污染环境 破坏生态的行为提起诉讼, 符合民事诉讼法第一百一十九条第二项 第三项 第四项规定的, 人民法院应予受理 Erläuterungen des Obersten Volksgerichts zu einigen Fragen der Rechtsanwendung bei der Behandlung von zivilen Umweltklagen im öffentlichen Interesse (Am 8.12.2014 auf der 1.631. Sitzung des Rechtsprechungsausschusses des Obersten Volksgerichts; vom 7.1.2015 an angewendet) 1 Um zivile Umweltklage im öffentlichen Interesse korrekt zu behandeln, werden auf Grund der Bestimmungen von Gesetzen wie etwa des Zivilprozessgesetzes der Volksrepublik China 2 [im Folgenden ZPG], des Gesetzes der Volksrepublik China zur Haftung für die Verletzung von Rechten 3, des Umweltschutzgesetzes der Volksrepublik China 4 [im Folgenden Umweltschutzgesetz] unter Berücksichtigung der Rechtsprechungspraxis diese Erläuterungen festgelegt. 1 [Annahmevoraussetzungen] Erheben gesetzlich bestimmte Behörden und betroffene Organisationen auf Grund von gesetzlichen Bestimmungen wie etwa 55 ZPG, 58 Umweltschutzgesetz gegen Handlungen der Umweltverschmutzung oder der ökologische Zerstörung Klagen, bei denen bereits öffentliche Interessen geschädigt worden sind oder bei denen eine erhebliche Gefahr für die Schädigung der öffentlichen Interessen besteht, muss das Volksgericht [diese Klagen] annehmen, wenn sie den Bestimmungen in 119 Nr. 2, 3 und 4 ZPG entsprechen. 1 Quelle des chinesischen Textes: <http://www.chinacourt.org/law/detail/2015/01/id/148058.shtml>. 2 Vom 9.4.1991 in der Fassung vom 31.8.2012; chinesisch-deutsch in: ZChinR 2012, S. 307 ff. 3 Vom 26.12.2009; chinesisch-deutsch in: ZChinR 2010, S. 41 ff. 4 Vom 26.12.1989 in der Fassung vom 24.4.2014; chinesisch-deutsche Fassung in diesem Heft, S. 68 83. 84

第二条依照法律 法规的规定, 在设区的市级以上人民政府民政部门登记的社会团体 民办非企业单位以及基金会等, 可以认定为环境保护法第五十八条规定的社会组织 第三条设区的市, 自治州 盟 地区, 不设区的地级市, 直辖市的区以上人民政府民政部门, 可以认定为环境保护法第五十八条规定的 设区的市级以上人民政府民政部门 第四条社会组织章程确定的宗旨和主要业务范围是维护社会公共利益, 且从事环境保护公益活动的, 可以认定为环境保护法第五十八条规定的 专门从事环境保护公益活动 社会组织提起的诉讼所涉及的社会公共利益, 应与其宗旨和业务范围具有关联性 第五条社会组织在提起诉讼前五年内未因从事业务活动违反法律 法规的规定受过行政 刑事处罚的, 可以认定为环境保护法第五十八条规定的 无违法记录 第六条第一审环境民事公益诉讼案件由污染环境 破坏生态行为发生地 损害结果地或者被告住所地的中级以上人民法院管辖 中级人民法院认为确有必要的, 可以在报请高级人民法院批准后, 裁定将本院管辖的第一审环境民事公益诉讼案件交由基层人民法院审理 同一原告或者不同原告对同一污染环境 破坏生态行为分别向两个以上有管辖权的人民法院提起环境民事公益诉讼的, 由最先立案的人民法院管辖, 必要时由共同上级人民法院指定管辖 2 [Soziale Organisationen nach 58 Abs. 1 Umweltschutzgesetz] [Soziale Organisationen] wie etwa Vereine 5, von Bürgern errichtete nicht-kommerzielle Einheiten 6 und Stiftungen 7, die gemäß den Bestimmungen der Gesetze und Rechtsnormen bei den Abteilungen für zivile Angelegenheiten der Volksregierungen der Ebene der in Bezirke eingeteilten Städte aufwärts registriert sind, können als soziale Organisationen nach 58 Umweltschutzgesetz festgestellt werden. 3 [Registerbehörde nach 58 Abs. 1 Nr. 1 Umweltschutzgesetz] Abteilungen für zivile Angelegenheiten der Volksregierungen der in Bezirke eingeteilten Städte, der autonomen Bezirke, der Bünde, der Bezirke, der nicht in Bezirke eingeteilten Städte auf Kreisebene sowie der Kreise regierungsunmittelbarer Städte aufwärts können als Abteilungen für zivile Angelegenheiten der Volksregierungen der in Bezirke eingeteilten Städte aufwärts nach 58 Umweltschutzgesetz festgestellt werden. 4 [Umweltschutzinteressen nach 58 Abs. 1 Nr. 2 Umweltschutzgesetz] Ist in der Satzung sozialer Organisationen als Zweck und als wesentlicher Geschäftsbereich die Wahrung der öffentlichen Interesse und die Befassung mit Aktivitäten des Umweltschutzes im öffentlichen Interesse festgelegt, kann [dies] als spezielle Befassung mit Aktivitäten des Umweltschutzes im öffentlichen Interesse nach 58 Umweltschutzgesetz festgestellt werden. Die öffentlichen Interessen, welche die von den sozialen Organisationen erhobenen Klagen betreffen, müssen zu ihrem Zweck und ihrem Geschäftsbereich eine Verbindung aufweisen. 5 [Keine Einträge gesetzeswidrigen Verhaltens nach 58 Abs. 1 Nr. 2 Umweltschutzgesetz] Bei gesellschaftlichen Organisationen, gegen die innerhalb von fünf Jahren vor Klageerhebung keine verwaltungsrechtliche oder strafrechtliche Sanktion ergangen ist, weil sie in ihrer Geschäftsaktivität gegen Gesetze oder Rechtsnormen verstoßen haben, kann festgestellt werden, dass keine Einträge gesetzwidrigen Verhaltens nach 58 Umweltschutzgesetz vorliegen. 6 [Instanzielle und örtliche Zuständigkeit] Für zivilen Umweltklagen im öffentlichen Interesse sind in erster Instanz die Volksgericht der Mittelstufe aufwärts am Ort des Eintretens der Handlung der Umweltverschmutzung oder ökologischen Zerstörung, am Ort des Schadens oder am Wohnsitz des Beklagten zuständig. Halten die Volksgerichte der Mittelstufe es tatsächlich für notwendig, können sie, nachdem sie die Genehmigung des Volksgerichts der Oberstufe eingeholt haben, verfügen, dass zivile Umweltklagen im öffentlichen Interesse, für die dieses Gericht in erster Instanz zuständig ist, von den Volksgerichten der Grundstufe behandelt werden. Sind bei gleichen Beklagten oder bei verschiedenen Beklagten wegen derselben Handlung der Umweltverschmutzung oder ökologischen Zerstörung getrennt zivile Umweltklagen im öffentlichen Interesse bei mehreren zuständigen Volksgerichten eingereicht worden, ist das Volksgericht zuständig, welches das Verfahren zuerst eröffnet hat; 5 Wörtlich: gesellschaftliche Körperschaften, vgl. 50 Abs. 2 Allgemeine Grundsätze des Zivilrechts [ 中华人民共和国民法通则 ] vom 12.4.1986, deutsche Übersetzung mit Quellenangabe in: Frank Münzel (Hrsg.), Chinas Recht, 12.4.86/1. Siehe zu Vereinen Josephine Asche, Vereinsrecht in der Volksrepublik China Eine Einführung, ZChinR 2008, S. 233 ff. 6 Siehe zu diesen Sozialunternehmen Fabian Reul, Sozialunternehmen in China: Die rechtlichen Rahmenbedingungen für nichtkommerzielle Einheiten, in: ZChinR 2012, S. 197 ff. 7 Siehe zu Stiftungen Thomas von Hippel/Knut Benjamin Pißler, Länderbericht China, in: Handbuch des Internationalen Stiftungsrechts 2007, S. 699 ff. 85

第七条经最高人民法院批准, 高级人民法院可以根据本辖区环境和生态保护的实际情况, 在辖区内确定部分中级人民法院受理第一审环境民事公益诉讼案件 中级人民法院管辖环境民事公益诉讼案件的区域由高级人民法院确定 第八条提起环境民事公益诉讼应当提交下列材料 : ( 一 ) 符合民事诉讼法第一百二十一条规定的起诉状, 并按照被告人数提出副本 ; ( 二 ) 被告的行为已经损害社会公共利益或者具有损害社会公共利益重大风险的初步证明材料 ; ( 三 ) 社会组织提起诉讼的, 应当提交社会组织登记证书 章程 起诉前连续五年的年度工作报告书或者年检报告书, 以及由其法定代表人或者负责人签字并加盖公章的无违法记录的声明 第九条人民法院认为原告提出的诉讼请求不足以保护社会公共利益的, 可以向其释明变更或者增加停止侵害 恢复原状等诉讼请求 第十条人民法院受理环境民事公益诉讼后, 应当在立案之日起五日内将起诉状副本发送被告, 并公告案件受理情况 有权提起诉讼的其他机关和社会组织在公告之日起三十日内申请参加诉讼, 经审查符合法定条件的, 人民法院应当将其列为共同原告 ; 逾期申请的, 不予准许 公民 法人和其他组织以人身 财产受到损害为由申请参加诉讼的, 告知其另行起诉 第十一条检察机关 负有环境保护监督管理职责的部门及其 ist dies notwendig, wird das nächsthöhere gemeinsame Volksgericht als zuständig bestimmt. 7 [Festlegung der zuständigen mittleren Volksgerichte] Mit der Genehmigung des Obersten Volksgerichts können die Volksgerichte der Oberstufe gemäß den tatsächlichen Umständen des Schutzes der Umwelt und Ökologie in ihrem Gerichtsbezirk die Volksgerichte der Mittelstufe festlegen, die zivile Umweltklage im öffentlichen Interesse in erster Instanz annehmen. Die Gebiete, innerhalb denen Volksgerichte der Mittelstufe für zivile Umweltklage im öffentlichen Interesse zuständig sind, werden von den Volksgerichten der Oberstufe festgelegt. 8 [Einzureichende Materialien] Werden zivile Umweltklage im öffentlichen Interesse erhoben, müssen folgende Materialien überreicht werden: (1) eine Klageschrift, die 121 ZPG entspricht, und Einreichen von Kopien entsprechend der Anzahl der Beklagten; (2) Materialien für einen ersten Nachweis, dass die Handlung der Beklagten bereits öffentliche Interessen geschädigt hat oder eine erhebliche Gefahr für die Schädigung der öffentlichen Interessen besteht; (3) erheben soziale Organisationen Klage, muss die Registrierungsurkunde der sozialen Organisation, die Satzung, die schriftlichen Jahresarbeitsberichte der vorangegangenen fünf Jahre vor der [Klage-] Erhebung, sowie von den gesetzlichen Repräsentanten oder Verantwortlichen unterschriebenen und gesiegelten Erklärungen dazu, dass keine Einträge gesetzwidrigen Verhaltens [vorhanden sind]. 9 [Gerichtlicher Hinweis bei Nichtdarlegung des öffentlichen Interesses] Ist das Volksgericht der Ansicht, dass das von Klägern erhobene Klageverlangen nicht zum Schutz des öffentlichen Interesses genügt, kann es einen Hinweis geben, dass das Klageverlangen geändert oder erweitert wird wie etwa darauf, die Verletzung einzustellen oder die Gefahr zu beseitigen. 10 [Zustellung der Klageschrift an Beklagten; Bekanntmachung; Beteiligung Dritter am Prozess] Nach der Annahme eines zivilen Umweltrechtsverfahrens im öffentlichen Interesse muss das Volksgericht dem Beklagten innerhalb von fünf Tagen vom Tag der Eröffnung des Verfahrens an eine Kopie über der Klageschrift zusenden und die Annahme des Falls bekannt machen. Beantragen andere Behörden oder soziale Organisationen, die zur Erhebung der Klage berechtigt sind, innerhalb von 30 Tagen nach der Bekanntmachung die Beteiligung am Prozess, muss das Volksgericht diese nach Prüfung des Vorliegens der gesetzlich bestimmten Voraussetzungen als gemeinsame Kläger einzustufen; bei Anträgen nach Ablauf der Frist wird [die Beteiligung] nicht gestattet. Bürgern, juristischen Personen und sonstigen Organisationen, welche die Beteiligung an dem Prozess aufgrund der Schädigung ihrer Person oder ihres Vermögens beantragen, wird zur Kenntnis gebracht, anderweitig Klage zu erheben. 11 [Unterstützung der Klage durch Dritte] Staatsanwaltschaft, Abteilungen, die für die Überwachung und Steuerung des Umwelt- 86

他机关 社会组织 企业事业单位依据民事诉讼法第十五条的规定, 可以通过提供法律咨询 提交书面意见 协助调查取证等方式支持社会组织依法提起环境民事公益诉讼 第十二条人民法院受理环境民事公益诉讼后, 应当在十日内告知对被告行为负有环境保护监督管理职责的部门 第十三条原告请求被告提供其排放的主要污染物名称 排放方式 排放浓度和总量 超标排放情况以及防治污染设施的建设和运行情况等环境信息, 法律 法规 规章规定被告应当持有或者有证据证明被告持有而拒不提供, 如果原告主张相关事实不利于被告的, 人民法院可以推定该主张成立 第十四条对于审理环境民事公益诉讼案件需要的证据, 人民法院认为必要的, 应当调查收集 对于应当由原告承担举证责任且为维护社会公共利益所必要的专门性问题, 人民法院可以委托具备资格的鉴定人进行鉴定 第十五条当事人申请通知有专门知识的人出庭, 就鉴定人作出的鉴定意见或者就因果关系 生态环境修复方式 生态环境修复费用以及生态环境受到损害至恢复原状期间服务功能的损失等专门性问题提出意见的, 人民法院可以准许 前款规定的专家意见经质证, 可以作为认定事实的根据 第十六条原告在诉讼过程中承认的对己方不利的事实和认可的证据, 人民法院认为损害社会公共利益的, 应当不予确认 第十七条环境民事公益诉讼案件审理过程中, 被告以反诉方式提出诉讼请求的, 人民法院不予受理 schutzes zuständig sind, und andere Behörden, gesellschaftliche Organisationen, Unternehmen und Institutionseinheiten können gemäß 15 ZPG durch Methoden wie etwa die Bereitstellung von Rechtsberatung, das Einreichen von schriftlichen Stellungnahmen und die Hilfeleistung bei der Ermittlung und Sammlung von Beweisen soziale Organisationen unterstützen, nach dem Recht zivile Umweltrechtsverfahren im öffentlichen Interesse einzuleiten. 12 [Mitteilung an Umweltschutzbehörden] Nach der Annahme eines zivilen Umweltrechtsverfahrens im öffentlichen Interesse muss das Volksgericht innerhalb von zehn Tagen die für die Handlung der Beklagten zuständige Abteilungen, die für die Überwachung und Steuerung des Umweltschutzes zuständig sind, hierüber in Kenntnis setzen. 13 [Offenlegung von Umweltinformationen nach 55 Umweltschutzgesetz; prozessuale Rechtsfolge bei Nichterfüllung] Verlangen Kläger von Beklagten die Bereitstellung von Umweltinformationen wie etwa die Benennung der Hauptverschmutzungsstoffe, die Art und Weise der Abgabe, die Stoffkonzentration und Gesamtmenge der Abgabe, die Lage bezüglich der Abgabe über die Norm hinaus, sowie die Lage des Baus und der Inbetriebnahme von Anlagen, die Verschmutzungen vorbeugen und behandeln, [und] bestimmen Gesetze, Rechtsnormen und Regeln, dass Beklagte diese innehaben müssen, oder gibt es Beweise, dass Beklagte [diese Informationen] innehaben muss, die Bereitstellung aber verhindert, kann das Volksgericht vermuten, dass die Behauptung von Tatsachen durch die Kläger Bestand haben, die nicht zum Vorteil für die Beklagte sind. 14 [Amtsermittlungsgrundsatz] Das Volksgericht muss bei der Behandlung ziviler Umweltklagen im öffentlichen Interesse erforderliche Beweise ermitteln und sammeln, wenn es dies für notwendig hält. Bei fachspezifischen Problemstellungen, für welche die Kläger die Beweislast tragen, kann das Volksgericht einen qualifizierten Gutachter beauftragen, wenn dies zum Schutz des öffentlichen Interesses notwendig ist. 15 [Sachverständigengutachten] Beantragen die Parteien das Erscheinen von Personen mit Fachwissen vor Gericht, um als Gutachter ein Sachverständigengutachten oder eine Stellungnahme zu fachspezifischen Problemstellungen wie etwa zur Kausalität, zur Methode der Wiederherstellung der ökologischen Umwelt, zu den Kosten für die Wiederherstellung der ökologischen Umwelt [oder] zum Verlust von Dienstleistungen und Funktionen während der Zeit von der Schädigung der ökologischen Umwelt bis zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, kann das Volksgericht dies gestatten. Die Stellungnahme des Experten nach dem vorstehenden Absatz kann nach Beweisprüfung als Tatsache festgestellt werden. 16 [Unbeachtlichkeit nachteiliger Prozesshandlungen der Kläger] Erkennen Kläger während des Verfahrens für sie nachteilige Tatsachen an oder billigen sie Beweise, so darf das Volksgericht diese nicht bestätigen, wenn es der Ansicht ist, dass [diese Prozesshandlungen der Klägerin] das öffentliche Interesse schädigen. 17 [Unbeachtlichkeit von Widerklagen der Beklagten] Werden während der Behandlung ziviler Umweltklagen im öffentlichen Interesse von der Beklagten in Form einer Widerklage Klageverlangen vorgebracht, wird diese vom Volksgericht nicht angenommen. 87

第十八条对污染环境 破坏生态, 已经损害社会公共利益或者具有损害社会公共利益重大风险的行为, 原告可以请求被告承担停止侵害 排除妨碍 消除危险 恢复原状 赔偿损失 赔礼道歉等民事责任 第十九条原告为防止生态环境损害的发生和扩大, 请求被告停止侵害 排除妨碍 消除危险的, 人民法院可以依法予以支持 原告为停止侵害 排除妨碍 消除危险采取合理预防 处置措施而发生的费用, 请求被告承担的, 人民法院可以依法予以支持 第二十条原告请求恢复原状的, 人民法院可以依法判决被告将生态环境修复到损害发生之前的状态和功能 无法完全修复的, 可以准许采用替代性修复方式 人民法院可以在判决被告修复生态环境的同时, 确定被告不履行修复义务时应承担的生态环境修复费用 ; 也可以直接判决被告承担生态环境修复费用 生态环境修复费用包括制定 实施修复方案的费用和监测 监管等费用 第二十一条原告请求被告赔偿生态环境受到损害至恢复原状期间服务功能损失的, 人民法院可以依法予以支持 第二十二条原告请求被告承担检验 鉴定费用, 合理的律师费以及为诉讼支出的其他合理费用的, 人民法院可以依法予以支持 第二十三条生态环境修复费用难以确定或者确定具体数额所需鉴定费用明显过高的, 人民法院可以结合污染环境 破坏生态的范围和程度 生态环境的稀缺性 生态环境恢复的难易程度 防治污染设备的运行成本 被告因侵害行为所获得的利益以及过 18 [Klageverlangen] Bei Handlungen der Umweltverschmutzung oder ökologischen Zerstörung, die das öffentliche Interesse bereits geschädigt haben oder bei denen eine erhebliche Gefahr für die Schädigung der öffentlichen Interessen besteht, können Kläger verlangen, dass Beklagte die zivile Haftung übernehmen, indem sie etwa die Verletzung einstellen, die Behinderung aufheben, die Gefahr beseitigen, den ursprünglichen Zustand wiederherstellen, Schäden ersetzen oder um Entschuldigung bitten. 19 [Unterlassungs- und Beseitigungsverlangen; Kostenübernahme bei Vorsorgemaßnahmen] Verlangen Kläger von Beklagten die Verletzung der ökologischen Umwelt einzustellen, die Behinderung aufzuheben oder die Gefahr zu beseitigen, um das Auftreten oder die Erweiterung der ökologischen Schäden zu verhindern, so kann das Volksgericht dies nach dem Recht unterstützen. Sind Klägern durch das Ergreifen angemessener Vorsorge- und Behandlungs-Maßnahmen zur Einstellung der Verletzung, Aufhebung der Behinderung oder Beseitigung der Gefahr Kosten entstanden, kann das Volksgericht nach dem Recht unterstützen, wenn [Kläger] von Beklagten die Übernahme [der Kosten] verlangen. 20 [Wiederherstellungsverlangen; Kostenübernahme bei Ersatzvornahme] Verlangen Kläger die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, kann das Volksgericht Beklagte nach dem Recht verurteilen, den Zustand und die Funktionalität der ökologischen Umwelt vor der Schädigung wiederherzustellen. Ist eine vollständige Wiederherstellung nicht möglich, kann die Anwendung ersetzender Wiederherstellungsmethoden gestattet werden. Gleichzeitig mit der Verurteilung des Beklagten zur Wiederherstellung der ökologischen Umwelt, kann das Volksgericht die Kosten für die Wiederherstellung der ökologischen Umwelt feststellen, die Beklagte übernehmen müssen, wenn sie die Pflicht zur Wiederherstellung nicht erfüllen; sie können Beklagte auch direkt verurteilen, die Kosten für die Wiederherstellung der ökologischen Umwelt zu übernehmen. Die Kosten für die Wiederherstellung der ökologischen Umwelt umfassen Kosten wie etwa für die Festlegung und Durchführung eines Wiederherstellungsplans sowie für Kontrollen und Überwachung. 21 [Schadenersatzverlangen] Verlangen Kläger von Beklagten den Ersatz für den Verlust von Dienstleistungen und Funktionen während der Zeit von der Schädigung der ökologischen Umwelt bis zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, so kann das Volksgericht [dies] nach dem Recht unterstützen. 22 [Übernahme weiterer Kosten] Verlangen Kläger von Beklagten die Übernahme von Untersuchungs-, Gutachtenkosten, angemessenen Anwaltskosten und anderer angemessener Kosten, die für das Verfahren getragen wurden, kann das Volksgericht [dies] nach dem Recht unterstützen. 23 [Feststellung der Wiederherstellungskosten] Sind die Kosten zur Wiederherstellung der ökologischen Umwelt schwer zu bestimmen oder sind die für die Feststellung des konkreten Betrags erforderlichen Gutachtenkosten offensichtlich zu hoch, so kann das Volksgericht [die Kosten] in einer Erwägung von Faktoren wie etwa des Umfangs und Grads der Umweltverschmutzung bzw. ökologischer Zerstörung, der Knappheit der ökologischen Umwelt, des Schwierigkeitsgrads der Wiederherstellung der ökologischen Umwelt, der Ausgaben für den Betrieb von Anlagen für die Verhütung und Behandlung 88

错程度等因素, 并可以参考负有环境保护监督管理职责的部门的意见 专家意见等, 予以合理确定 第二十四条人民法院判决被告承担的生态环境修复费用 生态环境受到损害至恢复原状期间服务功能损失等款项, 应当用于修复被损害的生态环境 其他环境民事公益诉讼中败诉原告所需承担的调查取证 专家咨询 检验 鉴定等必要费用, 可以酌情从上述款项中支付 第二十五条环境民事公益诉讼当事人达成调解协议或者自行达成和解协议后, 人民法院应当将协议内容公告, 公告期间不少于三十日 公告期满后, 人民法院审查认为调解协议或者和解协议的内容不损害社会公共利益的, 应当出具调解书 当事人以达成和解协议为由申请撤诉的, 不予准许 调解书应当写明诉讼请求 案件的基本事实和协议内容, 并应当公开 第二十六条负有环境保护监督管理职责的部门依法履行监管职责而使原告诉讼请求全部实现, 原告申请撤诉的, 人民法院应予准许 第二十七条法庭辩论终结后, 原告申请撤诉的, 人民法院不予准许, 但本解释第二十六条规定的情形除外 第二十八条环境民事公益诉讼案件的裁判生效后, 有权提起诉讼的其他机关和社会组织就同一污染环境 破坏生态行为另行起诉, 有下列情形之一的, 人民法院应予受理 : ( 一 ) 前案原告的起诉被裁定驳回的 ; von Verschmutzungen, der von Beklagten durch die rechtsverletzende Handlung erlangten Vorteile sowie des Grads des Verschuldens und unter Berücksichtigung der Ansichten wie etwa der Abteilungen, die für die Überwachung und Steuerung des Umweltschutzes zuständig sind, und der Experten anmessen feststellen. 24 [Verwendungsbindung des titulierten Zahlungsanspruchs] Der Geldbetrag, zu dessen Übernahme das Volksgericht den Beklagten verurteilt, wie etwa die Kosten zur Wiederherstellung der ökologischen Umwelt oder der Ersatz für den Verlust von Dienstleistungen und Funktionen während der Zeit von der Schädigung der ökologischen Umwelt bis zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, müssen für die Wiederherstellung der geschädigten ökologischen Umwelt verwendet werden. Notwendige Kosten wie etwa für die Ermittlung und Sammlung von Beweisen, für die Befragung, Untersuchungen und Begutachtung durch Experten, die unterlegene Kläger in einem anderen Umweltrechtsverfahren im öffentlichen Interesse zu übernehmen hatten, können je nach Umständen aus den oben genannten Geldbetrag gezahlt werden. 25 [Schlichtungsvereinbarungen und Vergleichsvereinbarungen] Erzielen die an einem Umweltrechtsverfahren im öffentlichen Interesse beteiligten Parteien eine Schlichtungsvereinbarung oder erzielen sie selbst eine Vergleichsvereinbarung, so muss das Volksgericht den Inhalt der Vereinbarung bekannt machen; die Bekanntmachungsdauer darf nicht weniger als 30 Tage sein. Ist das Volksgericht nach Auflauf der Bekanntmachungsfrist nach Prüfung der Ansicht, dass der Inhalt der Schlichtungsvereinbarung oder Vergleichsvereinbarung nicht die öffentlichen Interessen schädigt, muss es eine Schlichtungsurkunde ausstellen. Beantragen die Parteien die Rücknahme der Klage aus dem Grund, dass sie eine Vergleichsvereinbarung erzielt haben, so wird dem nicht stattgegeben. In der Schlichtungsurkunde müssen eindeutig das Klageverlangen, die grundlegenden Tatsachen des Falles und der Inhalt der Vereinbarung hervorgehen; sie muss veröffentlicht werden. 26 [Zulässige Rücknahme der Klage] Erfüllen die Abteilungen, die für die Überwachung und Steuerung des Umweltschutzes zuständig sind, nach dem Recht ihre Amtspflicht zur Überwachung und Steuerung, so dass das Klageverlangen der Kläger vollständig verwirklicht wird, gibt das Volksgericht statt, wenn der Kläger Antrag auf Rücknahme der Klage stellt. 27 [Unzulässige Rücknahme der Klage] Beantragen Kläger nach Ende der streitigen Verhandlung vor der Kammer die Rücknahme der Klage, gibt dem das Volksgericht nicht statt, es sei denn, es liegen die in 26 dieser Erläuterungen bestimmten Umstände vor. 28 [Zulässigkeit weiterer Klagen] Erheben andere Behörden und soziale Organisationen, die zur Erhebung der Klage berechtigt sind, wegen derselben Handlung der Umweltverschmutzung oder ökologischen Zerstörung anderweitig Klage, nachdem die Entscheidung über zivile Umweltklagen im öffentlichen Interesse rechtskräftig geworden ist, so muss das Volksgericht diese annehmen, wenn eine der folgenden Umstände vorliegt: (1) im vorhergehenden Fall wurde verfügt, die Klage des Klägers zurückzuweisen; 89

( 二 ) 前案原告申请撤诉被裁定准许的, 但本解释第二十六条规定的情形除外 环境民事公益诉讼案件的裁判生效后, 有证据证明存在前案审理时未发现的损害, 有权提起诉讼的机关和社会组织另行起诉的, 人民法院应予受理 第二十九条法律规定的机关和社会组织提起环境民事公益诉讼的, 不影响因同一污染环境 破坏生态行为受到人身 财产损害的公民 法人和其他组织依据民事诉讼法第一百一十九条的规定提起诉讼 第三十条已为环境民事公益诉讼生效裁判认定的事实, 因同一污染环境 破坏生态行为依据民事诉讼法第一百一十九条规定提起诉讼的原告 被告均无需举证证明, 但原告对该事实有异议并有相反证据足以推翻的除外 对于环境民事公益诉讼生效裁判就被告是否存在法律规定的不承担责任或者减轻责任的情形 行为与损害之间是否存在因果关系 被告承担责任的大小等所作的认定, 因同一污染环境 破坏生态行为依据民事诉讼法第一百一十九条规定提起诉讼的原告主张适用的, 人民法院应予支持, 但被告有相反证据足以推翻的除外 被告主张直接适用对其有利的认定的, 人民法院不予支持, 被告仍应举证证明 第三十一条被告因污染环境 破坏生态在环境民事公益诉讼和其他民事诉讼中均承担责任, 其财产不足以履行全部义务的, 应当先履行其他民事诉讼生效裁判所确定的义务, 但法律另有规定的除外 第三十二条发生法律效力的环境民事公益诉讼案件的裁判, 需要采取强制执行措施的, 应当移送执行 (2) im vorhergehenden Fall wurde dem Antrag des Klägers auf Rücknahme der Klage stattgegeben, es sei denn, es lagen die in 26 dieser Erläuterungen bestimmten Umstände vor. Liegen, nachdem eine Entscheidung über zivile Umweltklagen im öffentlichen Interesse rechtskräftig geworden ist, Beweise vor, dass Schäden vorhanden sind, die bei der Behandlung des vorhergehenden Falls noch nicht entdeckt waren, und erheben andere Behörden und soziale Organisationen, die zur Erhebung der Klage berechtigt sind, anderweitig Klage, dann muss das Volksgericht [diese] annehmen. 29 [Klagen wegen Personen- oder Vermögensschäden] Erheben gesetzlich bestimmte Behörden oder gesetzlich bestimmte soziale Organisationen zivilen Umweltrechtsverfahren im öffentlichen Interesse, so hat dies keine Auswirkung auf von Bürgern, juristischen Personen oder anderen Organisationen gemäß 119 ZPG erhobene Klagen wegen Personen- oder Vermögensschäden, die durch dieselbe Handlung der Umweltverschmutzung oder ökologischen Zerstörung verursacht worden sind. 30 [Rechtskrafterstreckung im Hinblick auf festgestellte Tatsachen für Folgeprozesse] Bereits in einer rechtskräftigen Entscheidung im zivilen Umweltrechtsverfahren im öffentlichen Interesse festgestellte Tatsachen brauchen weder Kläger noch Beklagte in einer gemäß 119 ZPG wegen derselben Handlung der Umweltverschmutzung oder ökologischen Zerstörung erhobenen Klage zu beweisen, es sei denn, der Kläger erhebt gegen diese Tatsachen Einwand und legt Gegenbeweise vor, die zur Erschütterung [der Tatsachen] genügen. Machen Kläger in gemäß 119 ZPG erhobenen Klagen wegen derselben Handlung der Umweltverschmutzung oder ökologischen Zerstörung geltend, dass Feststellungen, die in der rechtskräftigenden Entscheidung im zivilen Umweltrechtsverfahren im öffentlichen Interesse angewendet werden, wie etwa, ob für Beklagte gesetzlich bestimmte Umstände der Nichtübernahme der Haftung oder Minderung der Haftung vorliegen, ob zwischen der Handlung und den eingetretenen Schäden Kausalität besteht, oder über den Umfang der durch Beklagte übernommenen Haftung, muss das [dies] Volksgericht unterstützen, es sei denn, der Beklagte legt Gegenbeweise vor, die zur Erschütterung [der Tatsachen] genügen. Machen Beklagte unmittelbar geltend, dass für sie vorteilhafte Feststellungen angewendet werden, unterstützt das Volksgericht [dies] nicht; Beklagte müssen weiterhin den Beweis antreten. 31 [Vorrangige Erfüllung von in anderen Verfahren titulierten Pflichten] Übernehmen Beklagte sowohl in zivilen Umweltrechtsverfahren im öffentlichen Interesse als auch in anderen zivilen Verfahren die Haftung wegen Umweltverschmutzung oder ökologischen Zerstörung [und] reicht ihr Vermögen nicht aus, um die Pflichten vollständig zu erfüllen, müssen zunächst die Pflichten erfüllt werden, die in den rechtskräftigen Entscheidungen in anderen zivilen Verfahren festgelegt worden sind, es sei denn, Gesetze enthalten anderweitige Bestimmungen. 32 [Zwangsvollstreckungsmaßnahmen] Ist es bei in Rechtskraft erwachsenen Entscheidungen über zivile Umweltklagen im öffentlichen Interesse erforderlich, das Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden, müssen sie zur Vollstreckung überwiesen werden. 90

第三十三条原告交纳诉讼费用确有困难, 依法申请缓交的, 人民法院应予准许 败诉或者部分败诉的原告申请减交或者免交诉讼费用的, 人民法院应当依照 诉讼费用交纳办法 的规定, 视原告的经济状况和案件的审理情况决定是否准许 第三十四条社会组织有通过诉讼违法收受财物等牟取经济利益行为的, 人民法院可以根据情节轻重依法收缴其非法所得 予以罚款 ; 涉嫌犯罪的, 依法移送有关机关处理 社会组织通过诉讼牟取经济利益的, 人民法院应当向登记管理机关或者有关机关发送司法建议, 由其依法处理 第三十五条本解释施行前最高人民法院发布的司法解释和规范性文件, 与本解释不一致的, 以本解释为准 33 [Prozesskostenhilfe] Fällt es Klägern tatsächlich schwer, Prozesskosten zu zahlen, muss das Volksgericht stattgeben, wenn sie nach dem Recht Aufschub der Zahlung beantragen. Beantragen Kläger, die den Fall verlieren oder teilweise verlieren, die Ermäßigung oder den Erlass der Zahlung der Prozesskosten, muss das Volksgericht gemäß der Methode für das Einzahlen von Prozessgebühren 8 in Anbetracht der wirtschaftlichen Verhältnisse und den Umständen der Behandlung des Falls beschießen, ob es dem stattgibt. 34 [Sanktionen bei Verstoß gegen 58 Abs. 3 Umweltschutzgesetz] Liegen bei sozialen Organisationen Handlungen vor, bei denen sie durch Klagen widerrechtlich wirtschaftliche Interessen wie etwa die Entgegennahme von Vermögensgegenständen verfolgt, kann das Volksgericht je nach der Schwere der Umstände nach dem Recht illegal Erlangtes einziehen [oder] Geldbußen verhängen; liegt der Verdacht einer Straftat vor, muss [der Fall] nach dem Recht den zuständigen Behörden zur Erledigung übergeben werden. Verfolgen soziale Organisationen durch Klagen wirtschaftliche Interessen, muss das Volksgericht der Register- und Verwaltungsbehörde oder den zuständigen Behörden einen Justizvorschlag zusenden, [diesen Fall] nach dem Recht zu behandeln. 35 [Verhältnis zu älteren Interpretationen] Stimmen justizielle Interpretationen und normierende Dokumente, die das Oberste Volksgericht vor Durchführung dieser Erläuterungen erlassen hat, mit diesen Erläuterungen nicht überein, werden diese Erläuterungen angewendet. Übersetzung von Stephan Benz, Julien Heidner, Knut Benjamin Pißler und Sylvia Schuster, Göttingen und Hamburg; Paragraphenüberschriften in eckigen Klammern und Anmerkungen in den Fußnoten von Knut Benjamin Pißler 8 Des Staatsrats vom 19.12.2006; abgedruckt in: Amtsblatt des Staatsrats [ 中华人民共和国国务院公报 ] 2007, Nr. 4, S. 4 ff. 91